BG-Rezepte abrechnen: Schritt-für-Schritt für Physiotherapeuten
BG-Rezepte abzurechnen ist für viele Physiotherapeuten eine Herausforderung: eigene Formulare, andere Positionsnummern und höhere Vergütungssätze. Wir erklären den Prozess Schritt für Schritt.
Die Abrechnung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten über die Berufsgenossenschaften (BG) funktioniert anders als die GKV-Abrechnung. Eigene Formulare, andere Positionsnummern und spezifische Anforderungen an die Dokumentation machen BG-Rezepte zu einem Thema, das viele Praxen verunsichert.
Dabei lohnt sich das BG-Geschäft: Die Vergütungssätze sind in der Regel deutlich höher als bei der GKV, und die Patienten zahlen keine Zuzahlung.
Was ist ein BG-Rezept?
Ein BG-Rezept (auch: BG-Verordnung) ist eine Heilmittelverordnung, die von einem Durchgangsarzt (D-Arzt) ausgestellt wird. Es betrifft Patienten, die einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit erlitten haben. Die Kosten trägt nicht die Krankenkasse, sondern die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallversicherung.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
Schritt 1: Verordnung prüfen
Prüfe die BG-Verordnung auf Vollständigkeit: Unfallaktenzeichen, Diagnose, verordnete Heilmittel und Behandlungsmenge. Ohne korrektes Aktenzeichen kann die BG die Abrechnung ablehnen.
Schritt 2: Behandlung dokumentieren
Dokumentiere jede Behandlungseinheit sorgfältig — die BG kann Behandlungsberichte anfordern. Halte Befund, Therapieziele und Verlauf fest.
Schritt 3: Rechnung erstellen
Erstelle die Rechnung mit den BG-spezifischen Positionsnummern und Vergütungssätzen. Die Positionsnummern weichen teilweise von den GKV-Nummern ab.
Schritt 4: Rechnung einreichen
Reiche die Rechnung direkt bei der zuständigen Berufsgenossenschaft ein — entweder per Post, per Fax oder (zunehmend) digital über ein Abrechnungszentrum.
Schritt 5: Zahlungseingang kontrollieren
BG-Rechnungen werden in der Regel innerhalb von 4–6 Wochen beglichen. Kontrolliere den Zahlungseingang und mahne bei Verzug.
Häufige Fehler bei der BG-Abrechnung
- Falsches Aktenzeichen — führt zur Ablehnung der gesamten Rechnung
- GKV-Positionsnummern statt BG-Nummern — andere Systematik beachten
- Fehlende Behandlungsberichte — die BG kann diese anfordern, vor allem bei längeren Behandlungsserien
- Verspätete Einreichung — beachte die Abrechnungsfristen
Vergütung: Mehr als bei der GKV
Die BG-Vergütungssätze liegen in der Regel über den GKV-Sätzen. Der genaue Betrag hängt von der jeweiligen Berufsgenossenschaft und der Leistungsposition ab. Zudem entfällt die Zuzahlung — der Patient zahlt nichts.
Praxis-Tipp: BG-Abrechnung in der Praxissoftware
Moderne Praxissoftware unterstützt die BG-Abrechnung als eigenen Abrechnungsweg. Achte bei der Softwarewahl darauf, dass BG-Positionsnummern hinterlegt sind und BG-Rechnungen separat erstellt werden können.
Fazit
BG-Rezepte sind finanziell attraktiv und gehören zum Standardrepertoire einer gut aufgestellten Praxis. Der Schlüssel liegt in der korrekten Dokumentation und der Nutzung der richtigen Positionsnummern.