Scheinselbstständigkeit in der Physiotherapie: Das musst du wissen
Als Honorarkraft in einer fremden Praxis arbeiten klingt unkompliziert — bis die Rentenversicherung rückwirkend Beiträge fordert. Wann bei Physiotherapeut:innen Scheinselbstständigkeit vorliegt und wie du als echte:r Selbstständige:r aufgestellt bist.
Du behandelst seit Monaten in einer fremden Praxis, auf Honorarbasis, mit eigener Rechnung — und hältst dich für selbstständig. Dann liegt ein Brief der Deutschen Rentenversicherung im Fach: Statusfeststellung, Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen, rückwirkend für Jahre. Genau das ist der Moment, in dem aus „freier Mitarbeit" Scheinselbstständigkeit wird — und er trifft in der Physiotherapie öfter, als den meisten lieb ist.
Der Grund: Viele steigen über eine Honorartätigkeit in einer bestehenden Praxis in die Selbstständigkeit ein, bevor sie eine eigene gründen. Das ist ein legitimer Weg — aber nur, wenn die Tätigkeit auch rechtlich als selbstständig durchgeht. Worum es hier geht: was Scheinselbstständigkeit genau ist, woran die Prüfer sie festmachen, warum gerade Physiopraxen im Fokus stehen, was sie kostet — und wie du von Anfang an als echte:r Selbstständige:r aufgestellt bist.
Inhaltsverzeichnis
- Was bedeutet Scheinselbstständigkeit in der Physiotherapie?
- Woran die Rentenversicherung echte von Scheinselbstständigkeit unterscheidet
- Warum freie Mitarbeit in Physiopraxen besonders betroffen ist
- Was Scheinselbstständigkeit dich — und die Praxis — kostet
- So arbeitest du wirklich selbstständig (statt nur so genannt)
- Häufige Fragen
- Fazit
Was bedeutet Scheinselbstständigkeit in der Physiotherapie?
Scheinselbstständig bist du, wenn du nach außen als freie:r Mitarbeiter:in oder Honorarkraft geführt wirst, deine Tätigkeit aber in Wahrheit die eines Angestellten ist — eingegliedert in eine fremde Praxis, weisungsgebunden, ohne eigenes unternehmerisches Risiko. Dann liegt sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor, egal was im Vertrag steht.
Wichtig für die Einordnung: Hier geht es um das Sozialversicherungsrecht, nicht um die Steuerfrage. Ob deine Heilbehandlung freiberuflich oder gewerblich ist, ist ein eigenes Thema — das klären wir im Beitrag Physiotherapie freiberuflich oder Gewerbe. Bei der Scheinselbstständigkeit prüft die Deutsche Rentenversicherung allein, ob du selbstständig oder abhängig beschäftigt arbeitest.
Die Abgrenzung ist keine Formsache. Freie Mitarbeit in einer Praxis ist ausdrücklich erlaubt und ein sinnvoller Einstieg — die verschiedenen Modelle ohne eigene Praxis haben wir im Beitrag Freiberuflicher Physiotherapeut ohne Praxis aufgedröselt. Zum Problem wird sie erst, wenn die gelebte Zusammenarbeit faktisch ein Arbeitsverhältnis ist.
Woran die Rentenversicherung echte von Scheinselbstständigkeit unterscheidet
Es gibt kein einzelnes Kriterium, das entscheidet. Die Rentenversicherung bewertet das Gesamtbild der Tätigkeit — und wiegt dabei einige Merkmale besonders schwer. Seit dem Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts zu Honorarkräften (BSG, 28.06.2022, „Herrenberg") zählt vor allem die tatsächliche Eingliederung in einen fremden Betrieb, nicht die vertragliche Bezeichnung.
| Eher selbstständig | Eher abhängig beschäftigt (Risiko) |
|---|---|
| Du bestimmst Zeit, Ort und Art der Arbeit weitgehend selbst | Feste Dienstpläne, vorgegebene Behandlungszeiten, Vertretungspflicht |
| Eigenes Unternehmerrisiko, eigener Kapitaleinsatz | Festes Stundenhonorar ohne eigenes Risiko |
| Mehrere Auftraggeber:innen oder eigene Patient:innen | Nur eine Praxis als einzige Einnahmequelle |
| Eigene Betriebsmittel, eigener Außenauftritt | Nutzung von Räumen, Geräten, Software und Logo der Praxis |
| Du trittst als eigener Betrieb am Markt auf | Du wirkst für Patient:innen wie Teil des Praxis-Teams |
Je mehr Punkte in der rechten Spalte zutreffen, desto höher das Risiko. Ein einzelnes „abhängiges" Merkmal kippt dich nicht automatisch — aber die Summe tut es.
Tipp: Bei Unsicherheit kannst du den Status proaktiv klären lassen. Das Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV beantragst du bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung — am besten zu Beginn der Zusammenarbeit, nicht erst, wenn eine Prüfung ins Haus steht.
Warum freie Mitarbeit in Physiopraxen besonders betroffen ist
Die Physiotherapie bringt einige Konstellationen mit, die eine saubere Selbstständigkeit erschweren. Behandlungsräume und Geräte gehören meist der Praxis. Die Termine vergibt oft die Rezeption der Praxis. Und bei Patient:innen mit Kassenverordnung läuft die Leistung formal über die Kassenzulassung der Praxis, nicht über deine — du bist damit organisatorisch kaum vom Betrieb zu trennen.
Das heißt nicht, dass freie Mitarbeit in der Physiotherapie unmöglich ist. Aber es erklärt, warum Prüfungen hier häufig zu „abhängiger Beschäftigung" kommen: Die Eingliederung ist schlicht naheliegender als in vielen anderen Branchen.
Deutlich leichter sauber zu halten ist die Selbstständigkeit, wenn du eigene Patient:innen behandelst — etwa als mobile Physiotherapie mit Hausbesuchen, in eigenen oder angemieteten Räumen, mit Selbstzahler:innen und Privatpatient:innen, denen du selbst abrechnest. Dann bestimmst du Preise, Termine und Abläufe selbst und trägst ein echtes unternehmerisches Risiko. Genau dieser Schritt — raus aus der reinen Zuarbeit, hin zum eigenen Betrieb — ist auch der Kern, wenn du dich als Physiotherapeut selbstständig machen willst.
Was Scheinselbstständigkeit dich — und die Praxis — kostet
Fällt eine Tätigkeit nachträglich als Scheinselbstständigkeit auf, wird es für beide Seiten teuer — in erster Linie aber für die Praxis als faktische Arbeitgeberin.
- Nachzahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Die Praxis haftet für die gesamten Beiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) zu Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung — rückwirkend in der Regel bis zu vier Jahre, bei vorsätzlichem Handeln bis zu 30 Jahre.
- Säumniszuschläge: Auf die nachzuzahlenden Beiträge kommen Zuschläge obendrauf.
- Begrenzter Rückgriff auf die freie Kraft: Den Arbeitnehmeranteil kann die Praxis nur sehr eingeschränkt und meist nur für wenige Monate zurückholen — den Großteil bleibt sie selbst schuldig.
- Strafrechtliches Risiko: Wer Beiträge vorsätzlich vorenthält, riskiert ein Verfahren nach § 266a StGB.
- Folgen für dich als „Selbstständige:n": gezahlte Umsatzsteuer und Rechnungen müssen rückabgewickelt werden, und dein Status als Unternehmer:in steht infrage.
Das sind keine likami-Zahlen, sondern die allgemeine Rechtslage — aber sie zeigen, warum das Thema niemand auf die leichte Schulter nehmen sollte. Eine fehlerhaft ausgestaltete Honorartätigkeit kann eine kleine Praxis in ernste Schwierigkeiten bringen.
So arbeitest du wirklich selbstständig (statt nur so genannt)
Die gute Nachricht: Du kannst die Weichen von Anfang an richtig stellen. Entscheidend ist nicht, was im Vertrag steht, sondern wie du tatsächlich arbeitest.
- Mehrere Standbeine aufbauen: Nicht nur eine Praxis als einzige Einnahmequelle. Mehrere Auftraggeber:innen oder ein eigener Patientenstamm sprechen klar für Selbstständigkeit.
- Eigenes Unternehmerrisiko leben: eigene Preisgestaltung, eigene Haftung (dazu gehört eine eigene Berufshaftpflicht), eigener Kapitaleinsatz für Geräte oder Räume.
- Eigener Außenauftritt: eigene Rechnungen, eigenes Marketing, eigene Patient:innen — nicht als Teil des fremden Praxis-Teams auftreten.
- Vertrag ehrlich gestalten: Ein „Freie-Mitarbeit-Vertrag" allein schützt nicht. Entscheidend ist die gelebte Praxis — der Vertrag sollte sie nur korrekt abbilden.
- Status früh klären: Im Zweifel das Statusfeststellungsverfahren (§ 7a SGB IV) nutzen, bevor es eine Betriebsprüfung tut.
Ein starker, oft unterschätzter Baustein ist dabei die eigene Abrechnung. Wer eigene Selbstzahler:innen und Privatpatient:innen behandelt und ihnen selbst Rechnungen stellt, dokumentiert damit schwarz auf weiß einen eigenen Betrieb. Genau hier setzt likami an: Du schreibst GoBD-konforme Privatrechnungen mit fortlaufender, unveränderbarer Nummer, archivierst sie revisionssicher und führst deine Therapiedokumentation lückenlos unter deinem eigenen Namen — ab der ersten Behandlung, ohne Datenübernahme aus einem fremden System. Das ist kein juristischer Freifahrtschein, aber ein handfester Beleg für ein eigenes Unternehmen.
Ehrlich bleibt dabei: likami ist Software für deine Privatpraxis (Selbstzahler, PKV, Beihilfe), keine Rechtsberatung — und ersetzt im Zweifel kein Statusfeststellungsverfahren. Eine Kassenabrechnung bildet likami bewusst nicht ab. Die eigene, saubere Abrechnung ist einer von mehreren Faktoren, die für echte Selbstständigkeit sprechen — einer, den du selbst in der Hand hast. Wie das technisch aussieht, zeigt die Praxisverwaltung.
Häufige Fragen
Darf ich als freie:r Mitarbeiter:in in einer Physiopraxis arbeiten? Ja. Freie Mitarbeit ist erlaubt und ein verbreiteter Einstieg in die Selbstständigkeit — solange die Tätigkeit tatsächlich selbstständig ausgestaltet ist und nicht faktisch ein Angestelltenverhältnis.
Wer haftet, wenn die Rentenversicherung Scheinselbstständigkeit feststellt? In erster Linie die Praxis als faktische Arbeitgeberin — sie schuldet die gesamten Sozialversicherungsbeiträge nach. Rückholen kann sie den Arbeitnehmeranteil bei dir nur stark eingeschränkt.
Schützt mich ein gut formulierter Vertrag? Nur begrenzt. Maßgeblich ist, wie die Zusammenarbeit gelebt wird, nicht wie sie im Vertrag heißt. Ein Vertrag kann eine saubere Ausgestaltung abbilden, aber keine abhängige Beschäftigung „wegformulieren".
Was ist das Statusfeststellungsverfahren? Ein Verfahren nach § 7a SGB IV, mit dem die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung verbindlich klärt, ob eine Tätigkeit selbstständig oder abhängig ist. Du kannst es proaktiv beantragen.
Fazit
Scheinselbstständigkeit ist kein Randrisiko, sondern in der Physiotherapie ein häufiger Prüfbefund — weil Räume, Geräte, Termine und bei Kassenpatient:innen auch die Zulassung meist bei der Praxis liegen. Freie Mitarbeit bleibt ein guter Einstieg, wenn du sie sauber ausgestaltest: mehrere Standbeine, eigenes Risiko, eigener Auftritt. Wer eigene Patient:innen behandelt und selbst abrechnet, steht dabei auf dem festesten Boden — und legt gleichzeitig das Fundament für die eigene Praxis. Wenn du diesen Schritt planst, hilft dir der Leitfaden, dich als Physiotherapeut selbstständig zu machen, bei der Reihenfolge.