Therapiebericht Physiotherapie: Aufbau, Muster und Vorlage für die neue Praxis
Wenn du gerade deine eigene Praxis aufbaust, ist der Therapiebericht kein Thema für später: Er entsteht aus der Dokumentation, die ab der ersten Behandlung mitlaufen muss. Hier erfährst du, was in einen Therapiebericht gehört, welche Rechtsgrundlagen gelten und wie du dir Vorlage und Ablauf vor dem ersten Patienten aufsetzt.
Ein Therapiebericht fasst Befund, Maßnahmen, Verlauf und Empfehlung für den verordnenden Arzt zusammen. Pflicht ist er, wenn der Arzt ihn auf der Heilmittelverordnung (Muster 13) ankreuzt; die GKV zahlt dafür nur eine Übermittlungsgebühr von rund 1,40 € (Position X9701). Die Inhalte stammen aus deiner Verlaufsdokumentation je Behandlungseinheit.
Für Gründer:innen hat der Bericht noch eine zweite Funktion: Er ist oft das erste Dokument, das ein Arzt von deiner Praxis zu sehen bekommt — und entscheidet mit, ob aus einer einzelnen Verordnung eine dauerhafte Zuweisung wird. Worum es hier geht: Inhalt, Rechtsgrundlagen, Aufbau, Vergütung und das Setup vor der ersten Behandlung.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist ein Therapiebericht in der Physiotherapie?
- Wann wird ein Therapiebericht benötigt?
- Rechtliche Grundlagen: Was sagt das Gesetz?
- Aufbau: Was gehört in einen Therapiebericht?
- Dein Therapiebericht-Setup: was vor der Eröffnung steht und was später kommt
- 5 Tipps für einen effizienten Therapiebericht
- Wird der Therapiebericht vergütet?
- Digitaler Versand über die Telematikinfrastruktur
- Fazit: Der Therapiebericht als Qualitätsmerkmal
- Häufige Fragen
Was ist ein Therapiebericht in der Physiotherapie?
Ein Therapiebericht ist ein schriftliches Dokument, das Verlauf, Inhalte und Ergebnisse einer physiotherapeutischen Behandlung zusammenfasst. Er richtet sich in erster Linie an den verordnenden Arzt und ist die Kommunikationsschnittstelle zwischen Therapeut:in und Arzt.
Der Bericht dokumentiert den Ausgangsbefund, den Therapieverlauf, erreichte Therapieziele und Empfehlungen für die weitere Versorgung. Damit ist er zugleich Grundlage für die Beurteilung des Behandlungserfolgs und für Folgeverordnungen (Quelle: telekonnekt.de).
Wann wird ein Therapiebericht benötigt?
Ein Therapiebericht wird fällig, wenn der Arzt ihn auf der Verordnung ankreuzt oder wenn Arzt, Kasse oder Medizinischer Dienst ihn gesondert anfordern. Konkret gibt es zwei Anlässe:
1. Verordnungsbericht: Der Arzt kreuzt auf der Heilmittelverordnung (Muster 13) an, dass er einen Therapiebericht wünscht. Dann erstellst du den Bericht zum Ende der Behandlungsserie (nicht innerhalb der Therapiezeit) und rechnest ihn einmal pro GKV-Verordnung ab — vorausgesetzt, deine Praxis hat die Kassenzulassung.
2. Ausführlicher Therapiebericht: Diesen können zusätzlich der Medizinische Dienst, Ärzt:innen oder andere Institutionen anfordern — zum Beispiel zur Beurteilung der Wirksamkeit oder für Folgeanträge (Quelle: telekonnekt.de).
Hat der Arzt auf dem Verordnungsformular unter „Therapiebericht" nichts angekreuzt, gilt das in der Regel als „Nein". Im Zweifel lohnt sich ein Blick in den Vertrag mit dem Kostenträger (Quelle: DMRZ).
Rechtliche Grundlagen: Was sagt das Gesetz?
Der Therapiebericht ist in § 16 Abs. 7 der Heilmittel-Richtlinie verankert, die Dokumentation dahinter in § 630f BGB und im Vertrag nach § 125 SGB V — und das gilt ab deiner ersten Behandlung, ohne Schonfrist für neue Praxen. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen im Überblick:
Patientenrechtegesetz (2013): Seit dem Inkrafttreten am 26.02.2013 sind Dokumentationspflichten, Aufklärungspflichten und das Einsichtsrecht der Patient:innen gesetzlich betont (Quelle: azh.de). Was das für deine Akte im Alltag heißt, steht im Beitrag zur Dokumentation in der Physiotherapie.
Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL), § 16 Abs. 7: Der Therapiebericht ist in der Heilmittel-Richtlinie rechtlich verankert und damit fester Bestandteil der therapeutischen Dokumentationspflicht (Quelle: telekonnekt.de).
HHVG (2017): Mit dem Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz haben Dokumentation und Therapiebericht für Therapeut:innen nochmals an Bedeutung gewonnen (Quelle: azh.de).
Vertrag nach § 125 SGB V: Der seit 2021 bundeseinheitliche Vertrag fordert eine Verlaufsdokumentation je Behandlungseinheit mit erbrachter Leistung, Reaktion der Patient:innen und Besonderheiten (Quelle: DMRZ).
Bei Verstößen gegen die Dokumentationspflicht drohen Konsequenzen laut Vertrag — von Verwarnungen bis hin zu Vertragsstrafen.
Aufbau: Was gehört in einen Therapiebericht?
Ein Therapiebericht besteht aus sieben Bausteinen: Stammdaten, Diagnose und Verordnung, Ausgangsbefund, Therapieziele, Maßnahmen, Verlauf und Ergebnis, Empfehlung. Eine einheitliche Formvorschrift gibt es nicht, diese Gliederung hat sich aber etabliert — und sie ist gleichzeitig die Gliederung deiner Vorlage.
1. Patientenstammdaten
- Name, Geburtsdatum, Versichertennummer
- Verordnungsdaten (Datum, Muster 13, Verordnungsmenge)
- Name des verordnenden Arztes
2. Diagnose und Verordnungsinformationen
- Ärztliche Diagnose (ICD-10-Code)
- Verordnete Heilmittel und Leistungspositionen
- Therapiefrequenz und Behandlungszeitraum
3. Ausgangsbefund
- Befundergebnisse zu Beginn der Behandlung
- Festgestellte Funktionseinschränkungen
- Schmerzsituation (z. B. mit VAS-Skala)
- Relevante Assessments und Messwerte
4. Therapieziele
- Gemeinsam mit den Patient:innen formulierte Ziele
- Idealerweise nach dem SMART-Prinzip (spezifisch, messbar, attraktiv, realistisch, terminiert)
5. Durchgeführte Maßnahmen
- Konkrete therapeutische Interventionen
- Anpassungen im Behandlungsverlauf
- Eigenübungsprogramm
6. Therapieverlauf und Ergebnis
- Fortschritte und Veränderungen der Symptomatik
- Vergleich von Ausgangs- und Abschlussbefund
- Zielerreichung (vollständig, teilweise, nicht erreicht)
7. Empfehlung
- Empfehlung für Weiterbehandlung oder Abschluss
- Hinweis auf ggf. notwendige Folgeverordnung
- Weitere therapeutische Maßnahmen
Dein Therapiebericht-Setup: was vor der Eröffnung steht und was später kommt
Vor der Eröffnung brauchst du vier Dinge: eine Berichtsvorlage, eine feste Dokumentationsroutine je Einheit, einen einheitlichen Ausgangsbefund und einen Versandweg. Das dauert ein bis zwei Stunden; alles andere wächst in den ersten Monaten mit.
Vor der Eröffnung: Vorlage anlegen. Die sieben Bausteine werden die feste Gliederung deiner Vorlage. Entscheidend ist nicht das Layout, sondern dass die Pflichtinhalte drin sind und der Arzt sie auf einen Blick findet.
Vor der Eröffnung: Dokumentationsroutine festlegen. Der Bericht entsteht aus der Verlaufsdokumentation, nicht neben ihr. Lege fest, was du nach jeder Einheit festhältst: erbrachte Leistung, Reaktion auf die Behandlung, Besonderheiten. Genau das verlangt der Vertrag nach § 125 SGB V ohnehin je Behandlungseinheit.
Womit du das erfasst, klärst du am besten zusammen mit der übrigen Praxissoftware für die Gründung. Der Grund für den frühen Zeitpunkt: Was du in Woche zwei nicht dokumentiert hast, steht in Woche zehn nicht im Bericht.
Vor der Eröffnung: Ausgangsbefund vereinheitlichen. Ohne sauberen Erstbefund gibt es später keinen Vergleich und damit kein belegbares Ergebnis. Leg fest, welche Messwerte du standardmäßig erhebst — Bewegungsausmaße, Schmerzintensität über die VAS-Skala, die für dein Patientenspektrum relevanten Assessments.
Vor der Eröffnung: Versandweg klären. Geht der Bericht ausgedruckt über die Patient:innen, per Post oder digital raus? Das muss nicht perfekt sein, aber du solltest deinen Standardweg kennen, bevor der erste Bericht fällig wird.
Ab der ersten Verordnung: Berichtsanforderung markieren. Hat der Arzt den Bericht angekreuzt, ist er zum Ende der Behandlungsserie fällig. Markiere das gleich bei der Verordnungsannahme, sonst fällt es dir erst bei der letzten Behandlung auf.
Monat 1 bis 3: Vorlage nachschärfen. Die ersten Berichte zeigen, welche Textbausteine fehlen und welche Felder du nie ausfüllst. In dieser Phase lernst du auch die Ärzt:innen in deinem Umfeld kennen — ein präziser, kurzer Bericht ist dabei dein bestes Argument.
Monat 3 bis 6: Vergütung festlegen. Für GKV-Verordnungen ist die Vergütung fix, bei Privatpatient:innen legst du ein Berichtshonorar selbst fest. Wenn du deine Preise für Privatpatient:innen aufsetzt, gehört der Bericht mit hinein.
Ab der ersten Mitarbeiterin oder dem ersten Mitarbeiter: Standard durchsetzen. Sobald nicht mehr nur du dokumentierst, wird die Vorlage zum Standard für alle. Dann brauchst du eine Dokumentation, die pro Eintrag festhält, wer wann was geschrieben hat — sonst ist am Ende der Verordnung nicht nachvollziehbar, worauf der Bericht sich stützt.
Wo diese Schritte zwischen den übrigen Gründungsaufgaben liegen und was dabei typischerweise schiefgeht, fasst der Beitrag zu den häufigsten Fehlern bei der Praxisgründung zusammen.
5 Tipps für einen effizienten Therapiebericht
Die fünf größten Zeitsparer sind: laufend dokumentieren, messbar formulieren, Textbausteine sammeln, nach ICF gliedern und digital arbeiten. Am meisten bringen sie, wenn du sie ab dem ersten Bericht umsetzt statt nach dem zwanzigsten.
Tipp 1: Dokumentiere von Anfang an sauber
Der Therapiebericht ist nur so gut wie deine laufende Verlaufsdokumentation. Wenn du nach jeder Einheit Maßnahmen, Reaktion und Besonderheiten in zwei, drei Sätzen festhältst, musst du den Abschlussbericht nur noch zusammenstellen statt zehn Termine aus dem Gedächtnis zu rekonstruieren.
Tipp 2: Nutze konkrete Formulierungen
Vermeide vage Aussagen wie „Patient hat sich verbessert". Stattdessen: „Die Knieflexion hat sich von 90° auf 120° verbessert, die Schmerzintensität (VAS) sank von 7/10 auf 3/10." Messbare Ergebnisse machen deinen Bericht für den Arzt deutlich aussagekräftiger.
Tipp 3: Arbeite mit Textbausteinen
Wiederkehrende Formulierungen lassen sich als Textbausteine anlegen; viele Praxissoftware-Lösungen bieten diese Funktion. Am Anfang kennst du deine Standardfälle aber noch nicht.
Leg die Bausteine deshalb nicht auf Vorrat an, sondern speichere jede Formulierung, die du zum zweiten Mal schreibst — nach etwa zehn Berichten hast du deine Bibliothek. Wichtig: Bausteine für die Struktur, nicht für die Ergebnisse. Die Zahlen kommen immer aus dem konkreten Fall.
Tipp 4: Orientiere dich an der ICF
Die ICF-Klassifikation (International Classification of Functioning, Disability and Health) der WHO bietet ein strukturiertes Schema für die Befunderhebung. Sie unterteilt in Körperfunktionen und -strukturen, Aktivitäten, Partizipation und Kontextfaktoren — und gibt deinem Bericht eine nachvollziehbare Struktur (Quelle: Physio Deutschland).
Tipp 5: Nutze digitale Dokumentation
Entscheide dich für ein digitales System, bevor die erste Akte angelegt ist — ein späterer Wechsel bedeutet Datenmigration im laufenden Betrieb.
Mit einer digitalen Dokumentationssoftware arbeitest du mit Vorlagen, Textbausteinen und übernommenen Befund- und Verlaufsdaten — du tippst nichts doppelt, was schon in der Akte steht.
Die Grundlage jedes Berichts ist der Ausgangsbefund; wie eine Befund-Software für die Physiotherapie ihn strukturiert erfasst, liest du im verlinkten Beitrag.
Wird der Therapiebericht vergütet?
Kaum: Die GKV zahlt für den angeforderten Bericht nur eine Übermittlungsgebühr von rund 1,40 €, bei Privatpatient:innen vereinbarst du ein Honorar selbst. Die laufende Dokumentation (Patientenakte, Verlaufsdokumentation) wird gar nicht separat vergütet — sie gehört zu den Pflichten als Therapeut:in.
| Anlass | Vergütung | Voraussetzung |
|---|---|---|
| GKV-Verordnungsbericht | Übermittlungsgebühr X9701, rund 1,40 € (etwa Portohöhe), einmal pro Verordnung | Arzt hat den Bericht auf Muster 13 angekreuzt; Praxis mit Kassenzulassung |
| Ausführlicher Bericht auf Anforderung | eigene, deutlich höher vergütete Position X1906 | schriftliche Anforderung von Kasse, Arzt oder Medizinischem Dienst; Praxis mit Kassenzulassung |
| Privatpatient:in | Berichtshonorar frei vereinbar | vorherige Vereinbarung; Erstattung tarifabhängig |
Therapiebericht in der Privatpraxis
In der Privatpraxis gibt es kein Muster 13 und damit kein Ankreuzfeld — ob ein Bericht gewünscht ist, ergibt sich aus der Anforderung des Arztes oder dem Wunsch der Patient:innen. Wer eine Privatpraxis ohne Kassenzulassung betreibt, hat es ausschließlich mit dieser Konstellation zu tun.
Das Berichtshonorar legst du selbst fest, denn für Privatleistungen gibt es keine verbindliche Gebührenordnung. Vereinbare es vor der Behandlung schriftlich — nachträglich lässt es sich schwer durchsetzen.
Ob PKV oder Beihilfe den Bericht erstatten, hängt vom Tarif bzw. den Beihilfevorschriften ab. Laut azh.de übernehmen private Krankenversicherungen die Kosten nur, wenn der Arzt den Bericht angefordert hat und das Honorar vorher abgesprochen war (Quelle: azh.de). Weise deine Patient:innen darauf hin, bevor du den Bericht schreibst.
Digitaler Versand über die Telematikinfrastruktur
Der verschlüsselte digitale Versand läuft über den TI-Dienst KIM; Pflicht wird die TI-Anbindung nur für Praxen mit Kassenzulassung, und zwar ab dem 1. Oktober 2027. In den ersten Wochen ist das für dich kein Startthema — bei der Wahl deiner Praxissoftware solltest du es aber mitdenken.
Über KIM (Kommunikation im Medizinwesen) kann der Bericht verschlüsselt und datenschutzkonform an Ärzt:innen, Krankenkassen oder andere Einrichtungen gehen (Quelle: telekonnekt.de). Diesen Versand bilden bislang nur wenige Praxisprogramme ab.
Die ursprünglich frühere Frist für die TI-Anbindung wurde Ende 2025 auf den 1. Oktober 2027 verschoben. Reine Privatpraxen ohne Kassenzulassung betrifft die Anbindungspflicht nicht; für sie ist KIM eine freiwillige Option. Was sonst noch verpflichtend ist, fasst der Beitrag Digitalisierung Physiotherapie Pflicht zusammen.
Fazit: Der Therapiebericht als Qualitätsmerkmal
Ein guter Therapiebericht ist eine Zusammenstellung aus deiner laufenden Dokumentation, kein eigenes Schreibprojekt. Er stärkt die Kommunikation mit dem Arzt, zeigt deine therapeutische Arbeitsweise und kann den Weg für Folgeverordnungen ebnen.
Als Gründer:in hast du einen Vorteil gegenüber etablierten Praxen: Du musst nichts umstellen. Leg die Vorlage an, dokumentiere ab der ersten Behandlung nach festem Schema — dann ist der Bericht am Ende der Serie eine Sache von Minuten statt eines Abends.
Häufige Fragen
Was muss in einen Therapiebericht? Pflichtbestandteile sind Patient:innen- und Verordnungsdaten, der Befund bei Behandlungsbeginn, die durchgeführten Maßnahmen, der Therapieverlauf mit erreichten Ergebnissen sowie eine Einschätzung zum weiteren Vorgehen. Die ICF-Struktur (Körperfunktion, Aktivität, Teilhabe) hilft, den Bericht nachvollziehbar zu gliedern.
Gibt es eine Vorlage oder ein Muster für den Therapiebericht? Eine gesetzlich vorgeschriebene Form gibt es nicht — du kannst mit einer eigenen Vorlage arbeiten, solange die Pflichtinhalte abgedeckt sind. Wichtiger als das Layout ist, dass Befund, Verlauf und Ergebnis schlüssig zusammenpassen und für den Arzt auf einen Blick lesbar sind.
Ist ein Therapiebericht Pflicht? Wenn der verordnende Arzt ihn auf der Verordnung anfordert — typischerweise, um über die Fortführung der Therapie nach der Behandlungsserie zu entscheiden — ist er verbindlich. Unabhängig davon gilt nach § 630f BGB die Pflicht, den Behandlungsverlauf lückenlos zu dokumentieren.
Muss ich als Praxisgründer:in die Therapiebericht-Vorlage schon vor der Eröffnung haben? Gesetzlich vorgeschrieben ist das nicht, es gibt ohnehin keine Formvorschrift. Praktisch ist es sinnvoll, weil der Bericht aus der Verlaufsdokumentation ab der ersten Einheit entsteht. Überlegst du erst beim ersten Bericht, welche Werte du brauchst, fehlen sie für die zurückliegenden Termine.
Quellen: