Umsatzsteuer in der Physiotherapie: Wann deine Leistungen steuerfrei sind – und wann nicht
Physiotherapeutische Behandlungen sind meist umsatzsteuerfrei — aber nicht jede Leistung deiner Praxis. Was für Heilbehandlung, Ausfallgebühr und Kleinunternehmerregelung gilt und wie deine Rechnung korrekt aussieht.
Umsatzsteuer klingt nach einem Thema für Ladengeschäfte und Handwerksbetriebe — nicht für deine Physiotherapie-Praxis. Meistens stimmt das auch: Deine Behandlungen sind von der Umsatzsteuer befreit, und du schreibst Rechnungen ohne die 19 Prozent, die sonst fast überall draufkommen.
Das gilt aber nicht für alles, was du anbietest. Wer neben der Behandlung Wellness-Massagen, Kurse oder Produkte anbietet, ist mit diesen Angeboten schnell umsatzsteuerpflichtig.
Worum es hier geht: wann die Umsatzsteuer in der Physiotherapie greift, was für das Ausfallhonorar und die Kleinunternehmerregelung gilt und wie deine Rechnung korrekt aussieht. Das ersetzt kein Gespräch mit deiner Steuerberatung, aber du weißt danach, worauf du achten musst.
Inhaltsverzeichnis
- Sind Physiotherapie-Leistungen umsatzsteuerfrei?
- Wann du als Physiotherapeut doch Umsatzsteuer zahlst
- Ist die Ausfallgebühr (Ausfallhonorar) umsatzsteuerpflichtig?
- Kleinunternehmerregelung: brauchst du sie überhaupt?
- Was auf deine Rechnung muss
- Fazit
- Häufige Fragen
Sind Physiotherapie-Leistungen umsatzsteuerfrei?
In aller Regel ja: Heilbehandlungen sind nach § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Darunter fallen Leistungen, die der Diagnose, Behandlung, Linderung oder Vorbeugung einer Krankheit dienen und von jemandem mit entsprechender beruflicher Qualifikation erbracht werden. Als staatlich anerkannte:r Physiotherapeut:in erfüllst du diese Qualifikation.
Entscheidend ist also nicht dein Beruf, sondern der therapeutische Zweck der einzelnen Leistung. Daraus folgen zwei Dinge, die viele beim Start überraschen:
- Die Verordnung ist der wichtigste Nachweis, aber nicht die einzige Möglichkeit. Steuerfrei ist eine Behandlung, wenn ein medizinisch-therapeutisches Ziel dahintersteht und du das belegen kannst — am einfachsten mit ärztlicher Verordnung (Kassen- oder Privatrezept); laut BFH genügen auch andere Unterlagen mit vergleichbarer Aussagekraft. Ohne Nachweis wird die Steuerfreiheit angreifbar, und ohne Verordnung darfst du berufsrechtlich nur mit (sektoraler) Heilpraktikererlaubnis heilkundlich behandeln.
- Es kommt nicht auf den Kostenträger an. Ob GKV, PKV, Beihilfe oder Selbstzahler: Maßgeblich ist die Art der Leistung, nicht wer sie bezahlt.
In der klassischen Privatpraxis rechnest du deine Kernbehandlungen — Krankengymnastik, manuelle Therapie, Lymphdrainage und was sonst auf Indikation läuft — deshalb ohne Umsatzsteuer ab. Das ist der Normalfall; viele Gründer:innen reiner Therapie-Praxen haben mit der Umsatzsteuer darüber hinaus kaum zu tun.
Wie du eine Behandlung auf Privatrezept abrechnest, steht im gleichnamigen Beitrag.
Tipp: „Steuerfrei" heißt nicht „steuerlich egal". Umsatzsteuer und Einkommensteuer sind zwei getrennte Baustellen — deinen Gewinn versteuerst du trotzdem. Einen Überblick über alle Steuerarten findest du im Leitfaden zu Steuern als selbstständiger Physiotherapeut.
Wann du als Physiotherapeut doch Umsatzsteuer zahlst
Umsatzsteuerpflichtig wird eine Leistung, sobald sie eher dem allgemeinen Wohlbefinden, der Fitness oder dem Verkauf dient als einem Heilzweck. Diesen Zweck haben einige Angebote nicht, die in Praxen üblich sind. Typische Kandidaten:
| Leistung | Steuerlich meist … |
|---|---|
| Krankengymnastik, MT, Lymphdrainage (mit Indikation) | steuerfrei (§ 4 Nr. 14 UStG) |
| Wellness-Massage rein zur Entspannung | steuerpflichtig |
| Personal Training / Fitnesskurse ohne medizinisches Ziel | steuerpflichtig |
| Verkauf von Tapes, Faszienrollen, Bändern | steuerpflichtig |
| Präventionskurse (auch nach § 20 SGB V zertifiziert) | in der Regel steuerpflichtig |
Die Grenze verläuft zwischen Heilzweck und kein Heilzweck, nicht zwischen „Termin" und „Produkt". Dieselbe Massage kann steuerfrei sein, wenn sie eine Verspannung behandelt, und steuerpflichtig, wenn sie als Wohlfühl-Angebot gebucht wird.
Sortiere dein Leistungsangebot deshalb früh in zwei Gruppen: therapeutische Leistungen (steuerfrei) und Zusatzangebote (potenziell steuerpflichtig). Dann stellst du von Anfang an die richtige Rechnung und musst später nichts nachsortieren.
Steuerpflichtig heißt aber noch nicht, dass du tatsächlich Umsatzsteuer ausweisen musst. Das hängt davon ab, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzen kannst — siehe Abschnitt „Kleinunternehmerregelung".
Ist die Ausfallgebühr (Ausfallhonorar) umsatzsteuerpflichtig?
Nach verbreiteter Auffassung nein: Auf ein echtes Ausfallhonorar fällt keine Umsatzsteuer an. Abschließend geklärt ist das allerdings nicht.
Umsatzsteuer entsteht nur bei einem Leistungsaustausch — du erbringst eine Leistung, die Patient:in bezahlt dafür. Beim No-Show behandelst du gerade nicht. Das Ausfallhonorar wird deshalb häufig als Schadensersatz für die reservierte, verfallene Zeit eingeordnet, und echter Schadensersatz ist nicht umsatzsteuerbar.
Üblich ist daher, auf der Ausfallrechnung keine Umsatzsteuer auszuweisen. Weil der BGH den Anspruch aber auf § 615 BGB (Vergütung bei Annahmeverzug) stützt, stimmst du die Formulierung deiner Ausfallrechnung am besten einmal mit deiner Steuerberatung ab.
Damit das trägt, muss das Ausfallhonorar als Ausfall dokumentiert und begründet sein — nicht als „Behandlung" umetikettiert. Wie du es rechtssicher vereinbarst und in Rechnung stellst, steht im Beitrag zur Ausfallrechnung in der Physiotherapie.
Kleinunternehmerregelung: brauchst du sie überhaupt?
Für eine reine Therapie-Privatpraxis spielt die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG meist keine Rolle, weil nur steuerpflichtige Umsätze in ihre Grenzen zählen. Sie erlaubt kleinen Betrieben, keine Umsatzsteuer auszuweisen und abzuführen.
Seit 2025 gelten diese Grenzen: Dein maßgeblicher Umsatz lag im Vorjahr nicht über 25.000 Euro und liegt im laufenden Jahr nicht über 100.000 Euro. Die 100.000 Euro sind keine Prognose mehr, sondern eine harte Grenze — überschreitest du sie, endet die Regelung sofort. Im Gründungsjahr gilt für das laufende Jahr die Grenze von 25.000 Euro.
In diese Grenzen zählen nur deine steuerpflichtigen Umsätze; steuerfreie Heilbehandlungen nach § 4 Nr. 14 UStG bleiben außen vor. Für Physios ergeben sich daraus zwei Fälle:
- Du behandelst ausschließlich therapeutisch (der Normalfall der Privatpraxis): Du hast keine oder kaum steuerpflichtige Umsätze. Die Kleinunternehmerregelung brauchst du dann nicht — du weist ohnehin keine Umsatzsteuer aus, weil deine Leistungen befreit sind.
- Du hast steuerpflichtige Zusatzangebote (Wellness, Kurse, Produktverkauf): Nur dieser Umsatz zählt für die 25.000-Euro-Grenze. Bleibst du darunter, kannst du auch für diese Angebote als Kleinunternehmer:in auftreten und dir den Umsatzsteuer-Aufwand sparen.
Interessant wird die Regelung erst, wenn der steuerpflichtige Nebenzweig wächst. Dann solltest du mit deiner Steuerberatung auch über den Vorsteuerabzug sprechen, den du als Kleinunternehmer:in nicht hast.
Was auf deine Rechnung muss
Jede Rechnung braucht die Pflichtangaben nach § 14 UStG; ob Umsatzsteuer darauf steht, hängt von der Einordnung der Leistung ab. Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto dürfen vereinfacht sein.
Zu den Pflichtangaben gehören: vollständiger Name und Anschrift von dir und Patient:in, deine Steuernummer, Rechnungsdatum und fortlaufende Nummer, Leistungsbeschreibung, Behandlungsdatum und Betrag. Bei der Umsatzsteuer kommt es auf den Fall an:
- Steuerfreie Heilbehandlung: Du weist keine Umsatzsteuer aus. Ein Hinweis auf die Steuerbefreiung wie „umsatzsteuerfreie Heilbehandlung gemäß § 4 Nr. 14 UStG" gehört zu den Pflichtangaben (§ 14 Abs. 4 Nr. 8 UStG) und beugt Rückfragen vor.
- Kleinunternehmer:in bei steuerpflichtiger Zusatzleistung: Ebenfalls kein Steuerausweis, dafür der Satz „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet".
- Regelbesteuerte steuerpflichtige Leistung: Hier weist du den Umsatzsteuersatz (7 oder 19 Prozent) und den Steuerbetrag getrennt aus.
Vermeide unbedingt, Umsatzsteuer versehentlich auszuweisen, wo keine anfällt. Wer auf einer steuerfreien Behandlung 19 Prozent draufschreibt, schuldet diesen Betrag dem Finanzamt trotzdem — allein, weil er ihn ausgewiesen hat (§ 14c UStG).
Solche Flüchtigkeitsfehler passieren vor allem, wenn Rechnungen frei in Word entstehen; wie eine korrekte Rechnung aufgebaut ist, zeigt der Beitrag Physiotherapie-Rechnung schreiben.
Leg deshalb beim Praxisstart deinen Leistungskatalog einmal an — jede Leistung mit Preis und, abgestimmt mit deiner Steuerberatung, ihrer steuerlichen Einordnung. Eine GoBD-konforme Privatabrechnung wie in likami vergibt dann fortlaufende, unveränderbare Rechnungsnummern, schreibt jede Rechnung fest und archiviert sie als PDF mit Prüfsumme.
Weil du ohne Altsystem startest, gibt es keine Datenmigration — die Abrechnung ist von der ersten Rechnung an GoBD-konform. likami ist dabei dein Abrechnungswerkzeug, nicht deine Steuerberatung: Die Einordnung „steuerfrei oder nicht" triffst du selbst oder deine Kanzlei.
Fazit
Für reine Therapie-Privatpraxen ist die Umsatzsteuer ein kleineres Thema, als es zunächst wirkt: Heilbehandlungen sind nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei, das Ausfallhonorar gilt nach verbreiteter Auffassung als nicht steuerbarer Schadensersatz, und die Kleinunternehmerregelung betrifft nur den steuerpflichtigen Nebenzweig. Aufpassen musst du dort, wo Wellness, Kurse oder Produktverkauf dazukommen.
Zwei Dinge nimmst du für den Praxisstart mit: Sortiere dein Angebot früh in steuerfrei und steuerpflichtig, und richte deine Abrechnung so ein, dass jede Leistung mit der richtigen Einordnung auf der Rechnung landet. Grenzfälle besprichst du mit deiner Steuerberatung.
Häufige Fragen
Brauche ich für steuerfreie Behandlungen eine Verordnung? Nicht zwingend, aber du musst den therapeutischen Zweck nachweisen — am einfachsten per Verordnung, laut BFH auch mit vergleichbar aussagekräftigen Unterlagen. Ohne Verordnung darfst du ohnehin nur mit (sektoraler) Heilpraktikererlaubnis heilkundlich behandeln — mehr dazu im Beitrag Privatpraxis Physiotherapie eröffnen.
Muss ich als Physio eine E-Rechnung ausstellen? Für Behandlungen von Privatpersonen in der Regel nicht: Die Pflicht zur elektronischen Rechnung nach § 14 Abs. 2 UStG gilt nur, wenn Leistungsempfänger ein Unternehmen im Inland ist. Für steuerfreie Heilbehandlungen besteht sogar keine umsatzsteuerliche Rechnungspflicht — deine Patient:innen brauchen die Rechnung aber für die Erstattung.
Was gilt für Präventionskurse nach § 20 SGB V? Sie sind in der Regel umsatzsteuerpflichtig, auch wenn sie zertifiziert sind, weil ihnen der unmittelbare Krankheitsbezug fehlt. Ob du tatsächlich Umsatzsteuer ausweisen musst, hängt dann davon ab, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzen kannst.