Hausbesuch Physiotherapie abrechnen: So setzt du es von Anfang an richtig auf

Viele neue Praxen starten mit Hausbesuchen, bevor die eigenen Räume stehen. Damit sich das rechnet, müssen Hausbesuchszuschlag und Wegegeld von Anfang an in Preisliste und Behandlungsvertrag stehen. Wir zeigen dir, was du vor dem ersten Hausbesuch festlegst — privat und über die Kasse.

Physiotherapeutin mit mobiler Behandlungstasche vor einer Haustür — Hausbesuch in der Physiotherapie und dessen Abrechnung. Bild mit KI erstellt
Physiotherapeutin mit mobiler Behandlungstasche vor einer Haustür — Hausbesuch in der Physiotherapie und dessen Abrechnung.

Viele Physiotherapie-Praxen fangen mobil an: Die Zulassung liegt vor, der Behandlungsraum ist noch im Umbau oder bewusst gar nicht geplant — und die ersten Patient:innen behandelst du bei ihnen zu Hause. Genau dann musst du die Hausbesuch-Abrechnung sofort können.

Kurz gesagt: Beim Hausbesuch rechnest du zusätzlich zur Behandlung einen Hausbesuchszuschlag und gegebenenfalls Wegegeld ab — privat frei kalkuliert und vorab vereinbart, bei der GKV über die bundeseinheitliche Position X9933, in der das Wegegeld schon enthalten ist.

Ein Hausbesuch kostet dich schnell eine halbe Stunde mehr als der gleiche Termin in der Praxis — ohne Hausbesuchszuschlag behandelst du ihn faktisch unter Preis.

Hier geht es nur um den Hausbesuch — die Grundlagen der Physiotherapie-Abrechnung stehen in einem eigenen Beitrag.

Inhaltsverzeichnis

Wenn du gerade erst startest: Hausbesuche in der Gründungs-Timeline

Für eine neue Praxis ist der Hausbesuch häufig der erste Umsatz überhaupt — du brauchst dafür keine fertigen Räume, nur eine Preisliste, einen Behandlungsvertrag und eine Rechnung, die vor Finanzamt und Beihilfestelle standhält. Wenn du ohne eigene Praxisräume startest, ist die Hausbesuch-Abrechnung dein Kerngeschäft.

Was davon wann relevant wird:

  • Vor dem ersten Termin. Hausbesuchszuschlag und Wegegeld stehen in der Preisliste und im Behandlungsvertrag (Details im Privat-Abschnitt). Das ist der einzige Punkt, den du nicht verschieben kannst — einseitig nachträglich berechnen kannst du den Zuschlag nicht.
  • Ab dem ersten Termin. Fahrten aufzeichnen: Datum, Strecke, Anlass. Das kostet dich pro Fahrt eine halbe Minute.
  • Monat 1 bis 3. Deine ersten Rechnungen mit getrennt ausgewiesenem Hausbesuchszuschlag und Wegegeld rausschicken und beobachten, was PKV und Beihilfe tatsächlich erstatten.
  • Sobald du eine Kassenzulassung hast. Erst dann wird der GKV-Teil weiter unten für dich praktisch relevant — mit fester Positionsnummer statt eigener Kalkulation.
  • Ab konstanter Auslastung. Tourenplanung und Zeitpuffer (siehe Organisation weiter unten).

Ehrlich eingeordnet: Was dich in Monat 1 wirklich Geld kostet, ist nicht die Tourenplanung, sondern der nicht vereinbarte Hausbesuchszuschlag.

Was darfst du beim Hausbesuch zusätzlich abrechnen?

Zusätzlich zur Behandlung darfst du zwei Posten abrechnen: den Hausbesuchszuschlag und das Wegegeld — privat getrennt, bei der GKV in einer gemeinsamen Position.

  • Hausbesuchszuschlag — ein fester Zuschlag dafür, dass du zur Patientin fährst statt umgekehrt.
  • Wegegeld (auch Wegepauschale genannt) — deckt Fahrtzeit und Fahrtkosten ab, oft gestaffelt nach Entfernung oder als Pauschale je Besuch.

Beide gibt es zusätzlich zur Behandlung, nicht an ihrer Stelle. Wie sich GKV und Privat unterscheiden:

GKV Privat (PKV, Beihilfe, Selbstzahler)
Position X9933 „Hausbesuch inkl. Wegegeld" (Hausbesuchspauschale) frei kalkulierter Hausbesuchszuschlag
Höhe bundeseinheitlich nach Preisliste zum Vertrag nach § 125 SGB V eigene Preisliste
Verordnung nötig ja, Hausbesuch muss angeordnet sein für die Beihilfe-Erstattung ja, sonst je nach Tarif und Vereinbarung
Wegegeld separat nein, in X9933 enthalten möglich, die Beihilfe erstattet es aber nicht extra

Voraussetzung ist in der GKV immer die ärztliche Anordnung: Der Arzt hat den Hausbesuch auf der Verordnung angekreuzt. Typischer Grund ist eingeschränkte Mobilität, etwa nach einer Operation.

Bei Privatpatient:innen sollte der Hausbesuch ebenfalls auf der Verordnung stehen. Die Beihilfe erkennt nur einen ärztlich verordneten Hausbesuch an; bei PKV und Selbstzahlern hängt es von Tarif und Vereinbarung ab.

Hausbesuch privat abrechnen: PKV, Beihilfe und Selbstzahler

Die Beihilfe des Bundes erkennt für einen ärztlich verordneten Hausbesuch einschließlich Fahrtkosten pauschal bis zu 28,70 € an (Anlage 9 BBhV, ab 01.09.2026) — was dein Hausbesuchszuschlag darüber hinaus kostet, zahlt die Patientin selbst.

Für Privatpatient:innen — PKV, Beihilfe und Selbstzahler — kalkulierst du Hausbesuchszuschlag und Wegegeld selbst. Eine bundeseinheitliche Pflicht-Tabelle wie bei den Kassen gibt es nicht; Orientierung geben die Beihilfe-Höchstbeträge und marktübliche Sätze in deiner Region. Drei Punkte sind entscheidend:

  • Vorab vereinbaren. Halte Hausbesuchszuschlag und Wegegeld in deiner Preisliste und im Behandlungsvertrag fest, unterschrieben vor der ersten Behandlung. Was nicht vereinbart ist, lässt sich hinterher schwer durchsetzen.
  • Keinen Einstiegspreis verankern. Wer die ersten Monate ohne Hausbesuchszuschlag behandelt, muss den Preis später gegenüber denselben Patient:innen anheben.
  • Beihilfe und PKV erstatten nicht automatisch alles. Die Beihilfe erstattet den Hausbesuch nur bis zu ihrem pauschalen Höchstbetrag, in dem die Fahrtkosten bereits enthalten sind — ein separat berechnetes Wegegeld wird dort in der Regel nicht zusätzlich anerkannt. Kläre vorher mit der Patientin, dass eine Differenz bei ihr bleiben kann.
  • Transparent ausweisen. Behandlung, Hausbesuchszuschlag und Wegegeld gehören als getrennte Positionen auf die Rechnung — das macht sie für die Erstattung durch PKV oder Beihilfe nachvollziehbar.

Wie du deine Privatpreise grundsätzlich kalkulierst, liest du separat — der Hausbesuchszuschlag baut auf genau diesem Stundensatz auf.

Hausbesuch über die GKV abrechnen

Bei gesetzlich Versicherten rechnest du den Hausbesuch über die feste Position X9933 ab, die das Wegegeld bereits enthält. Die GKV-Abrechnung des Hausbesuchs wird relevant, sobald deine Kassenzulassung da ist; startest du bewusst als Privatpraxis ohne Kassenzulassung, kannst du diesen Abschnitt überspringen.

Die Position steht in der bundesweit einheitlichen Preisliste zum Vertrag nach § 125 SGB V. X9933 heißt dort „Hausbesuch inkl. Wegegeld" — im Folgenden die Hausbesuchspauschale der GKV. Für mehrere Patient:innen in einer sozialen Einrichtung gibt es X9934.

Du rechnest die Hausbesuchspauschale zusätzlich zur Behandlungsposition ab, aber nur, wenn der Arzt den Hausbesuch auf der Verordnung angekreuzt hat. Ohne diese Anordnung ist eine GKV-Abrechnung des Hausbesuchs nicht möglich.

Die Vergütungssätze werden regelmäßig angepasst, gelten seit August 2021 aber bundesweit einheitlich für alle Kassen — maßgeblich ist immer die aktuelle Preisliste.

Fahrtkosten, Wegegeld und Steuer

Deine tatsächlichen Fahrtkosten sind Betriebsausgaben und mindern deinen Gewinn — getrennt vom abgerechneten Wegegeld, das eine Einnahme ist. Die Fahrtaufzeichnung kostet dich am Anfang nichts außer Disziplin und wird teuer, wenn du erst nach dem ersten Geschäftsjahr damit anfängst.

  • Eigener Pkw: Entweder über die tatsächlichen Kosten (anteilig) oder pauschal mit 0,30 € pro gefahrenem Kilometer. Die Kilometerpauschale geht aber nur, solange das Auto im Privatvermögen bleibt.
  • Überwiegend betriebliche Nutzung: Nutzt du das Auto zu mehr als 50 % betrieblich, ist es zwingend Betriebsvermögen, und du setzt die tatsächlichen Kosten an. Das Fahrzeug gehört dann zu den laufenden Kosten deiner Praxis und will von Anfang an in die Kalkulation.
  • Fahrtenbuch oder Aufzeichnung: Dokumentiere Datum, Strecke und Anlass jeder Fahrt. Ohne nachvollziehbare Aufzeichnung erkennt das Finanzamt die Fahrten im Zweifel nicht an.

Mehr zur steuerlichen Seite steht in Steuern als selbstständiger Physiotherapeut.

Was vor dem ersten Hausbesuch stehen muss

Vor dem ersten Hausbesuch brauchst du fünf Dinge — mehr nicht, aber diese fünf vollständig:

  • Preisliste mit Hausbesuchsposition. Behandlungsleistung, Hausbesuchszuschlag und Wegegeld als drei getrennte Zeilen mit festen Beträgen.
  • Behandlungsvertrag mit Hausbesuchsregelung. Ein Satz reicht: Hausbesuchszuschlag und Wegegeld fallen zusätzlich an, in dieser Höhe (siehe Privat-Abschnitt).
  • Ein Wegegeld-Modell, das du erklären kannst. Pauschale je Besuch oder gestaffelt nach Entfernung — entscheide dich vor dem Start für eines.
  • Ein Hinweis auf die Erstattungslücke. Sag beim Erstkontakt, dass Beihilfe und PKV Hausbesuch und Wegegeld nur bis zu ihren Höchstsätzen erstatten.
  • Eine Fahrtaufzeichnung, die ab Tag eins läuft. Fahrtenbuch oder eine strukturierte Aufzeichnung mit Datum, Strecke und Anlass. Eine rückwirkend rekonstruierte Aufzeichnung wird vom Finanzamt meist nicht anerkannt.

Was du am Anfang nicht brauchst: ein Tourenplanungssystem, feste Hausbesuchstage oder eine Gebietsabgrenzung. Das kommt, wenn die Zahl der Besuche es erzwingt.

Hausbesuche organisieren und sauber dokumentieren

Sobald du regelmäßig mehrere Hausbesuche pro Woche fährst, entscheiden drei Hebel darüber, ob das Modell trägt: Touren bündeln, Puffer einplanen, vor Ort dokumentieren.

  • Touren bündeln. Lege Hausbesuche geografisch zusammen — das senkt die unbezahlte Fahrtzeit.
  • Zeitpuffer einplanen. Sonst kippt ein verspäteter Besuch den ganzen Nachmittag.
  • Direkt vor Ort dokumentieren. Wer erst abends nachträgt, riskiert Lücken in Doku und Abrechnung. Was in die Dokumentation gehört, gilt beim Hausbesuch genauso.

likami bildet Hausbesuche so ab:

  • Leistungskatalog: Hausbesuchszuschlag und Wegegeld legst du beim Praxisstart einmal als Position mit Zuschlag an — beim Termin ergänzt du sie in einem Klick, statt jedes Mal neu zu rechnen.
  • Doku: Die Behandlung dokumentierst du direkt bei der Patientin am Tablet im Browser, mit lückenloser Versionsgeschichte nach § 630f BGB.
  • Rechnung: Die erbrachten Leistungen wandern ohne Zwischenschritt in die GoBD-konforme Privatrechnung mit fortlaufender Nummer — ab deiner allerersten Rechnung.

Was likami bewusst nicht abbildet: die GKV-Abrechnung nach § 302 SGB V — dafür braucht eine Kassenpraxis ein eigenes Abrechnungssystem.

Häufige Fragen

Wie rechne ich einen Hausbesuch bei Privatpatient:innen ab? Du setzt zur Behandlungsleistung einen selbst kalkulierten Hausbesuchszuschlag und ein Wegegeld an und weist beides als getrennte Positionen auf der Rechnung aus. PKV und Beihilfe erstatten nur bis zu ihren Tarif- bzw. Höchstsätzen, deshalb gehören die Sätze in den Behandlungsvertrag.

Was ist die Wegepauschale in der Physiotherapie? Die Wegepauschale (Wegegeld) deckt Fahrtzeit und Fahrtkosten zu Patient:innen ab. Bei gesetzlich Versicherten ist sie bereits in der bundeseinheitlichen Hausbesuchsposition X9933 enthalten.

Bei Privatpatient:innen kalkulierst du das Wegegeld selbst — oft als Pauschale je Besuch oder gestaffelt nach Entfernung.

Brauche ich für einen Hausbesuch eine ärztliche Anordnung? Bei GKV-Patient:innen ja: Ohne die ärztliche Anordnung des Hausbesuchs auf der Verordnung ist keine Abrechnung möglich. Bei Privatpatient:innen ist sie nicht in jedem Fall Pflicht, für die Beihilfe-Erstattung aber schon.

Fazit

Hausbesuche sind für eine neue Praxis oft der schnellste Weg zu den ersten Patient:innen, wenn die Abrechnung von der ersten Rechnung an stimmt. Trag Hausbesuchszuschlag und Wegegeld in deine Preisliste ein, bevor du losfährst, und halte deine Fahrten ab Tag eins für die Steuer fest.

Dann rechnet sich der Aufwand, statt im Verkehr zu verpuffen. Was beim Start sonst noch schiefgehen kann, zeigt der Beitrag Praxisgründung Physiotherapie: die 7 häufigsten Fehler.

Über likami

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