Kassenzulassung Physiotherapie: Antrag, Voraussetzungen & Tipps
Ohne Kassenzulassung keine GKV-Patienten. Wir erklären das Antragsverfahren, die Voraussetzungen und die Raumvorgaben — Schritt für Schritt.
Die Kassenzulassung ist für die meisten Physiotherapiepraxen essenziell — ohne sie kannst du keine gesetzlich versicherten Patienten behandeln und abrechnen. Und die machen rund 90 % des Patientenaufkommens aus.
Voraussetzungen
- Staatlich anerkannte physiotherapeutische Ausbildung
- Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung (empfohlen)
- Geeignete Räumlichkeiten (Mindestgrößen, Barrierefreiheit)
- Vorgeschriebene Ausstattung (Behandlungsliegen, Geräte)
- Zugelassenes Personal (bei Mehrbehandler-Praxen)
Raumvorgaben
Die Krankenkassen schreiben konkrete Mindestanforderungen vor: Behandlungsräume mit Waschbecken, getrennte Bereiche für Empfang, Wartebereich und Personal, Sichtschutz zwischen den Behandlungsbereichen, ausreichende Belüftung und Beleuchtung, Barrierefreiheit.
Die genauen Vorgaben variieren je nach Bundesland und Kassenart — informiere dich bei den jeweiligen Landesverbänden.
Antragsverfahren
- Antrag beim GKV-Spitzenverband bzw. bei den Landesverbänden der Krankenkassen stellen
- Unterlagen einreichen: Ausbildungsnachweis, Raumplan, Ausstattungsliste, Personalqualifikationen
- Begehung: Die Kasse prüft deine Räumlichkeiten vor Ort
- Zulassungsbescheid: Bei positivem Ergebnis erhältst du die Zulassung und ein Institutionskennzeichen (IK-Nummer)
Der Prozess dauert oft mehrere Monate — beginne frühzeitig!
Kassenzulassung und TI
Mit der Kassenzulassung bekommst du ein IK-Nummer. Diese brauchst du auch für die TI-Anbindung und die GKV-Erstattung der TI-Kosten. Die Frist für die verpflichtende TI-Anbindung ist der 1. Oktober 2027.
Fazit
Die Kassenzulassung ist der Schlüssel zum GKV-Markt. Plane den Antrag frühzeitig, achte auf die Raumvorgaben und lass dich im Zweifel von deinem Berufsverband beraten.