BG-Rezepte abrechnen: so setzt du es beim Praxisstart richtig auf
Der erste BG-Patient kommt meist unangekündigt — und dann läuft die Abrechnung nach eigenen Regeln: eigene Formulare, andere Positionsnummern, höhere Vergütungssätze. Dieser Beitrag zeigt dir, was du beim Praxisstart einmal aufsetzt und wie du den ersten BG-Fall Schritt für Schritt abrechnest.
Kurz gesagt: BG-Rezepte stellt meist der Durchgangsarzt (D-Arzt) aus. Abgerechnet wird direkt mit der BG nach dem bundesweit einheitlichen Gebührenverzeichnis von DGUV und SVLFG — ohne Zuzahlung der Patient:innen. Laut DGUV-Rahmenvertrag muss die BG spätestens drei Wochen nach Rechnungseingang zahlen.
Irgendwann in den ersten Monaten deiner neuen Praxis sitzt jemand vor dir, der sich bei der Arbeit verletzt hat — mit einem Formular vom D-Arzt statt einer Kassenverordnung. Ab da gelten andere Regeln, und wer sie erst in diesem Moment nachschlägt, wird hektisch.
Zuständig für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ist die Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse (Unfallversicherungsträger, im Folgenden kurz: BG). Die Abrechnung mit der BG funktioniert anders als die klassische GKV-Abrechnung: eigene Formulare, andere Positionsnummern, eigene Anforderungen an die Dokumentation.
Gründer:innen verunsichert das am meisten, weil ihnen die Routine fehlt. Die gute Nachricht: BG-Abrechnung ist kein Erfahrungsthema, sondern ein Setup-Thema. Wer Positionsnummern, Pflichtfelder und Einreichungsweg einmal sauber anlegt, rechnet den ersten BG-Fall genauso ruhig ab wie den fünfzigsten.
Worum es hier geht: was du vor dem ersten BG-Fall aufsetzt — und wie die Abrechnung dann Schritt für Schritt läuft. Wenn dir die Abrechnung insgesamt noch neu ist, starte vorher bei den Grundlagen der Physiotherapie-Abrechnung.
Was ist ein BG-Rezept?
Ein BG-Rezept (auch: BG-Verordnung) ist eine Heilmittelverordnung auf dem Formular F 2400, deren Kosten die BG trägt statt der Krankenkasse. Es betrifft Patient:innen, die einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit erlitten haben.
Ausgestellt wird es in der Regel von einem D-Arzt — bei bestimmten Handverletzungen auch von einem Handchirurgen, bei Berufskrankheiten vom behandelnden Arzt. Praktisch heißt das für dich: anderer Kostenträger, anderes Formular, andere Abrechnungsschiene. Die Behandlung selbst unterscheidet sich nicht.
Wenn du gerade erst startest: wann BG-Rezepte für dich relevant werden
In den ersten Wochen nach der Eröffnung sind BG-Rezepte selten. Deine ersten Patient:innen kommen über normale Verordnungen oder als Selbstzahler. BG-Fälle laufen über D-Ärzte, und die schicken Patient:innen dorthin, wo sie die Praxis kennen — das braucht Anlauf.
Trotzdem gehört das Thema an eine sehr konkrete Stelle in deiner Gründungs-Timeline:
- Monat 1–3, vor der Eröffnung bis kurz danach: Kläre, ob du BG-Patient:innen behandeln darfst (siehe nächster Abschnitt), und lege die BG-Leistungen mit Positionsnummern und Sätzen in deiner Software an. Das ist Fleißarbeit von einem Nachmittag und danach nie wieder Thema.
- Ab dem ersten BG-Fall: Jetzt greift der Ablauf aus der Schritt-für-Schritt-Anleitung weiter unten. Weil das Setup steht, ist der erste Fall Routine statt Recherche.
- Ab der ersten angestellten Kraft: Jetzt wird der Ablauf zur Anweisung. Wer nimmt das Aktenzeichen auf, wer beantwortet Rückfragen der BG zum Verlauf, wer kontrolliert den Zahlungseingang? Halte das schriftlich fest, sobald nicht mehr nur du behandelst.
BG-Abrechnung ist ein eigener Abrechnungsweg neben der GKV — plane sie als zusätzliche Spur, nicht als Variante der Kassenabrechnung. Ob du überhaupt eine Kassenzulassung brauchst, ordnet der Beitrag zur Privatpraxis ohne Kassenzulassung ein.
Darfst du BG-Patient:innen behandeln?
Ja, wenn deine Praxis die Voraussetzungen aus dem DGUV-Rahmenvertrag erfüllt — ein eigenes Zulassungsverfahren gibt es nicht. Mit der Annahme der Verordnung bestätigst du, dass du diese Voraussetzungen erfüllst.
Konkret sind das die Zulassungsvoraussetzungen der GKV (etwa Räume und Qualifikation) plus mindestens zwei Jahre Berufserfahrung einer Person in der Praxis, die mindestens 20 Unfallverletzte behandelt hat. Eine Kassenzulassung selbst ist nicht zwingend.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
So läuft dein erster BG-Fall von der Verordnung bis zum Geldeingang — in fünf Schritten, die bei jedem weiteren Fall gleich bleiben. Die Details zu Pflichtangaben und Positionsnummern stehen einmal gesammelt in der Setup-Checkliste darunter.
Schritt 1: Verordnung prüfen
Nimm dir beim ersten BG-Rezept bewusst zwei Minuten mehr Zeit und prüfe die Verordnung auf Vollständigkeit: Unfalltag, Aktenzeichen der BG (falls schon vergeben), Diagnose, verordnete Heilmittel und Behandlungsmenge.
Schritt 2: Behandlung dokumentieren
Dokumentiere jede Behandlungseinheit mit Befund, Therapiezielen und Verlauf. Wenn du allein arbeitest, dokumentierst du am besten direkt nach der Einheit — später nachzutragen funktioniert genau so lange, bis der Tag voll wird. Wie du deine Dokumentation von Anfang an aufsetzt, steht in einem eigenen Beitrag.
Schritt 3: Rechnung erstellen
Erstelle die Rechnung mit den BG-Positionsnummern und BG-Vergütungssätzen. Wenn du beide beim Setup einmal angelegt hast, ist dieser Schritt reine Auswahl statt Recherche.
Schritt 4: Rechnung einreichen
Reiche die Rechnung direkt bei der zuständigen BG ein — per Post, per Fax oder (zunehmend) digital über ein Abrechnungszentrum. Den Weg legst du einmal fest (siehe Checkliste).
Schritt 5: Zahlungseingang kontrollieren
Kontrolliere den Zahlungseingang und mahne bei Verzug. In der Startphase zählt jede Zahlung — setz offene BG-Rechnungen auf Wiedervorlage, statt dich auf dein Gedächtnis zu verlassen.
Setup-Checkliste: was vor dem ersten BG-Fall stehen sollte
Sechs Punkte, die dich in Summe wenige Stunden kosten — aber nur, wenn du sie erledigst, bevor der erste Fall da ist. Danach machst du sie unter Zeitdruck.
- BG-Positionsnummern im Leistungskatalog anlegen. Die BG-Positionsnummern folgen einer eigenen Systematik (z. B. 8101 statt X0501 für Krankengymnastik). Lege die BG-Leistungen als eigene Einträge an, nicht als Kopie deiner GKV-Positionen — sonst rutscht dir später die falsche Nummer auf die Rechnung.
- Die BG-Vergütungssätze hinterlegen. Die Preise stehen im bundesweit einheitlichen Gebührenverzeichnis von DGUV und SVLFG. Trag sie einmal ein, statt sie pro Rechnung nachzuschlagen.
- Ein Pflichtfeld für Unfalltag und Aktenzeichen einrichten. Fehlende oder falsche Angaben führen zu Rückfragen und verzögern die Zahlung. Sorg dafür, dass beides beim Anlegen der Verordnung erfasst wird und nicht auf einem Notizzettel landet.
- Einen festen Platz für den Behandlungsverlauf schaffen. Gerade bei längeren Behandlungsserien fragt die BG nach dem Verlauf. Stehen Befund, Therapieziele und Verlauf ohnehin in der Patientenakte, ist die Antwort eine Sache von Minuten.
- Den Einreichungsweg festlegen. Post, Fax oder digital über ein Abrechnungszentrum — entscheide einmal und notiere es. Arbeitest du mit einer Abrechnungsstelle, kläre vor dem Start, ob und wie sie BG-Fälle übernimmt.
- Eine Wiedervorlage für den Zahlungseingang einplanen. Laut DGUV-Rahmenvertrag muss die BG unverzüglich, spätestens drei Wochen nach Rechnungseingang zahlen. Eine Erinnerung nach drei Wochen sorgt dafür, dass kein Geld unbemerkt liegen bleibt.
Wenn du dein digitales Setup gerade insgesamt aufbaust, findest du den größeren Rahmen im Beitrag zur Digitalisierung beim Praxisstart.
Häufige Fehler bei der BG-Abrechnung
Diese vier Fehler sind typisch für die ersten BG-Fälle — die meisten lassen sich mit der Setup-Checkliste vermeiden:
- Falsches oder fehlendes Aktenzeichen — führt zu Rückfragen und verzögert die Zahlung (Pflichtfeld, siehe Checkliste)
- GKV-Positionsnummern statt BG-Positionsnummern — eigene Einträge im Leistungskatalog anlegen
- Lückenhafter Behandlungsverlauf — Rückfragen der BG kommen vor allem bei längeren Behandlungsserien
- Verspätete Einreichung — rechne zeitnah nach Abschluss der Verordnung ab
Vergütung: Mehr als bei der GKV
Die BG-Vergütungssätze liegen je nach Position meist etwas über den GKV-Sätzen — bei der Krankengymnastik-Einzelbehandlung 31,52 € gegenüber 29,63 € (Stand 01.01.2026). Dazu entfällt die Zuzahlung.
| BG-Verordnung | GKV-Verordnung | |
|---|---|---|
| Verordner | in der Regel D-Arzt | Vertragsärzt:in |
| Formular | F 2400 | Muster 13 |
| Positionsnummer Krankengymnastik | 8101 | X0501 |
| Preis KG-Einzelbehandlung (Stand 01.01.2026) | 31,52 € | 29,63 € |
| Zuzahlung Patient:in | keine | ja, nach § 61 SGB V |
| Zahlungsfrist | spätestens 3 Wochen nach Rechnungseingang (DGUV-Rahmenvertrag) | – |
Der genaue Betrag hängt von der Leistungsposition ab; das Gebührenverzeichnis gilt bundesweit einheitlich für alle Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Für eine Praxis, die ihre Auslastung noch aufbaut, bringt ein BG-Fall damit etwas mehr Umsatz pro Termin als ein vergleichbarer Kassenfall.
Deutlich mehr Spielraum beim Preis hast du im Privatsegment. Wie du das abrechnest, zeigt der Beitrag zur Abrechnung mit Privatpatienten.
Praxis-Tipp: BG-Abrechnung in der Praxissoftware
Deine Praxissoftware sollte die BG als eigenen Kostenträger abbilden können — mit eigener Preisliste und Pflichtfeldern für die BG-Angaben. Wenn du deine Praxissoftware gerade erst auswählst, nimm diese drei Anforderungen in die Liste auf:
- Eigener Kostenträger: BG-Rechnungen lassen sich getrennt von GKV- und Privatrechnungen erstellen.
- DGUV-Preisliste: BG-Positionsnummern und -Sätze sind als eigene Leistungen hinterlegbar.
- Pflichtfelder: Unfalltag und Aktenzeichen werden bei der Verordnung erfasst.
Nachträglich zu wechseln, weil ein Abrechnungsweg fehlt, ist der teuerste Weg zu dieser Erkenntnis.
Häufige Fragen zu BG-Rezepten
Drei Folgefragen zum ersten BG-Fall, jeweils kurz beantwortet.
Wie schnell muss die Behandlung beginnen?
Laut DGUV-Rahmenvertrag spätestens 14 Tage nach dem auf der Verordnung angegebenen Behandlungsbeginn, bei dringendem Behandlungsbedarf innerhalb von 7 Kalendertagen.
Wie lange ist eine BG-Verordnung gültig?
Zwei Monate ab dem auf der Verordnung angegebenen Behandlungsbeginn. Unterbrechungen sind zulässig, solange die behandlungsfreie Zeit nicht mehr als 14 Tage beträgt.
Was tun, wenn die BG nicht zahlt?
Frag nach Ablauf der drei Wochen bei der BG nach und mahne dann schriftlich mit Frist. Wie du eine Mahnung sauber aufsetzt, zeigt der Beitrag zur Mahnung in der Physiotherapie. Weil die BG kein Verbraucher ist, sieht § 288 Abs. 5 BGB bei Zahlungsverzug zusätzlich eine Pauschale von 40 € vor.
Fazit
BG-Rezepte bringen etwas mehr als vergleichbare Kassenfälle — und sie sind eines der wenigen Abrechnungsthemen, die du komplett vor dem ersten Fall erledigen kannst. Entscheidend sind die richtigen BG-Positionsnummern und ein lückenloser Behandlungsverlauf.
Leg die BG-Leistungen beim Praxis-Setup einmal an, dann ist dein erster BG-Fall kein Sonderfall mehr.