Physiotherapie Preise privat: Was du beim Praxisstart ansetzt

Für Privatpatienten gibt es keine amtliche Gebührenordnung — deinen ersten Preis legst du beim Praxisstart selbst fest, ohne Erfahrungswerte. Wie die Preisfindung über GebüTh und Steigerungsfaktor funktioniert, welchen Faktor du zum Start ansetzt und warum du dich dabei nicht an der Beihilfe orientierst.

Physiotherapeutin und Patient im Gespräch am Tisch, an der Wand eine Preisliste — Sinnbild für die Kommunikation privater Behandlungspreise. Bild mit KI erstellt
Physiotherapeutin und Patient im Gespräch am Tisch, an der Wand eine Preisliste — Sinnbild für die Kommunikation privater Behandlungspreise.

Kurz gesagt: Für Privatpatient:innen gibt es keine amtliche Gebührenordnung — du legst deine Preise selbst fest. Als Rahmen hat sich die GebüTh etabliert: GKV-Satz mal Steigerungsfaktor, aktuell in einer Spanne von 1,2- bis 2,3-fach. Die Beihilfe-Höchstbeträge sind dabei kein Maßstab, sondern nur Erstattungsgrenzen.

Du gründest gerade und musst eine Zahl festlegen, die du noch nie festgelegt hast: was eine Behandlung bei dir für Privatpatient:innen kostet. Kein Bestandspreis, keine Erfahrungswerte — nur ein leeres Feld in der Preisliste.

Worum es hier geht: wie die Preisfindung funktioniert, welche Rolle die GebüTh spielt, welchen Steigerungsfaktor du zum Start ansetzt und welche Fehler sich später nur mühsam korrigieren lassen.

Es gibt keine amtliche Gebührenordnung für Physiotherapeut:innen

Für Privatleistungen in der Physiotherapie existiert keine staatlich festgelegte Gebührenordnung — anders als bei Ärzt:innen (GOÄ) und Zahnärzt:innen (GOZ). Das ist der wichtigste Punkt, den viele Therapeut:innen unterschätzen.

Die GKV-Vergütungssätze verhandeln die Berufsverbände mit dem GKV-Spitzenverband, und sie gelten ausschließlich für gesetzlich Versicherte. Private Krankenversicherungen und Selbstzahler haben eigene Vergütungs- und Honorarstrukturen (Quelle: bela-health.de).

Das bedeutet konkret: Du legst die Privatpreise deiner Praxis selbst fest — auch als Neugründung. Üblich ist, die GKV-Vergütungssätze als Berechnungsbasis zu nehmen und sie mit einem Steigerungsfaktor zu multiplizieren.

Die GebüTh: Transparente Preisgestaltung für Therapeut:innen

Die GebüTh (Gebührenübersicht für Therapeuten) ist der etablierte Rahmen für Privatpreise in der Physiotherapie, auch wenn sie keine amtliche Gebührenordnung ist. Sie wird vom Buchner-Verlag herausgegeben und bietet einen nachvollziehbaren Rahmen für die Abrechnung.

Die GebüTh basiert auf den aktuellen GKV-Vergütungssätzen und arbeitet mit Steigerungsfaktoren. Ihre allgemeinen Grundsätze gelten als allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) im Sinne des § 305 BGB und bilden damit eine anerkannte vertragliche Grundlage für den Behandlungsvertrag (Quelle: krankengymnastik-in-trier.de).

Für eine Praxis ohne eigene Erfahrungswerte ist das der pragmatischste Einstieg: Du übernimmst einen etablierten Rahmen, statt dir eine eigene Systematik auszudenken, die du im Streitfall verteidigen müsstest. Wie die Gebührenübersicht im Detail aufgebaut ist, steht im Beitrag zur GebüTh in der Physiotherapie.

Gängige Steigerungsfaktoren

Der Steigerungsfaktor (auch Steigerungssatz) liegt in der GebüTh zwischen 1,2- und 2,3-fach und orientiert sich an Behandlungszeit und -qualität. Die Beispielpreise unten sind gerundet aus den GKV-Sätzen 2026 (KG 29,63 €, MT 35,59 €) mal Steigerungsfaktor:

Steigerungsfaktor Einordnung Beispielpreis KG Beispielpreis MT
1,0-fach entspricht dem GKV-Satz, liegt unterhalb der GebüTh-Spanne, selten verwendet ca. 30 € ca. 36 €
1,2- bis 1,4-fach unterer Bereich ca. 36–41 € ca. 43–50 €
1,8-fach häufig genutzter Standardsatz ca. 53 € ca. 64 €
2,3-fach oberer Bereich, z. B. bei längerer Behandlungszeit oder besonderer Qualifikation ca. 68 € ca. 82 €

Manche Praxen bieten ihren Patient:innen die Wahl des Steigerungsfaktors an, wobei ein höherer Faktor oft mit mehr Behandlungszeit verbunden wird (Quelle: LichterSchatten Therapiezentrum).

GKV-Preise 2026: Die aktuelle Kalkulationsbasis

Die GKV-Vergütung für physiotherapeutische Leistungen ist zum 01.01.2026 um 2,49 % gestiegen. Diese Erhöhung haben die maßgeblichen Physiotherapieverbände (IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND, VDB, VPT) mit dem GKV-Spitzenverband vereinbart; sie gilt für alle Behandlungen ab dem 01.01.2026 (Quelle: bela-health.de).

So wirkt sich das auf eine Einzelbehandlung Krankengymnastik aus (GKV-Satz 2026: 29,63 €):

  • 1,4-fach: 29,63 € × 1,4 ≈ 41 €
  • 1,8-fach: 29,63 € × 1,8 ≈ 53 €
  • 2,3-fach: 29,63 € × 2,3 ≈ 68 €

Wenn du deine Privatpreise auf Basis der GKV-Sätze kalkulierst, steigt dein Privatpreis bei gleichem Steigerungsfaktor mit jeder GKV-Anpassung automatisch mit.

Dein erster Steigerungsfaktor: festlegen ohne Erfahrungswerte

Dein erster Steigerungsfaktor bleibt für alle Patient:innen der ersten Monate die Referenz — deshalb setzt du ihn innerhalb der GebüTh-Spanne an, nicht darunter. In einer laufenden Praxis wächst der Faktor mit, weil man über Jahre sieht, was Patient:innen mitgehen. Bei einer Neugründung fehlt dieser Rückkanal komplett.

Genau darin liegt das Risiko. Ein zu niedriger Startfaktor lässt sich nicht still korrigieren: Jede spätere Anhebung ist gegenüber Bestandspatient:innen eine sichtbare Preiserhöhung, die du begründen musst. Nach oben zu starten und im Einzelfall entgegenzukommen, ist der leichtere Weg als der umgekehrte.

Drei Größen bestimmen deinen Startfaktor, und alle drei kennst du vor der Eröffnung:

  • Deine Kosten. Miete, Geräte, Versicherungen, Software, dein eigener Unternehmerlohn — das steht im Businessplan, bevor die erste Behandlung stattfindet. Rechne aus, wie viele Behandlungen du realistisch pro Woche schaffst, und prüfe, welcher Steigerungsfaktor diese Kosten deckt. Wie du den Umsatz dafür planst, zeigt der Beitrag zum Umsatz einer Physiotherapie-Praxis.
  • Deine Qualifikation und Behandlungszeit. Fortbildungen, Manuelle Therapie, Lymphdrainage, längere Behandlungseinheiten — das rechtfertigt einen höheren Faktor auch am ersten Tag. Du musst dir das nicht erst „verdienen".
  • Dein Standort. Was Praxen in deinem Umkreis für Privatleistungen aufrufen, ist als Orientierung sinnvoll, als Vorgabe nicht. Ein Blick auf drei bis fünf Preislisten im Umkreis reicht, um einzuordnen, ob du weit außerhalb liegst.

Praktisch heißt das: Halte dich für den Start an den Bereich, in dem die GebüTh ohnehin arbeitet, statt darunter. Der 1,0-fache Satz entspricht dem GKV-Satz und deckt bei einer neuen Privatpraxis in der Regel deine Struktur nicht ab.

Wenn du unsicher bist, definiere lieber zwei Varianten — einen Standardfaktor und einen höheren Faktor für längere Einheiten oder besondere Qualifikation — und lass die Patient:innen wählen, statt generell tief einzusteigen.

Und: Schreib dir auf, mit welcher Annahme du gestartet bist. Nach sechs bis zwölf Monaten weißt du, wie viele Privatpatient:innen tatsächlich kommen und wie viel Zeit eine Behandlung wirklich braucht. Dann ist der Zeitpunkt, den Steigerungsfaktor bewusst zu prüfen — nicht vorher, und nicht aus dem Bauch heraus.

Beihilfe-Höchstbeträge: Kein Maßstab für deine Preise

Die Beihilfe-Höchstbeträge legen nur fest, wie viel die Beihilfestelle maximal erstattet — sie bestimmen nicht deinen Preis. Viele Beihilfeversicherte gehen trotzdem davon aus, dass sie den „richtigen" Preis für Physiotherapie definieren.

Die Beihilfe ist keine vollständige Erstattung, sondern eine Unterstützung, die nicht immer die vollen Behandlungskosten abdeckt. Die Höchstbeträge sind lediglich der maximale Rückerstattungsbetrag und haben keinen Einfluss auf deine Preisgestaltung (Quelle: thevea.de).

Zudem hat jedes Bundesland eine eigene Beihilfeverordnung mit eigenen Höchstsätzen. Diese sollen zwar zeitnah an die Bundesbeihilfeverordnung angepasst werden, das dauert in der Praxis aber oft sehr lange — ein weiterer Grund, deine Privatpreise nicht an der Beihilfe zu orientieren.

Laut den GebüTh-Hinweisen hat das Bundesministerium des Innern schon früher darauf hingewiesen, dass bei Heilmitteln eine Eigenbeteiligung durch die Differenz zwischen den Höchstbeträgen und den tatsächlichen Kosten von den Patient:innen zu tragen ist (Quelle: krankengymnastik-in-trier.de).

PKV-Erstattung: Was private Krankenversicherungen zahlen

Was eine PKV erstattet, hängt allein vom Tarif der Patient:innen ab — für deine Preisgestaltung ist das nicht maßgeblich. Manche PKV-Tarife erstatten 100 % der Behandlungskosten, andere orientieren sich an Beihilfe-Höchstsätzen oder einem prozentualen Anteil davon.

Die Tarife deiner Patient:innen kennst du als Praxisinhaber:in in der Regel nicht. Die GebüTh stellt klar, dass Vereinbarungen zwischen Patient:innen und ihrer Krankenversicherung für die Preisbildung nicht maßgeblich sind (Quelle: krankengymnastik-in-trier.de).

Sollte eine PKV die Erstattung kürzen, können Patient:innen Widerspruch einlegen. Laut GebüTh stärken mehrere Gerichtsurteile bis hin zum BGH hier die Position von Therapeut:innen und Patient:innen. Wie du die Rechnung an PKV-Versicherte sauber aufsetzt, zeigt der Beitrag zur PKV-Abrechnung in der Physiotherapie.

So kalkulierst du deine Privatpreise richtig

Deine Privatpreise kalkulierst du in vier Schritten: GKV-Basis bestimmen, Steigerungsfaktor festlegen, Preis schriftlich vereinbaren, Preisliste veröffentlichen.

Schritt 1: GKV-Basis bestimmen

Nimm den aktuellen GKV-Vergütungssatz für die jeweilige Leistungsposition als Ausgangspunkt — am besten, während du deinen Leistungskatalog für die Eröffnung anlegst. Zum Beispiel: Allgemeine Krankengymnastik (KG), Manuelle Therapie (MT) oder Manuelle Lymphdrainage (MLD).

Schritt 2: Steigerungsfaktor festlegen

Wähle einen Steigerungsfaktor, der zu deiner Praxis passt. Berücksichtige dabei: Behandlungszeit, Qualifikation der Therapeut:innen, Ausstattung der Praxis und regionale Marktsituation.

Schritt 3: Behandlungsvertrag erstellen

Halte deine Privatpreise in einem schriftlichen Behandlungsvertrag fest. Die allgemeinen Grundsätze der GebüTh bieten dafür einen bewährten Rahmen. Patient:innen müssen die Preise vor Behandlungsbeginn kennen und akzeptieren — dein Vertragsmuster sollte deshalb vor dem ersten Termin fertig sein. Wie du ihn aufsetzt, zeigt der Beitrag zur Honorarvereinbarung.

Schritt 4: Preisliste transparent kommunizieren

Hänge eine aktuelle Preisliste in der Praxis aus und stelle sie auf deiner Website zur Verfügung. Transparenz schafft Vertrauen und vermeidet Diskussionen.

Was du auf keinen Fall tun solltest

Die drei teuersten Fehler bei Privatpreisen sind: zu günstig starten, die Beihilfe als Preisdeckel akzeptieren und ohne schriftliche Vereinbarung behandeln.

Zu günstig starten. Gerade zum Start ist die Versuchung groß, über den Preis Patient:innen zu gewinnen — aus Sorge, sonst gar keine zu bekommen. Das Ergebnis: Die Privatbehandlung wird von Anfang an zum Zuschussgeschäft, und du schleppst den zu niedrigen Steigerungsfaktor durch die ersten Jahre.

Bedenke, dass du als Privatpraxis höhere Kosten hast (Qualifikation, Ausstattung, Behandlungszeit) und diese auch abbilden musst. Welche Posten dabei monatlich anfallen, zeigt der Beitrag zu den laufenden Kosten einer Physiotherapie-Praxis.

Beihilfe-Höchstbeträge als Preisdeckel akzeptieren. Deine Preise richten sich nach deiner Leistung, nicht nach der Erstattungspolitik der Beihilfestellen.

Ohne schriftliche Vereinbarung behandeln. Ohne Behandlungsvertrag mit Preisvereinbarung riskierst du im Streitfall, dass Patient:innen die Zahlung verweigern.

Häufige Fragen zu Privatpreisen in der Physiotherapie

Darf ich über den 2,3-fachen Satz abrechnen? Eine gesetzliche Obergrenze gibt es nicht, weil für Privatleistungen keine verbindliche Gebührenordnung gilt — der Preis ist Vertragssache. Der 2,3-fache Satz ist aber das obere Ende der GebüTh-Spanne. Darüber verlässt du den etablierten Rahmen: Vereinbare den Preis dann besonders klar schriftlich, denn ob die PKV ihn erstattet, hängt vom Tarif ab.

Muss ich Preise vorher schriftlich vereinbaren? Ja, das solltest du immer tun. Weißt du, dass die Kosten nicht vollständig von Dritten übernommen werden, musst du Patient:innen nach § 630c Abs. 3 BGB vor Behandlungsbeginn in Textform über die voraussichtlichen Kosten informieren. Eine schriftliche Honorarvereinbarung deckt das ab und sichert dich im Streitfall.

Was, wenn die PKV kürzt? Dein Vertrag besteht mit den Patient:innen, nicht mit ihrer Versicherung — sie schulden dir den vereinbarten Preis auch dann, wenn die PKV weniger erstattet. Patient:innen können gegen die Kürzung Widerspruch einlegen. Wie du offene Beträge sauber einforderst, zeigt der Beitrag zur Mahnung bei Privatpatient:innen.

Fazit

Die Privatpreisgestaltung in der Physiotherapie ist deine unternehmerische Entscheidung — und beim Praxisstart eine der wenigen, die du ohne Erfahrungswerte triffst. Die GebüTh bietet dir einen anerkannten, transparenten Rahmen, die aktuellen GKV-Vergütungssätze eine solide Berechnungsbasis.

Orientiere dich an deiner Leistung und deinen Kosten — nicht an den Erstattungsgrenzen der Kostenträger. Wie du die festgelegten Preise anschließend in Rechnung stellst, zeigt der Beitrag zum Privatpatienten abrechnen.


Quellen:

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