DSGVO in der Physiotherapie: Datenschutz einfach erklärt
Datenschutz klingt kompliziert, ist aber beherrschbar. Wir erklären die wichtigsten DSGVO-Pflichten für Physiotherapiepraxen — ohne Juristendeutsch.
Die DSGVO gilt für jede Physiotherapiepraxis, die personenbezogene Daten verarbeitet — also für alle Praxen. Patientendaten sind besonders schützenswert (Gesundheitsdaten, Art. 9 DSGVO). Hier die wichtigsten Pflichten.
Die 5 wichtigsten DSGVO-Pflichten
1. Verarbeitungsverzeichnis führen
Dokumentiere, welche personenbezogenen Daten du verarbeitest, zu welchem Zweck und wie lange du sie speicherst. Klingt aufwendig, ist aber einmalig erstellt und dann nur noch zu pflegen.
2. Einwilligungserklärung einholen
Patienten müssen der Verarbeitung ihrer Daten zustimmen. Eine schriftliche Einwilligungserklärung bei der Erstanmeldung ist Standard.
3. Auftragsverarbeitungsverträge abschließen
Mit jedem Dienstleister, der Zugriff auf Patientendaten hat (Praxissoftware-Anbieter, Abrechnungszentrum, Cloud-Anbieter), brauchst du einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).
4. Datenschutzerklärung auf der Website
Deine Website muss eine Datenschutzerklärung enthalten — auch wenn du dort keine Patientendaten verarbeitest. Kontaktformulare, Cookies und Tracking-Tools erfordern ebenfalls eine Erklärung.
5. Datensicherheit gewährleisten
Verschlüsselte Datenübertragung (HTTPS, KIM), sichere Passwörter, Zugriffsrechte und regelmäßige Backups. Cloud-Software auf deutschen Servern erleichtert die Compliance erheblich.
Häufige Fehler
- Patientendaten per unverschlüsselter E-Mail versenden
- Patientenakten im Empfangsbereich offen liegen lassen
- Keine Auftragsverarbeitungsverträge mit Software-Anbietern
- Fehlende Datenschutzerklärung auf der Website
- Kein Löschkonzept für alte Patientendaten
Fazit
Die DSGVO ist kein Monster — sie schützt deine Patienten und gibt dir einen klaren Rahmen. Die meisten Anforderungen sind mit einer guten Praxissoftware und etwas Sorgfalt problemlos umsetzbar.