Physiotherapie Preise privat: Was du berechnen kannst (und solltest)
Anders als bei der GKV-Abrechnung gibt es für Privatpatienten keine amtliche Gebührenordnung. In diesem Artikel erklären wir, wie die Preisfindung funktioniert, welche Rolle die GebüTh spielt und warum deine Preise nicht an der Beihilfe-Erstattung orientiert sein sollten.
Was darf eine Physiotherapie-Behandlung für Privatpatienten kosten? Und was sollte sie kosten? Diese Frage stellen sich Praxisinhaber und angestellte Therapeuten gleichermaßen — und die Antwort ist weniger eindeutig, als man vermuten würde.
Denn anders als bei der GKV-Abrechnung, wo die Vergütungssätze zwischen den Berufsverbänden und dem GKV-Spitzenverband verhandelt werden, gibt es für Privatpatienten keine amtliche Gebührenordnung. Das heißt: Du kannst deine Privatpreise grundsätzlich frei gestalten.
Aber „frei gestalten" heißt nicht „willkürlich". In diesem Artikel erklären wir, wie die Preisfindung funktioniert, welche Rolle die GebüTh spielt und warum deine Preise nicht an der Beihilfe-Erstattung orientiert sein sollten.
Es gibt keine amtliche Gebührenordnung für Physiotherapeuten
Das ist der wichtigste Punkt, den viele Therapeuten nicht kennen — oder unterschätzen. Für Ärzte gibt es die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte), für Zahnärzte die GOZ. Für Physiotherapeuten und andere Heilmittelerbringer existiert keine vergleichbare staatlich festgelegte Gebührenordnung.
Die GKV-Vergütungssätze gelten ausschließlich für gesetzlich Versicherte. Private Krankenversicherungen und Selbstzahler haben eigene Vergütungs- und Honorarstrukturen (Quelle: bela-health.de).
Das bedeutet konkret: Deine Praxis kann ihre Privatpreise selbst festlegen. Viele Praxen nutzen dabei die GKV-Vergütungssätze als Berechnungsbasis und multiplizieren sie mit einem Steigerungsfaktor.
Die GebüTh: Transparente Preisgestaltung für Therapeuten
Auch wenn es keine amtliche Gebührenordnung gibt, hat sich die GebüTh (Gebührenübersicht für Therapeuten) als Branchenstandard für die Privatpreisgestaltung etabliert. Sie wird vom Buchner-Verlag herausgegeben und bietet einen nachvollziehbaren Rahmen für die Abrechnung.
Die GebüTh basiert auf den aktuellen GKV-Vergütungssätzen und arbeitet mit Steigerungsfaktoren. Die allgemeinen Grundsätze der GebüTh gelten als allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) im Sinne des § 305 BGB und bilden damit eine rechtssichere Grundlage für den Behandlungsvertrag (Quelle: krankengymnastik-in-trier.de).
Gängige Steigerungssätze
Die GebüTh kennt verschiedene Steigerungssätze, die sich an der Behandlungszeit und -qualität orientieren. In der Praxis haben sich folgende Faktoren etabliert:
- 1,0-fach: Entspricht dem GKV-Satz (wird in der Praxis selten verwendet)
- 1,15-fach bis 1,4-fach: Unterer bis mittlerer Bereich
- 1,8-fach: Häufig genutzter Standardsatz
- 2,3-fach: Oberer Bereich, z. B. bei längerer Behandlungszeit oder besonderer Qualifikation
Viele Praxen bieten ihren Patienten die Wahl des Steigerungssatzes an, wobei ein höherer Satz oft mit mehr Behandlungszeit verbunden wird (Quelle: LichterSchatten Therapiezentrum).
GKV-Preise 2026: Die aktuelle Kalkulationsbasis
Die GKV-Vergütung für physiotherapeutische Leistungen ist zum 01.01.2026 um 2,49 % gestiegen. Diese Erhöhung wurde zwischen den maßgeblichen Physiotherapieverbänden (IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND, VDB, VPT) und dem GKV-Spitzenverband vereinbart und gilt für alle Behandlungen ab dem 01.01.2026 (Quelle: bela-health.de).
Wenn du deine Privatpreise auf Basis der GKV-Sätze kalkulierst, solltest du diese Anpassung also berücksichtigen. Bei einem Steigerungsfaktor von 1,8 steigt dein Privatpreis automatisch mit.
Beihilfe-Höchstbeträge: Kein Maßstab für deine Preise
Ein häufiges Missverständnis: Viele Beihilfeversicherte gehen davon aus, dass die Beihilfe-Höchstbeträge den „richtigen" Preis für Physiotherapie definieren. Das stimmt nicht.
Die Beihilfe ist keine vollständige Erstattung, sondern eine Unterstützung, die nicht immer die vollen Behandlungskosten abdeckt. Die Beihilfe-Höchstbeträge sind lediglich der maximale Rückerstattungsbetrag — sie haben keinen Einfluss auf deine Preisgestaltung (Quelle: thevea.de).
Zudem gilt: Je Bundesland existiert eine eigene Beihilfeverordnung mit eigenen Höchstsätzen. Diese sollen zwar zeitnah an die Bundesbeihilfeverordnung angepasst werden, das dauert in der Praxis aber oft sehr lange. Ein weiterer Grund, deine Privatpreise nicht an der Beihilfe zu orientieren.
Das Bundesministerium des Inneren weist sogar ausdrücklich darauf hin, dass bei Heilmitteln eine Eigenbeteiligung durch die Differenz zwischen den Höchstbeträgen und den tatsächlichen Kosten vom Patienten zu tragen ist (Quelle: krankengymnastik-in-trier.de).
PKV-Erstattung: Was private Krankenversicherungen zahlen
Die Erstattung durch private Krankenversicherungen hängt vom individuellen Tarif des Patienten ab. Manche PKV-Tarife erstatten 100 % der Behandlungskosten, andere orientieren sich an Beihilfe-Höchstsätzen oder einem prozentualen Anteil davon.
Wichtig für dich als Praxisinhaber: Die Tarife und Erstattungsregelungen der PKV deiner Patienten sind dir in der Regel nicht bekannt — und sie sind für deine Preisgestaltung auch nicht relevant. Die GebüTh stellt klar, dass Vereinbarungen zwischen dem Patienten und seiner Krankenversicherung für die Preisbildung nicht maßgeblich sind (Quelle: krankengymnastik-in-trier.de).
Sollte eine PKV die Erstattung kürzen, können Patienten Widerspruch einlegen. Mehrere Gerichtsurteile bis hin zum BGH stärken hier die Position von Therapeuten und Patienten.
So kalkulierst du deine Privatpreise richtig
Schritt 1: GKV-Basis bestimmen
Nimm den aktuellen GKV-Vergütungssatz für die jeweilige Leistungsposition als Ausgangspunkt. Zum Beispiel: Allgemeine Krankengymnastik (KG), Manuelle Therapie (MT) oder Manuelle Lymphdrainage (MLD).
Schritt 2: Steigerungsfaktor festlegen
Wähle einen Steigerungsfaktor, der zu deiner Praxis passt. Berücksichtige dabei: Behandlungszeit, Qualifikation der Therapeuten, Ausstattung der Praxis und regionale Marktsituation.
Schritt 3: Behandlungsvertrag erstellen
Halte deine Privatpreise in einem schriftlichen Behandlungsvertrag fest. Die allgemeinen Grundsätze der GebüTh bieten dafür einen bewährten Rahmen. Der Patient muss die Preise vor Behandlungsbeginn kennen und akzeptieren.
Schritt 4: Preisliste transparent kommunizieren
Hänge eine aktuelle Preisliste in der Praxis aus und stelle sie auf deiner Website zur Verfügung. Transparenz schafft Vertrauen und vermeidet Diskussionen.
Was du auf keinen Fall tun solltest
Zu günstig kalkulieren. Viele Praxen scheuen sich, angemessene Privatpreise zu verlangen — aus Angst, Patienten zu verlieren. Das Ergebnis: Die Privatbehandlung wird zum Zuschussgeschäft. Bedenke, dass du als Privatpraxis höhere Kosten hast (Qualifikation, Ausstattung, Behandlungszeit) und diese auch abbilden musst.
Beihilfe-Höchstbeträge als Preisdeckel akzeptieren. Deine Preise richten sich nach deiner Leistung, nicht nach der Erstattungspolitik der Beihilfestellen.
Ohne schriftliche Vereinbarung behandeln. Ohne Behandlungsvertrag mit Preisvereinbarung riskierst du im Streitfall, dass Patienten die Zahlung verweigern.
Fazit
Die Privatpreisgestaltung in der Physiotherapie ist deine unternehmerische Entscheidung. Die GebüTh bietet dir einen rechtssicheren und transparenten Rahmen, und die aktuellen GKV-Vergütungssätze eine solide Berechnungsbasis. Orientiere dich an deiner Leistung und deinen Kosten — nicht an den Erstattungsgrenzen der Kostenträger.
Quellen:
- bela-health.de: Physiotherapie GKV-Preisliste 2026
- thevea.de: Preisliste Beihilfe Physiotherapie 2026
- Buchner/GebüTh: Transparente Preisgestaltung für Therapieabrechnungen
- LichterSchatten Therapiezentrum: Vergütungssätze Privatversicherte
- krankengymnastik-in-trier.de: GebüTh-Grundsätze und Privatleistungen