Gemeinschaftspraxis oder Praxisgemeinschaft? Physiotherapie-Praxis gemeinsam gründen

Zu zweit eine Physiotherapie-Praxis gründen? Ob Gemeinschaftspraxis oder Praxisgemeinschaft entscheidet über Haftung, Abrechnung und Umsatzverteilung. Was ihr vorher klären solltet.

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Gemeinschaftspraxis oder Praxisgemeinschaft? Physiotherapie-Praxis gemeinsam gründen

Zwei Physiotherapeutinnen, gleicher Plan: raus aus dem Angestelltenverhältnis, rein in die eigene Praxis — und weil zu zweit vieles leichter ist, machen sie es gemeinsam. Zwei Jahre später läuft die eine Praxis rund, in der anderen streiten die Gründerinnen über Geld, Patient:innen und wer welche Kosten trägt. Der Unterschied liegt selten am fachlichen Können. Er liegt fast immer daran, wie sauber am Anfang geklärt wurde, welche Form der Zusammenarbeit sie eigentlich gewählt haben. Wer eine Physiotherapie-Praxis gründen will und dafür eine:n Partner:in an Bord holt, entscheidet damit über deutlich mehr als das Praxisschild.

Denn „zusammen gründen" heißt nicht automatisch dasselbe. Ob ihr eine Gemeinschaftspraxis oder eine Praxisgemeinschaft führt, bestimmt Haftung, Abrechnung, Steuern — und die vielleicht unangenehmste aller Fragen: Wem gehören die Patient:innen, wenn ihr euch irgendwann wieder trennt? Die wichtigsten Weichen, der Reihe nach:

Inhaltsverzeichnis

Gemeinschaftspraxis oder Praxisgemeinschaft — wo ist der Unterschied?

Die beiden Begriffe klingen fast gleich und meinen doch das Gegenteil. Sie stammen ursprünglich aus dem Vertragsarztrecht, gelten für eine reine Privatpraxis also nicht eins zu eins — die organisatorische Grundfrage dahinter ist für dich als Gründer:in aber genauso entscheidend:

  • Gemeinschaftspraxis (fachlich: Berufsausübungsgemeinschaft): Ihr führt eine gemeinsame Praxis. Gemeinsame Patient:innen, gemeinsame Abrechnung, gemeinsamer Gewinn, den ihr nach einem vereinbarten Schlüssel aufteilt. Nach außen tretet ihr als eine Einheit auf — ein Name, eine Rechnung, ein Kassenkonto.
  • Praxisgemeinschaft (fachlich: Organisationsgemeinschaft): Ihr bleibt zwei rechtlich getrennte Praxen, die sich nur die Infrastruktur teilen — Räume, Geräte, Rezeption, Reinigung, vielleicht eine gemeinsame Telefonnummer. Jede:r behandelt eigene Patient:innen, schreibt eigene Rechnungen und macht eine eigene Steuererklärung.

Der Praxistest ist simpel: Schreibt ihr am Monatsende eine gemeinsame Rechnung an eure Patient:innen — oder zwei getrennte? Bei der Gemeinschaftspraxis eine, bei der Praxisgemeinschaft zwei. Alles Weitere — Haftung, Steuern, Software — hängt an dieser einen Antwort.

Tipp: Für viele Zweier-Gründungen im Privatbereich ist die Praxisgemeinschaft der risikoärmere Einstieg — jede:r behält die eigenen Umsätze und die eigene Verantwortung, geteilt werden nur die Kosten. Die Gemeinschaftspraxis lohnt sich, wenn ihr wirklich als ein Team mit einem gemeinsamen Patientenstamm auftreten wollt.

Welche Rechtsform passt, wenn ihr zu zweit gründet?

Sobald zwei Personen zusammen wirtschaften, entsteht in Deutschland fast automatisch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) — auch ohne schriftlichen Vertrag. Das ist der Normalfall bei Gemeinschaftsgründungen und für einen freien Heilberuf wie die Physiotherapie steuerlich meist unkompliziert (keine Gewerbesteuer, solange ihr rein therapeutisch-freiberuflich arbeitet).

  • GbR: günstig, schnell, kein Mindestkapital. Der Haken: Ihr haftet persönlich und gesamtschuldnerisch — für Fehler und Schulden deines Gegenübers stehst du im Zweifel mit deinem Privatvermögen gerade.
  • Partnerschaftsgesellschaft (PartG / PartG mbB): die auf freie Berufe zugeschnittene Alternative. In der mbB-Variante ist die Berufshaftung auf die handelnde Person begrenzt — du haftest nicht mehr automatisch für Behandlungsfehler deiner Partnerin.
  • GmbH: trennt Haftung sauber ab, ist aber teurer und formaler. Ob sich das für eine Physio-Praxis lohnt, ist eine eigene Rechnung — die Abwägung findest du in unserem Überblick zur Rechtsform für die Physiotherapie-Praxis.

Wichtig für die Praxisgemeinschaft: Hier gründet ihr in der Regel eine reine Kosten-GbR — sie hält nur die geteilten Ausgaben, während jede:r als eigene Einzelpraxis abrechnet. Verwechselt das nicht mit einer gemeinsamen Berufsausübung, sonst behandelt euch das Finanzamt am Ende doch als Gemeinschaftspraxis.

Diese Fragen gehören zu jeder Gründung — auch zur Solo-Variante. Wenn du noch ganz am Anfang stehst, lohnt vorab der Blick in unseren Leitfaden zum Gründen einer Physiotherapie-Praxis.

Wie teilt ihr Kosten, Umsätze und Verantwortung?

Der häufigste Streitpunkt unter Gründungspartner:innen ist nicht die Therapie, sondern die Aufteilung. Regelt das schriftlich, bevor der erste Patient kommt — nicht, wenn schon Geld im Spiel ist.

Frage Gemeinschaftspraxis Praxisgemeinschaft
Umsätze gemeinsamer Topf, Verteilung nach Schlüssel jede:r behält die eigenen
Kosten (Miete, Geräte, Rezeption) gemeinsam getragen nach vereinbartem Anteil geteilt
Patient:innen gehören der Praxis gehören der/dem einzelnen Therapeut:in
Haftung gemeinsam (je nach Rechtsform) jede:r für sich
Steuererklärung eine gemeinsame Feststellung zwei getrennte

Für den Gewinnverteilungsschlüssel gibt es kein Richtig oder Falsch — üblich sind drei Modelle: strikt hälftig, nach eingebrachten Anteilen (wer mehr Kapital oder Räume mitbringt) oder leistungsbezogen nach tatsächlich erwirtschaftetem Umsatz je Behandler:in. Gerade das letzte Modell empfinden viele als fair, setzt aber voraus, dass ihr sauber messen könnt, wer wie viel erarbeitet. Wie sich der zu erwartende Umsatz überhaupt kalkulieren lässt, haben wir in realistische Umsatzzahlen einer Physiotherapie-Praxis durchgerechnet.

Woran Gemeinschaftsgründungen oft scheitern

Die meisten gemeinsamen Praxen scheitern nicht am Markt, sondern an ungeklärten Erwartungen. Die typischen Stolperfallen:

  • Kein Gesellschaftsvertrag. Eine mündliche GbR reicht rechtlich — bis zum ersten Konflikt. Ohne Vertrag gilt die gesetzliche Auffangregel, und die passt selten zu eurer Situation.
  • Keine Exit-Regelung. Was passiert, wenn eine:r aussteigt, krank wird oder Nachwuchs bekommt? Wer bekommt welche Patient:innen? Ohne Abfindungs- und Ausstiegsklausel wird die Trennung teuer.
  • Ungleiche Arbeitsauffassung. Eine:r will Vollgas, die andere Person 25 Stunden bei gleicher Gewinnbeteiligung — das trägt keine zwei Jahre.
  • Unklare Zuständigkeiten. Wer macht die Abrechnung, wer die Termine, wer bestellt Material? „Machen wir zusammen" heißt in der Praxis oft: macht keiner.
  • Vermischte Zahlen. Wenn niemand weiß, welcher Umsatz auf wen entfällt, wird jede Diskussion über die Verteilung zum Bauchgefühl gegen Bauchgefühl.

Der letzte Punkt lässt sich am leichtesten lösen — mit einem System, das eure Zahlen von Anfang an sauber getrennt hält.

Eine Praxis, ein System: worauf ihr bei der Software achten solltet

Wenn ihr eine gemeinsame Praxis gründet, sollte auch eure Software das als eine Praxis mit mehreren Behandler:innen abbilden — und nicht als Bastellösung aus zwei Einzelkalendern. Genau dafür ist likami gebaut: eine Software für Physiotherapie-Privatpraxen (Selbstzahler, PKV, Beihilfe), die von der ersten Rechnung an mehrere Therapeut:innen sauber auseinanderhält.

Konkret hilft dir das bei einer Gemeinschaftsgründung an drei Stellen:

  • Kalender je Behandler:in: Der Terminplan lässt sich nach Therapeut:in oder Raum gruppieren, jede:r bekommt eigene Arbeitszeiten, Abwesenheiten und eine eigene Kalenderfarbe. Die automatische Konfliktprüfung sorgt dafür, dass sich zwei Behandler:innen nicht denselben Raum blockieren.
  • Umsatz je Behandler:in: likami weist den Umsatz nicht nur gesamt aus, sondern auch pro Therapeut:in und pro Leistung. Das ist genau die schwarz-auf-weiß-Grundlage, die ihr für einen leistungsbezogenen Gewinnverteilungsschlüssel braucht — Schluss mit Bauchgefühl.
  • Rollen und Rechte: Über die Rollen Owner, Admin und Therapeut:in steuerst du, wer was sehen und ändern darf. Dazu ein lückenloses, nicht löschbares Audit-Log — wichtig, wenn mehrere Hände in denselben Daten arbeiten.

Weil likami eine Web-App ist, startet ihr ohne Altsystem und ohne Datenmigration — ihr baut eure Stammdaten, Preislisten und die gemeinsame Praxisverwaltung einmal sauber auf und arbeitet ab Tag eins im selben System. Die GoBD-konforme Privatabrechnung mit fortlaufenden Rechnungsnummern läuft dabei über eure gemeinsame Praxis.

Tipp: Gründet ihr dagegen eine Praxisgemeinschaft mit zwei rechtlich getrennten Praxen, dann braucht jede eigene Praxis auch ihre eigene Abrechnung und ihren eigenen Datenbestand — likami bildet bewusst eine Praxis sauber ab, kein Multi-Standort-Konstrukt. Für getrennte Unternehmen ist das eher ein Konto pro Praxis als eine geteilte Instanz. Klärt vorab, welches der beiden Modelle ihr wollt — die Software folgt dieser Entscheidung, nicht umgekehrt.

Fazit

Ob ihr zu zweit eine Physiotherapie-Praxis gründen könnt, ist selten die Frage — ob ihr vorher geklärt habt, wie, fast immer. Entscheidet zuerst, ob ihr eine echte Gemeinschaftspraxis mit gemeinsamem Patientenstamm oder eine Praxisgemeinschaft mit geteilten Kosten wollt. Wählt danach die passende Rechtsform, gießt Umsatz-, Kosten- und Exit-Regeln in einen schriftlichen Vertrag — und sorgt mit einem sauberen System dafür, dass eure Zahlen jederzeit nachvollziehbar getrennt bleiben. Dann bleibt von der Partnerschaft das, weswegen ihr sie eingegangen seid: dass zu zweit vieles leichter ist.

Über likami

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