Hausbesuch Physiotherapie: Korrekt abrechnen (Privat & Kasse)
Hausbesuche sind ein fester Bestandteil vieler Physio-Praxen. Wir erklären, wie du sie korrekt abrechnest — bei GKV-Patienten und Privatpatienten.
Ein Hausbesuch kostet dich schnell eine halbe Stunde mehr als der gleiche Termin in der Praxis — Anfahrt, Aufbau, Rückweg. Damit sich das rechnet, muss die Abrechnung sitzen: Wegepauschale, Hausbesuchszuschlag und die richtige Position gehören auf jede Rechnung, sonst behandelst du den Hausbesuch faktisch unter Preis. Gerade in der Privatpraxis ist das kein Selbstläufer, weil du den Zuschlag selbst kalkulierst, statt ihn aus einer Kassen-Preisliste abzuschreiben.
Die Grundlagen der Physiotherapie-Abrechnung haben wir separat zusammengefasst — hier geht es konkret um den Hausbesuch: was du zusätzlich ansetzen darfst, wie sich Privat- und Kassenabrechnung unterscheiden und wie du Fahrtkosten steuerlich sauber mitnimmst.
Inhaltsverzeichnis
- Was darfst du beim Hausbesuch zusätzlich abrechnen?
- Hausbesuch privat abrechnen: PKV, Beihilfe und Selbstzahler
- Hausbesuch über die GKV abrechnen
- Fahrtkosten, Wegegeld und Steuer
- Hausbesuche organisieren und sauber dokumentieren
- Häufige Fragen
- Fazit
Was darfst du beim Hausbesuch zusätzlich abrechnen?
Beim Hausbesuch kommen zur eigentlichen Behandlungsleistung zwei Posten dazu:
- Hausbesuchspauschale — ein fester Zuschlag dafür, dass du zur Patientin fährst statt umgekehrt.
- Wegegeld (Wegepauschale) — deckt Fahrtzeit und Fahrtkosten ab, oft gestaffelt nach Entfernung oder als Pauschale je Besuch.
Beide gibt es zusätzlich zur Behandlung — nicht an ihrer Stelle. Welche Höhe zulässig ist, hängt davon ab, ob du gegenüber einer gesetzlichen Krankenkasse oder privat abrechnest.
Voraussetzung bleibt in beiden Fällen: Der Hausbesuch muss medizinisch begründet sein. Bei gesetzlich Versicherten heißt das, der Arzt hat ihn auf der Verordnung angeordnet; bei Privatpatient:innen reicht die nachvollziehbare Notwendigkeit — etwa eingeschränkte Mobilität nach einer Operation.
Hausbesuch privat abrechnen: PKV, Beihilfe und Selbstzahler
Für Privatpatient:innen — PKV, Beihilfe und Selbstzahler — kalkulierst du Hausbesuchszuschlag und Wegegeld selbst. Es gibt keine bundeseinheitliche Pflicht-Tabelle wie bei den Kassen; Orientierung geben Beihilfe-Höchstbeträge und marktübliche Sätze in deiner Region. Drei Punkte sind entscheidend:
- Vorab vereinbaren. Halte Hausbesuchszuschlag und Wegegeld in deiner Preisliste und im Behandlungsvertrag fest. Was nicht vereinbart ist, lässt sich hinterher schwer durchsetzen.
- Beihilfe und PKV erstatten nicht automatisch alles. Beihilfestellen kürzen Wegegeld gern auf ihre Höchstsätze. Kläre vorher mit der Patientin, dass eine Differenz bei ihr bleiben kann.
- Transparent ausweisen. Behandlung, Hausbesuchszuschlag und Wegegeld gehören als getrennte Positionen auf die Rechnung — das macht sie für die Erstattung durch PKV oder Beihilfe nachvollziehbar.
Wie du deine Privatpreise grundsätzlich kalkulierst, liest du separat — der Hausbesuchszuschlag baut auf genau diesem Stundensatz auf.
Hausbesuch über die GKV abrechnen
Bei gesetzlich Versicherten ist der Spielraum kleiner: Hausbesuchspauschale und Wegegeld stehen mit festen Positionsnummern in der Preisliste des jeweiligen Rahmenvertrags. Du rechnest sie zusätzlich zur Behandlungsposition ab — aber nur, wenn der Arzt den Hausbesuch auf der Verordnung angekreuzt hat. Ohne diese Anordnung ist eine GKV-Abrechnung des Hausbesuchs nicht möglich.
Die genauen Vergütungssätze ändern sich regelmäßig und unterscheiden sich je nach Kasse und Bundesland — maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung deines Rahmenvertrags.
Fahrtkosten, Wegegeld und Steuer
Das abgerechnete Wegegeld ist eine Einnahme — deine tatsächlichen Fahrtkosten sind davon getrennt zu betrachten. Sie sind Betriebsausgaben und mindern deinen Gewinn:
- Eigener Pkw: Entweder über die tatsächlichen Kosten (anteilig) oder pauschal pro gefahrenem Kilometer. Wer das Fahrzeug überwiegend betrieblich nutzt, fährt mit der Kostenmethode oft besser.
- Fahrtenbuch oder Aufzeichnung: Dokumentiere Datum, Strecke und Anlass jeder Fahrt. Ohne nachvollziehbare Aufzeichnung erkennt das Finanzamt die Fahrten im Zweifel nicht an.
Faustregel: Das Wegegeld deckt den Aufwand gegenüber der Patientin ab; die steuerliche Absetzbarkeit ist ein zweiter, davon unabhängiger Hebel.
Hausbesuche organisieren und sauber dokumentieren
Damit Hausbesuche nicht zum Zuschussgeschäft werden, helfen drei organisatorische Hebel:
- Touren bündeln. Lege Hausbesuche geografisch zusammen, statt quer durch die Stadt zu fahren — das senkt die unbezahlte Fahrtzeit zwischen zwei Terminen.
- Zeitpuffer einplanen. Plane realistisch Puffer zwischen Hausbesuchen und Praxisterminen ein, sonst kippt ein verspäteter Besuch den ganzen Nachmittag.
- Direkt vor Ort dokumentieren. Wer Befund und Leistung erst am Abend nachträgt, vergisst Details und riskiert Lücken in der Abrechnung.
Genau hier setzt likami an: Hausbesuchspauschale und Wegegeld legst du einmal als Position mit Zuschlag im Leistungskatalog an — beim Termin ergänzt du sie in einem Klick, statt jedes Mal neu zu rechnen. Die Behandlung dokumentierst du direkt beim Patienten am Tablet im Browser, mit lückenloser Versionsgeschichte nach § 630f BGB. Und die erbrachten Leistungen wandern ohne Zwischenschritt in die GoBD-konforme Privatrechnung mit fortlaufender Nummer. Was likami bewusst nicht abbildet: die GKV-Abrechnung nach § 302 — dafür braucht eine Kassenpraxis ein eigenes Abrechnungssystem.
Häufige Fragen
Wie rechne ich einen Hausbesuch bei Privatpatienten ab? Du setzt zur Behandlungsleistung einen selbst kalkulierten Hausbesuchszuschlag und ein Wegegeld an und weist beides als getrennte Positionen auf der Rechnung aus. Wichtig: Vereinbare die Sätze vorab im Behandlungsvertrag, da PKV und Beihilfe nur erstatten, was nachvollziehbar und marktüblich ist.
Was ist die Wegepauschale in der Physiotherapie? Die Wegepauschale (Wegegeld) ist ein Zuschlag, der Fahrtzeit und Fahrtkosten zum Patienten abdeckt. Bei gesetzlich Versicherten ist sie mit fester Positionsnummer im Rahmenvertrag geregelt, bei Privatpatient:innen kalkulierst du sie selbst — oft als Pauschale je Besuch oder gestaffelt nach Entfernung.
Brauche ich für einen Hausbesuch eine ärztliche Anordnung? Bei GKV-Patient:innen ja: Ohne die ärztliche Anordnung des Hausbesuchs auf der Verordnung ist keine Abrechnung möglich. Bei Privatpatient:innen genügt die nachvollziehbare medizinische Notwendigkeit, etwa eingeschränkte Mobilität.
Fazit
Hausbesuche erweitern dein Leistungsspektrum und sind finanziell attraktiv — aber nur, wenn die Abrechnung stimmt. Setze Hausbesuchszuschlag und Wegegeld konsequent zusätzlich zur Behandlung an, vereinbare die Sätze bei Privatpatient:innen vorab und halte deine Fahrten für die Steuer sauber fest. Dann rechnet sich der Aufwand, statt im Verkehr zu verpuffen.