Gemeinschaftspraxis oder Praxisgemeinschaft? Physiotherapie-Praxis gemeinsam gründen
Zu zweit eine Physiotherapie-Praxis gründen? Ob Gemeinschaftspraxis oder Praxisgemeinschaft entscheidet über Haftung, Abrechnung und Umsatzverteilung. Was ihr vorher klären solltet.
Die Kurzantwort: Eine Gemeinschaftspraxis ist eine gemeinsame Praxis mit einem Umsatztopf und gemeinsamen Rechnungen; eine Praxisgemeinschaft sind zwei eigenständige Praxen, die sich nur die Kosten teilen. Als Rechtsform für eine Physio-Zweiergründung kommen vor allem GbR oder Partnerschaftsgesellschaft (PartG) infrage — die PartG mbB steht Physiotherapeut:innen in der Regel nicht offen.
Zwei Physiotherapeutinnen, gleicher Plan: raus aus der Anstellung, rein in die eigene Praxis — gemeinsam, weil zu zweit vieles leichter ist. Ob so eine Partnerschaft nach zwei Jahren noch trägt, hängt selten am fachlichen Können, sondern daran, wie sauber am Anfang geklärt wurde, welche Form der Zusammenarbeit ihr gewählt habt.
Das Modell bestimmt Haftung, Abrechnung, Steuern — und die unangenehmste aller Fragen: Wem gehören die Patient:innen, wenn ihr euch wieder trennt? Die wichtigsten Weichen, der Reihe nach:
Inhaltsverzeichnis
- Gemeinschaftspraxis oder Praxisgemeinschaft — wo ist der Unterschied?
- Welche Rechtsform passt, wenn ihr zu zweit gründet?
- Wie teilt ihr Kosten, Umsätze und Verantwortung?
- Woran Gemeinschaftsgründungen oft scheitern
- Eine Praxis, ein System: worauf ihr bei der Software achten solltet
- Häufige Fragen
- Fazit
Gemeinschaftspraxis oder Praxisgemeinschaft — wo ist der Unterschied?
In einer Gemeinschaftspraxis führt ihr eine gemeinsame Praxis, in einer Praxisgemeinschaft zwei getrennte Praxen mit geteilter Infrastruktur. Die Begriffe stammen ursprünglich aus dem Vertragsarztrecht und gelten für eine reine Privatpraxis nicht eins zu eins — die organisatorische Grundfrage dahinter ist für dich als Gründer:in aber genauso entscheidend:
- Gemeinschaftspraxis (fachlich: Berufsausübungsgemeinschaft): Ihr führt eine gemeinsame Praxis. Gemeinsame Patient:innen, gemeinsame Abrechnung, gemeinsamer Gewinn, den ihr nach einem vereinbarten Schlüssel aufteilt. Nach außen tretet ihr als eine Einheit auf — ein Name, eine Rechnung, ein Geschäftskonto.
- Praxisgemeinschaft (fachlich: Organisationsgemeinschaft): Ihr bleibt zwei rechtlich getrennte Praxen, die sich nur die Infrastruktur teilen — Räume, Geräte, Rezeption, Reinigung, vielleicht eine gemeinsame Telefonnummer. Jede:r behandelt eigene Patient:innen, schreibt eigene Rechnungen und ermittelt den eigenen Gewinn.
Der Praxistest ist simpel: Schreibt ihr am Monatsende eine gemeinsame Rechnung an eure Patient:innen — oder zwei getrennte? Bei der Gemeinschaftspraxis eine, bei der Praxisgemeinschaft zwei. Haftung, Steuern und Software hängen an dieser einen Antwort.
Tipp: Für viele Zweier-Gründungen im Privatbereich ist die Praxisgemeinschaft der risikoärmere Einstieg — jede:r behält die eigenen Umsätze und die eigene Verantwortung, geteilt werden nur die Kosten. Die Gemeinschaftspraxis lohnt sich, wenn ihr wirklich als ein Team mit einem gemeinsamen Patientenstamm auftreten wollt.
Welche Rechtsform passt, wenn ihr zu zweit gründet?
Für eine Zweiergründung passen meist die GbR oder die PartG; die GmbH ist die formalere Option mit Haftungsbeschränkung. Sobald zwei Personen einen gemeinsamen Zweck verfolgen, entsteht in Deutschland automatisch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) — auch ohne schriftlichen Vertrag.
Die GbR ist der Normalfall bei Gemeinschaftsgründungen und für einen freien Heilberuf wie die Physiotherapie steuerlich meist unkompliziert: keine Gewerbesteuer, solange ihr rein therapeutisch-freiberuflich arbeitet. Wann aus einer freiberuflichen Tätigkeit ein Gewerbe wird, erklärt der Beitrag Physiotherapie: freiberuflich oder Gewerbe?.
| Rechtsform | Haftung für Behandlungsfehler | Haftung für sonstige Schulden (Miete, Kredite, Gehälter) | Mindestkapital | Gewerbesteuer |
|---|---|---|---|---|
| GbR | alle Gesellschafter:innen persönlich und gesamtschuldnerisch | alle Gesellschafter:innen persönlich und gesamtschuldnerisch | keins | nein, solange rein freiberuflich |
| PartG | Gesellschaftsvermögen + persönlich nur die Partnerin, die mit dem Fall befasst war (§ 8 Abs. 2 PartGG) | alle Partner:innen gesamtschuldnerisch | keins | nein, solange rein freiberuflich |
| GmbH | grundsätzlich die Gesellschaft mit ihrem Vermögen | die Gesellschaft mit ihrem Vermögen | 25.000 € Stammkapital (§ 5 GmbHG) | ja, gewerbesteuerpflichtig kraft Rechtsform (§ 2 Abs. 2 GewStG) |
Die Variante PartG mbB steht Physiotherapeut:innen in der Regel nicht offen, weil sie eine gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung voraussetzt. Ob sich eine GmbH für eure Praxis lohnt, ist eine eigene Rechnung — die Abwägung findest du im Beitrag Physiotherapie-GmbH gründen.
Den Gesamtvergleich aller Rechtsformen findest du im Überblick zur Rechtsform für die Physiotherapie-Praxis.
Praxisgemeinschaft: warum die Kosten-GbR eine reine Kosten-GbR bleiben muss
Für eine Praxisgemeinschaft gründet ihr in der Regel eine reine Kosten-GbR: Sie hält nur die geteilten Ausgaben, während jede:r als eigene Einzelpraxis abrechnet.
Übt ihr in dieser GbR tatsächlich gemeinsam den Beruf aus — gemeinsame Patient:innen, gemeinsame Rechnungen, gemeinsamer Gewinn —, ist sie steuerlich eine Gemeinschaftspraxis. Die Folge: Das Finanzamt stellt den Gewinn gesondert und einheitlich für alle Beteiligten fest (§ 180 Abs. 1 Nr. 2a AO), statt zwei getrennte Gewinnermittlungen zu akzeptieren.
Hat eine solche gemeinsame Gesellschaft zusätzlich gewerbliche Einnahmen, etwa aus Produktverkauf, können nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG sämtliche Einkünfte als gewerblich gelten („Abfärbung") — dann fällt Gewerbesteuer an. Die Trennung von Kosten und Berufsausübung ist also keine Formalie.
Wie teilt ihr Kosten, Umsätze und Verantwortung?
Kosten, Umsätze und Verantwortung regelt ihr schriftlich, bevor die ersten Patient:innen kommen — der häufigste Streitpunkt unter Gründungspartner:innen ist nicht die Therapie, sondern die Aufteilung.
| Frage | Gemeinschaftspraxis | Praxisgemeinschaft |
|---|---|---|
| Umsätze | gemeinsamer Topf, Verteilung nach Schlüssel | jede:r behält die eigenen |
| Kosten (Miete, Geräte, Rezeption) | gemeinsam getragen | nach vereinbartem Anteil geteilt |
| Patient:innen | gehören der Praxis | gehören der/dem einzelnen Therapeut:in |
| Haftung | gemeinsam (je nach Rechtsform) | jede:r für sich |
| Steuererklärung | gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung der Gesellschaft | eigene Gewinnermittlung je Praxis; für die Kostengemeinschaft ggf. eine eigene Feststellung der gemeinsamen Kosten |
Für den Gewinnverteilungsschlüssel gibt es kein Richtig oder Falsch. Üblich sind drei Modelle:
- Hälftig: Jede:r bekommt 50 %, unabhängig von der Leistung.
- Nach eingebrachten Anteilen: Wer mehr Kapital oder Räume mitbringt, bekommt mehr.
- Leistungsbezogen: Verteilung nach dem tatsächlich erwirtschafteten Umsatz je Behandler:in.
Das leistungsbezogene Modell empfinden viele als fair, es setzt aber voraus, dass ihr sauber messen könnt, wer wie viel erarbeitet. Wie sich der zu erwartende Umsatz kalkulieren lässt, haben wir in realistische Umsatzzahlen einer Physiotherapie-Praxis durchgerechnet.
Woran Gemeinschaftsgründungen oft scheitern
Viele gemeinsame Praxen scheitern nicht am Markt, sondern an ungeklärten Erwartungen. Die typischen Stolperfallen:
- Kein Gesellschaftsvertrag. Eine mündliche GbR reicht rechtlich — bis zum ersten Konflikt. Ohne Vertrag gelten die gesetzlichen Regeln der §§ 705 ff. BGB, und die passen selten zu eurer Situation.
- Keine Exit-Regelung. Was passiert, wenn eine:r aussteigt, krank wird oder Nachwuchs bekommt? Wer bekommt welche Patient:innen? Ohne Abfindungs- und Ausstiegsklausel wird die Trennung teuer.
- Ungleiche Arbeitsauffassung. Eine:r will Vollgas, die andere Person 25 Stunden bei gleicher Gewinnbeteiligung — das trägt keine zwei Jahre.
- Unklare Zuständigkeiten. Wer macht die Abrechnung, wer die Termine, wer bestellt Material? „Machen wir zusammen" heißt in der Praxis oft: macht keiner.
- Vermischte Zahlen. Wenn niemand weiß, welcher Umsatz auf wen entfällt, wird jede Diskussion über die Verteilung zum Bauchgefühl gegen Bauchgefühl.
Die vermischten Zahlen lassen sich am leichtesten lösen — mit einem System, das eure Umsätze von Anfang an je Behandler:in getrennt ausweist. Welche Fehler bei Gründungen generell häufig sind, zeigt der Beitrag zu den häufigsten Fehlern bei der Praxisgründung.
Eine Praxis, ein System: worauf ihr bei der Software achten solltet
Eine gemeinsame Praxis braucht eine Software, die eine Praxis mit mehreren Behandler:innen abbildet — keine Bastellösung aus zwei Einzelkalendern. Dafür ist likami gebaut: eine Software für Physiotherapie-Privatpraxen (Selbstzahler, PKV, Beihilfe), die von der ersten Rechnung an mehrere Therapeut:innen sauber auseinanderhält.
Konkret hilft dir das bei einer Gemeinschaftsgründung an drei Stellen:
- Kalender je Behandler:in: Der Terminplan lässt sich nach Therapeut:in oder Raum gruppieren, jede:r bekommt eigene Arbeitszeiten, Abwesenheiten und eine eigene Kalenderfarbe. Die automatische Konfliktprüfung verhindert, dass zwei Behandler:innen denselben Raum blockieren.
- Umsatz je Behandler:in: likami weist den Umsatz nicht nur gesamt aus, sondern auch pro Therapeut:in und pro Leistung — die Grundlage für einen leistungsbezogenen Gewinnverteilungsschlüssel.
- Rollen und Rechte: Über die Rollen Owner, Admin und Therapeut:in steuerst du, wer was sehen und ändern darf. Dazu kommt ein lückenloses, nicht löschbares Audit-Log — wichtig, wenn mehrere Personen in denselben Daten arbeiten.
Weil likami eine Web-App ist, startet ihr ohne Altsystem und ohne Datenmigration: Ihr baut Stammdaten, Preislisten und die gemeinsame Praxisverwaltung einmal sauber auf und arbeitet ab Tag eins im selben System. Die GoBD-konforme Privatabrechnung mit fortlaufenden Rechnungsnummern läuft über eure gemeinsame Praxis.
Tipp: Gründet ihr eine Praxisgemeinschaft mit zwei rechtlich getrennten Praxen, braucht jede Praxis ihre eigene Abrechnung und ihren eigenen Datenbestand. likami bildet bewusst eine Praxis ab, kein Multi-Standort-Konstrukt — für getrennte Unternehmen heißt das: ein Konto pro Praxis. Klärt vorab, welches Modell ihr wollt; die Software folgt dieser Entscheidung, nicht umgekehrt.
Häufige Fragen
Drei Folgefragen, die bei fast jeder gemeinsamen Gründung auftauchen.
Müssen wir auf unsere Rechnungen Umsatzsteuer aufschlagen? In der Regel nein: Heilbehandlungen von Physiotherapeut:innen sind nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei — egal ob Gemeinschaftspraxis oder Praxisgemeinschaft. Anders kann es bei Leistungen ohne therapeutisches Ziel aussehen, etwa reinen Wellness- oder Präventionsangeboten; Details im Beitrag zur Umsatzsteuer in der Physiotherapie.
Wie läuft die Kassenzulassung bei einer gemeinsamen Praxis? Wollt ihr mit den Kassen abrechnen, entscheidet eine Arbeitsgemeinschaft der Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen über die Zulassung nach § 124 SGB V. Voraussetzungen sind die Berufserlaubnis, eine zweckmäßige Praxisausstattung und die Anerkennung der Versorgungsverträge nach § 125 SGB V.
Wie die Zulassung bei einer gemeinsamen Praxis ausgestaltet wird, klärt ihr vorab direkt mit der zuständigen Zulassungsstelle. Für eine reine Privatpraxis brauchst du keine Kassenzulassung.
Braucht die Kosten-GbR einer Praxisgemeinschaft eine eigene Steuererklärung? Jede Praxis ermittelt ihren Gewinn selbst. Für die gemeinsam getragenen Kosten kann das Finanzamt je nach Fall zusätzlich eine gesonderte Feststellung verlangen, damit die Kosten einheitlich auf beide Praxen verteilt werden. Klärt das beim Aufsetzen der Kosten-GbR mit eurer Steuerberatung.
Fazit
Ob ihr zu zweit eine Physiotherapie-Praxis gründen könnt, ist selten die Frage — ob ihr vorher geklärt habt, wie, fast immer. Die Reihenfolge:
- Modell wählen: echte Gemeinschaftspraxis mit gemeinsamem Patientenstamm oder Praxisgemeinschaft mit geteilten Kosten.
- Rechtsform festlegen: GbR, PartG oder GmbH — passend zu Haftungswunsch und Budget.
- Vertrag schreiben: Umsatz-, Kosten- und Exit-Regeln schriftlich festhalten.
- System aufsetzen: eine Software, die eure Zahlen jederzeit nachvollziehbar je Behandler:in trennt.
Dann bleibt von der Partnerschaft das, weswegen ihr sie eingegangen seid: dass zu zweit vieles leichter ist.