Digitalisierung Physiotherapie Pflicht: Was du beim Gründen aufsetzen musst

Wenn du gerade eine Praxis gründest, betrifft dich die Digitalisierungspflicht früher, als du denkst — nicht bei der Frist, sondern bei den Entscheidungen, die du jetzt triffst. Welche Fristen wirklich gelten, was vor der Eröffnung stehen muss und was ruhig warten kann.

Physiotherapeutin überträgt Daten von einem handschriftlichen Dokument in den PC — Sinnbild für die Pflicht zur Digitalisierung in der Praxis. Bild mit KI erstellt
Physiotherapeutin überträgt Daten von einem handschriftlichen Dokument in den PC — Sinnbild für die Pflicht zur Digitalisierung in der Praxis.

Kurz gesagt: Die TI-Pflicht (Pflicht zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur) gilt ab dem 1. Oktober 2027 — und nur für Praxen mit Kassenzulassung. Reine Privatpraxen sind nicht betroffen. Wenn du 2026 eröffnest, musst du am Eröffnungstag also nicht angebunden sein.

Trotzdem taucht die Frage irgendwo zwischen Businessplan und Mietvertrag auf: Muss ich die Telematikinfrastruktur schon jetzt mitdenken? Ja — aber nicht als Fristproblem, sondern bei ein paar Entscheidungen, die du später nur teuer rückgängig machst.

Welche das sind: welche Praxissoftware du nimmst, ob du eine Kassenzulassung anstrebst, ob du den eHBA (elektronischer Heilberufsausweis) rechtzeitig beantragst und ob in deiner Kalkulation Geld für die TI-Ausstattung steht. Der Unterschied zu einer Praxis, die seit fünfzehn Jahren läuft: Du musst nichts umstellen, du setzt es einmal richtig auf.

Die wichtigsten Punkte der Reihe nach: welche Pflichten wann kommen, was davon in deine Gründungsphase gehört und was ruhig bis Monat sechs oder zwölf warten darf. Wie sich das in den Rest deiner Gründung einfügt, zeigt der Digitalisierungs-Leitfaden für Praxisgründer 2026.

Wenn du gerade erst gründest: was davon jetzt schon zählt

Für dich als Gründer:in zählen jetzt drei Entscheidungen, nicht die Frist: Kassenzulassung, Praxissoftware und Budget. Die Frist liegt in der Zukunft, diese Weichenstellungen liegen in den nächsten Wochen.

Kassenzulassung ja oder nein. Die Entscheidung für oder gegen die Kassenzulassung ist die Weiche, die über alles Weitere entscheidet. Reine Privatpraxen ohne Kassenzulassung sind von der TI-Pflicht nicht betroffen.

Willst du GKV-Patient:innen behandeln und die Kassenzulassung beantragen, ist die TI-Anbindung dagegen gesetzt. Dann gehört sie in deine Planung, auch wenn du erst 2027 anbinden musst.

Deine Praxissoftware. Software wechselt man nicht nebenbei, wenn schon Patientendaten, Termine und Abrechnungen drinstecken. Die Frage „Bietet mein Anbieter TI-Integration an?" stellst du deshalb jetzt, bei der Auswahl — nicht 2027. Welche Anbieter was können, zeigt der Physiotherapie-Software-Vergleich.

Dein Budget. Die GKV refinanziert die TI-Kosten über eine monatliche TI-Pauschale: eine Grundpauschale je Praxis plus Zuschläge, unter anderem je eHBA. Ausgezahlt wird quartalsweise und erst, wenn du den Anschluss nachgewiesen hast.

Bis dahin gehst du mit Ausstattung und eHBA in Vorleistung. Im ersten Jahr, wenn die Liquidität ohnehin dünn ist, gehört dieser Betrag deshalb als eigener Posten in deine Planung der laufenden Kosten.

Alles andere — Anbindung aufsetzen, Konnektor in Betrieb nehmen, Team schulen — kommt später. Wer damit in Monat zwei anfängt, während noch keine zwanzig Patient:innen in der Kartei stehen, optimiert am falschen Ende.

Was kommt wann?

Drei Pflichten kommen auf dich zu: die TI-Anbindung zum 1. Oktober 2027, die eVO (elektronische Heilmittelverordnung) voraussichtlich 2028 und die ePA perspektivisch.

Pflicht Stichtag Betrifft wen Status
TI-Anbindung 01.10.2027 nur Praxen mit Kassenzulassung gesetzlich beschlossen (verschoben von 01.01.2026)
eVO Pilot 2027, Pflicht voraussichtlich 2028 Praxen mit Kassenzulassung (Empfang nur mit TI) Zeitplan der gematik
ePA perspektivisch Physiotherapeut:innen mit TI-Anbindung heute überwiegend lesender Zugriff

TI-Anbindung: 1. Oktober 2027

Ursprünglich zum 1. Januar 2026 geplant, hat der Bundestag die Frist auf den 1. Oktober 2027 verschoben. Hintergrund: Die eVO war noch nicht einsatzbereit.

Die Verschiebung gibt dir Luft. Anbinden musst du deshalb nicht jetzt — aber bei der Software-Auswahl und in der Kalkulation berücksichtigst du schon, dass die TI-Anbindung kommt.

Elektronische Verordnung (eVO): Pilot 2027, Pflicht voraussichtlich 2028

Die eVO soll das Papierrezept ablösen. Nach aktuellem Zeitplan sind 2027 erste Pilotphasen vorgesehen, verpflichtend wird die eVO voraussichtlich erst 2028. Ohne TI-Anbindung kannst du die eVO nicht empfangen.

Für dich als Gründer:in ist das die angenehme Variante: Du gewöhnst dein Team gar nicht erst an einen Papierprozess, den du später wieder abschaffst.

Elektronische Patientenakte (ePA): perspektivisch

Die ePA ermöglicht den Zugriff auf Patientendaten über Sektorgrenzen hinweg. Physiotherapeut:innen sollen perspektivisch Befunde und Berichte in die ePA einstellen können. Handeln musst du bei der Gründung nichts — es reicht, die ePA bei der Software-Auswahl auf dem Schirm zu haben.

Die Digitalisierung in deiner Gründungs-Timeline

Vor der Eröffnung stehen drei Entscheidungen an, in den ersten Monaten der eHBA, bis Oktober 2027 die technische Anbindung. Im Detail:

Vor der Eröffnung

  • Entscheidung Kassenzulassung oder reine Privatpraxis treffen — sie bestimmt, ob die TI-Pflicht dich überhaupt betrifft.
  • Praxissoftware auswählen und nach TI-Integration fragen. Diese Entscheidung hat die längste Halbwertszeit von allen.
  • TI-Kosten samt Vorleistung in die Finanzplanung aufnehmen (siehe Budget oben) — sie gehören zu den Kosten einer Praxiseröffnung, die gern übersehen werden.

Monat 1 bis 3 nach der Eröffnung

  • eHBA beantragen, sobald deine Zulassung steht. Der eHBA ist Voraussetzung für die TI, und die Beantragung dauert mehrere Wochen — deshalb gehört er früh auf die Liste.
  • Dokumentation und Abrechnung von Tag eins digital führen, statt später einen Papierstapel zu migrieren. Worauf du dabei achtest, steht im Beitrag zur Dokumentations-Software.

Ab der ersten angestellten Kraft

  • Team informieren und einarbeiten. Die TI-Anbindung betrifft das gesamte Praxisteam — plane sie in die Einarbeitung ein, nicht daneben. Solange du allein arbeitest, bist du dieses Team.

Bis spätestens 1. Oktober 2027

  • TI-Anbindung technisch umsetzen.
  • eVO-Empfang vorbereiten. Ohne TI-Anbindung geht das nicht.

Wenn du 2026 gründest, sind die ersten beiden Blöcke dein Thema. Der letzte Block, die TI-Anbindung bis Oktober 2027, ist ein Kalendereintrag — mehr nicht, aber auch nicht weniger.

Wenn du als Privatpraxis startest

Als reine Privatpraxis ohne Kassenzulassung bist du von der TI-Pflicht nicht betroffen. Willst du eine Privatpraxis ohne Kassenzulassung eröffnen, nimmt dir das eine Pflicht ab.

Das ist ein realer Vorteil in der Gründungsphase — weniger Hardware, weniger Vorleistung, weniger Setup. Aber: Wer langfristig auch GKV-Patient:innen behandeln will, sollte die TI-Anbindung mitdenken und die Software danach auswählen.

Häufige Fragen zur TI-Pflicht

Vier Folgefragen, die bei der Gründung regelmäßig auftauchen.

Was brauche ich technisch für die TI-Anbindung?

Einen Konnektor (bzw. TI-Gateway), ein eHealth-Kartenterminal, die SMC-B als Praxisausweis und den eHBA als persönlichen Ausweis. Genau diese Komponenten setzt auch die TI-Finanzierungsvereinbarung für die Auszahlung der TI-Pauschale voraus.

Kostet der eHBA etwas?

Ja, der eHBA ist beim Anbieter kostenpflichtig. Für Praxen mit Kassenzulassung gleicht die TI-Pauschale einen Teil davon über einen Zuschlag je eHBA aus.

Muss ich als Privatpraxis mit IK-Nummer anbinden?

Nein. Die TI-Pflicht knüpft an die Kassenzulassung an, nicht an die IK-Nummer. Eine IK-Nummer allein macht dich nicht TI-pflichtig.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Ohne TI-Anbindung kannst du die eVO nicht empfangen, sobald sie verpflichtend ist. Außerdem gibt es die TI-Pauschale erst ab dem nachgewiesenen Anschluss — wer spät anbindet, bekommt die Refinanzierung entsprechend später.

Fazit

Die TI-Pflicht kommt für Kassenpraxen am 1. Oktober 2027 — die Frage ist nicht ob, sondern wann. Für dich ist das kein Nachrüstprojekt, sondern eine Setup-Entscheidung.

Wenn du Software, Zulassung und Budget jetzt zusammen denkst, vermeidest du Last-Minute-Stress und bist für die eVO vorbereitet, ohne noch einmal etwas anfassen zu müssen. Welche Fehler beim Praxisstart sonst typisch sind, zeigt der Beitrag zu den häufigsten Gründungsfehlern.


Quellen:

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