Abrechnungsprogramm Physiotherapie: Was es können muss

GKV oder privat, oft beides — ein Abrechnungsprogramm für die Physiotherapie muss beide Welten beherrschen. Worauf es bei der Auswahl wirklich ankommt.

Abrechnungsprogramm Physiotherapie: Was es können muss
Abrechnungsprogramm Physiotherapie: Was es können muss

Es ist der 3. des Monats, und du sitzt den dritten Abend in Folge an der Abrechnung: GKV-Verordnungen für den Datenträgeraustausch sortieren, Privatrechnungen für die PKV-Patienten tippen, dazwischen die Quittung, die eine Selbstzahlerin letzte Woche noch wollte. Drei Systeme, zweimal abgetippt, einmal verzählt. Genau hier fragen sich viele Praxen, ob ein eigenes Abrechnungsprogramm für die Physiotherapie den Abend zurückgibt — oder nur ein weiteres Tool ist, das gepflegt werden will.

Die kurze Antwort: Ein gutes Programm spart dir nicht „ein bisschen Tipparbeit", sondern den Medienbruch zwischen Behandlung, Dokumentation und Rechnung. Die längere Antwort hängt davon ab, was du abrechnest — Kasse, privat oder beides. Genau das ordnen wir hier.

In diesem Artikel:

  • Was ein Abrechnungsprogramm für Physiotherapie überhaupt leisten muss
  • GKV-Abrechnung: Datenträgeraustausch statt Papierberg
  • Privatabrechnung: PKV, Beihilfe und Selbstzahler richtig in Rechnung stellen
  • Die Auswahl-Kriterien als Checkliste
  • Eigenständiges Abrechnungstool oder integrierte Praxissoftware?

Was muss ein Abrechnungsprogramm für Physiotherapie leisten?

Anders als bei Ärzten gibt es für Physiotherapeut:innen keine feste Gebührenordnung. Deine Abrechnung läuft über zwei getrennte Welten, und ein brauchbares Abrechnungsprogramm muss beide beherrschen:

  • Gesetzliche Krankenkassen (GKV): Hier rechnest du nach § 302 SGB V ab — strukturiert, über ein Abrechnungszentrum, mit festen Heilmittel-Positionsnummern und engen Fristen.
  • Privat (PKV, Beihilfe, Selbstzahler): Hier stellst du eine echte Rechnung auf Basis deiner eigenen Preisliste — mit allen Pflichtangaben nach § 14 UStG.

Dazu kommt eine Anforderung, die unabhängig von der Patientengruppe gilt: Rechnungen und abrechnungsrelevante Daten müssen GoBD-konform gespeichert werden — also nachvollziehbar, unveränderbar und über zehn Jahre aufbewahrt. Eine Excel-Tabelle, in der du eine Rechnung nachträglich überschreibst, erfüllt das nicht.

Tipp: Bevor du Programme vergleichst, schreib auf, wie sich deine Praxis aufteilt. Eine reine Privatpraxis braucht keinen Datenträgeraustausch — eine Kassenpraxis mit drei Privatpatienten im Monat schon.

GKV-Abrechnung: Datenträgeraustausch statt Papierberg

Der Kern der Kassenabrechnung ist der Datenträgeraustausch (DTA): Du übermittelst die erbrachten Leistungen nicht auf Papier, sondern als strukturierten Datensatz an ein Abrechnungszentrum (etwa azh, optadata oder zhp), das gegenüber den Kassen abrechnet und dir den Betrag — abzüglich Gebühr — auszahlt.

Ein Abrechnungsprogramm nimmt dir hier drei Dinge ab:

  1. Korrekte Positionsnummern — jede Leistung (KG, MT, Lymphdrainage, Hausbesuch) hat eine Nummer und einen kassenspezifischen Preis. Das Programm sollte die aktuellen Preislisten kennen, statt dass du sie pflegst.
  2. Plausibilitätsprüfung vor dem Versand — fehlende Arztunterschrift, abgelaufene Verordnung, überschrittene Behandlungsfrist: Das sind die typischen Gründe für eine Absetzung. Gute Software warnt dich vorher, nicht erst, wenn das Geld fehlt.
  3. Absetzungs-Handling — wenn doch etwas zurückkommt, musst du nachvollziehen können, welche Position warum abgesetzt wurde, korrigieren und erneut einreichen.

Der wunde Punkt in der Praxis ist selten der Versand selbst — sondern die Doppelerfassung davor. Wenn die erbrachte Leistung erst auf dem Rezept abgehakt, dann in die Doku geschrieben und am Monatsende noch einmal in die Abrechnung getippt wird, entstehen genau die Zahlendreher, die später als Absetzung zurückkommen.

Privatabrechnung: PKV, Beihilfe und Selbstzahler

Bei Privatpatienten stellst du selbst eine Rechnung. Anders als viele denken, gibt es dafür keine verbindliche Gebührenordnung — du arbeitest mit deiner eigenen Preisliste. Worauf es ankommt:

  • Pflichtangaben nach § 14 UStG: vollständiger Name und Anschrift von dir und Patient:in, Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung mit Datum, Betrag. Fehlt eine Angabe, kann die Erstattung stocken.
  • Beihilfe: Beihilfeberechtigte reichen deine Rechnung bei ihrer Festsetzungsstelle ein. Eine saubere, nachvollziehbare Leistungsaufstellung erspart dir Rückfragen Wochen später.
  • Kleinunternehmer: Rechnest du nach § 19 UStG ab, weist du keine Umsatzsteuer aus — dann gehört der entsprechende Hinweis auf die Rechnung. Das Programm sollte das automatisch berücksichtigen.

Für die meisten Praxen ist nicht die einzelne Privatrechnung das Problem, sondern die Mischung: derselbe Patient mal als Kassenfall, mal als Selbstzahler für eine Zusatzleistung. Ein Abrechnungsprogramm, das beide Wege aus einem Behandlungsdatensatz erzeugt, spart dir hier die meiste Zeit.

Die Auswahl-Kriterien als Checkliste

Wenn du Programme vergleichst, sind das die Kriterien, die im Alltag wirklich zählen:

Kriterium Warum es zählt
GKV-Abrechnung nach § 302 (DTA) Pflicht für jede Kassenpraxis — ohne sauberen Datenträgeraustausch kein Geld
Privatrechnungen (PKV/Beihilfe/Selbstzahler) Eigene Preisliste, § 14 UStG, Kleinunternehmer-Logik
Plausibilitätsprüfung vor Versand Senkt Absetzungen, bevor sie entstehen
Anbindung an Doku & Termin Verhindert Doppelerfassung und Übertragungsfehler
GoBD-konforme Speicherung Revisionssicher, unveränderbar, 10 Jahre
Hosting in Deutschland / AVV Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO — Serverstandort und Auftragsverarbeitung müssen stimmen

Eine ehrliche Einordnung: Reine Abrechnungstools können den DTA oft sehr gut — aber sie wissen nichts von deinem Terminkalender und deiner Dokumentation. Du gewinnst beim Versand und verlierst die Zeit wieder bei der Erfassung.

Eigenständiges Abrechnungstool oder integrierte Praxissoftware?

Damit zur eigentlichen Entscheidung. Grob gibt es zwei Wege:

  • Spezialisiertes Abrechnungstool: stark beim reinen Abrechnen, aber eine zusätzliche Insel neben Kalender und Doku. Daten wandern per Hand oder Export hin und her.
  • Integrierte Praxissoftware: Termin, Dokumentation und Abrechnung in einer Oberfläche — die Rechnung entsteht aus der Leistung, die ohnehin schon dokumentiert ist.

Genau an diesem Punkt setzt likami an: Weil Terminplanung, Dokumentation und Abrechnung im selben System liegen, wird aus der abgehakten Behandlung direkt der Abrechnungsdatensatz — für die Kasse als DTA, für Privatpatienten als Rechnung nach § 14 UStG. Du erfasst die Leistung einmal, nicht dreimal. Das ist weniger ein „Feature" als das Wegfallen genau der Schnittstellen, an denen sonst die Zahlendreher und Absetzungen entstehen.

Ob sich der Wechsel lohnt, hängt von deinem Mix ab. Wer fast nur privat abrechnet, kommt unter Umständen mit einer schlanken Rechnungslösung aus. Sobald aber GKV-Abrechnung, Privatrechnungen und eine saubere Dokumentation zusammenkommen — und das ist in den meisten Praxen der Fall —, spielt eine integrierte Lösung ihren Vorteil aus. Wenn du ohnehin gerade deine Praxissoftware vergleichst, prüf die Abrechnung nicht als Nebenpunkt, sondern als das, was sie ist: dein monatlicher Cashflow.

Fazit

Ein Abrechnungsprogramm für die Physiotherapie ist dann gut, wenn es beide Welten beherrscht — GKV-Datenträgeraustausch nach § 302 SGB V und Privatrechnungen nach § 14 UStG — und wenn es GoBD-konform und DSGVO-sicher arbeitet. Der größte Hebel liegt aber nicht im Abrechnen selbst, sondern davor: Je weniger du Leistungen zwischen Termin, Doku und Rechnung hin- und herträgst, desto weniger Fehler, Absetzungen und Monatsend-Abende. Schau dir bei der Auswahl deshalb nicht nur an, ob ein Programm abrechnen kann — sondern woher es die Daten bekommt.

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