Kassenzulassung Physiotherapie: Antrag, Voraussetzungen & Tipps

Ohne Kassenzulassung keine GKV-Patienten. Wir erklären das Antragsverfahren, die Voraussetzungen und die Raumvorgaben — Schritt für Schritt.

Kassenzulassung Physiotherapie: Antrag, Voraussetzungen & Tipps

Die Kassenzulassung ist für die meisten Physiotherapiepraxen essenziell — ohne sie kannst du keine gesetzlich versicherten Patienten behandeln und abrechnen. Und die machen rund 90 % des Patientenaufkommens aus.

Voraussetzungen

  • Staatlich anerkannte physiotherapeutische Ausbildung
  • Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung (empfohlen)
  • Geeignete Räumlichkeiten (Mindestgrößen, Barrierefreiheit)
  • Vorgeschriebene Ausstattung (Behandlungsliegen, Geräte)
  • Zugelassenes Personal (bei Mehrbehandler-Praxen)

Raumvorgaben

Die Krankenkassen schreiben konkrete Mindestanforderungen vor: Behandlungsräume mit Waschbecken, getrennte Bereiche für Empfang, Wartebereich und Personal, Sichtschutz zwischen den Behandlungsbereichen, ausreichende Belüftung und Beleuchtung, Barrierefreiheit.

Die genauen Vorgaben variieren je nach Bundesland und Kassenart — informiere dich bei den jeweiligen Landesverbänden.

Antragsverfahren

  1. Antrag beim GKV-Spitzenverband bzw. bei den Landesverbänden der Krankenkassen stellen
  2. Unterlagen einreichen: Ausbildungsnachweis, Raumplan, Ausstattungsliste, Personalqualifikationen
  3. Begehung: Die Kasse prüft deine Räumlichkeiten vor Ort
  4. Zulassungsbescheid: Bei positivem Ergebnis erhältst du die Zulassung und ein Institutionskennzeichen (IK-Nummer)

Der Prozess dauert oft mehrere Monate — beginne frühzeitig!

Kassenzulassung und TI

Mit der Kassenzulassung bekommst du ein IK-Nummer. Diese brauchst du auch für die TI-Anbindung und die GKV-Erstattung der TI-Kosten. Die Frist für die verpflichtende TI-Anbindung ist der 1. Oktober 2027.

Fazit

Die Kassenzulassung ist der Schlüssel zum GKV-Markt. Plane den Antrag frühzeitig, achte auf die Raumvorgaben und lass dich im Zweifel von deinem Berufsverband beraten.

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