Privatpraxis Physiotherapie eröffnen: der Weg ohne Kassenzulassung
Eine reine Privatpraxis eröffnen — ohne Kassenzulassung, für Selbstzahler, PKV und Beihilfe. Was der Unterschied zur Kassenpraxis bedeutet, welche Schritte anstehen und wie du von Tag eins sauber abrechnest.
Die Räume sind besichtigt, das Behandlungskonzept steht im Kopf — und dann kommt die Frage, an der viele Gründer:innen erst mal hängen bleiben: Brauche ich für eine Privatpraxis in der Physiotherapie überhaupt eine Kassenzulassung? Die kurze Antwort: nein. Die Kassenzulassung nach § 124 SGB V betrifft nur die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen.
Wer eine reine Privatpraxis eröffnet, behandelt Selbstzahler:innen, Privatversicherte (PKV) und Beihilfeberechtigte — zusammen im Folgenden Privatpatient:innen. Das spart das Zulassungsverfahren, verschiebt den Aufwand aber: Du bist selbst dafür verantwortlich, dass Patient:innen kommen und deine Abrechnung von Anfang an sauber läuft.
Worum es hier geht: die konkrete Entscheidung für das reine Privatmodell und der Weg von der Idee bis zur ersten Rechnung — inklusive der Punkte, die in allgemeinen Gründungs-Ratgebern gern untergehen.
Inhaltsverzeichnis
- Privatpraxis oder Kassenpraxis — was ist der Unterschied?
- Brauchst du eine Kassenzulassung, um privat zu behandeln?
- Privatpraxis eröffnen: die Schritte bis zur ersten Rechnung
- Woher kommen deine Patient:innen — und was darfst du abrechnen?
- Sauber starten: Doku, Termine und Abrechnung ab Tag eins
- Häufige Fragen
- Fazit: Lohnt sich die reine Privatpraxis?
Privatpraxis oder Kassenpraxis — was ist der Unterschied?
Die Kassenpraxis rechnet mit den gesetzlichen Krankenkassen zu festen Sätzen ab und braucht dafür eine Zulassung; die reine Privatpraxis rechnet direkt mit Privatpatient:innen ab und legt ihre Preise selbst fest. Der Unterschied betrifft dein ganzes Geschäftsmodell:
| Kassenpraxis | Reine Privatpraxis | |
|---|---|---|
| Zulassung | Zulassung nach § 124 SGB V nötig | keine Kassenzulassung, Berufszulassung genügt |
| Raumvorgaben | festgelegte Raum- und Ausstattungsvorgaben der Kassen | keine GKV-Vorgaben; Hygiene und ein ungestörter Behandlungsraum bleiben wichtig |
| Preise | bundesweit verhandelte GKV-Vergütungssätze, nicht selbst festgelegt | eigene Preisliste, orientiert an der GebüTh und am Markt vor Ort |
| Patientengruppen | überwiegend gesetzlich Versicherte | Selbstzahler:innen, Privatversicherte (PKV), Beihilfeberechtigte |
| Start-Dauer | Zulassungsverfahren mit Praxisprüfung vor der ersten Kassenabrechnung | Start, sobald Anmeldung, Räume und Abrechnung stehen |
Die GebüTh ist dabei eine Preisübersicht, keine verbindliche Gebührenordnung — du entscheidest selbst, wo du dich einordnest.
Der ehrliche Trade-off: Ohne Kassenzulassung fallen die gesetzlich Versicherten — der größte Patientenstrom — als direkte Abrechnungsgruppe weg. Dafür entscheidest du frei über Preise, Behandlungsdauer und Terminlängen und startest ohne Warten auf die Zulassung.
Ob sich das rechnet, hängt stark vom Standort ab: In Regionen mit vielen Privatversicherten und Selbstzahler:innen trägt das Modell deutlich leichter als auf dem Land.
Brauchst du eine Kassenzulassung, um privat zu behandeln?
Nein. Für die Behandlung von Privatpatient:innen brauchst du keine Kassenzulassung, sondern nur deine staatliche Berufszulassung als Physiotherapeut:in — die hast du mit deiner Ausbildung bereits.
Damit darfst du auf ärztliche (Privat-)Verordnung behandeln — auch Selbstzahler:innen. Ohne Verordnung heilkundlich zu behandeln, erlaubt die Berufszulassung allein nicht; dafür brauchst du eine sektorale Heilpraktikererlaubnis für Physiotherapie.
Das Zulassungsverfahren nach § 124 SGB V — mit IK-Nummer, Prüfung der Praxisräume und Vertrag mit den Kassen — betrifft nur die GKV-Abrechnung. Für die reine Privatpraxis kannst du dir diesen Schritt sparen.
Zwei Punkte solltest du trotzdem im Blick haben:
Heilmittelerbringer bleibt Heilmittelerbringer. Auch als Privatpraxis giltst du berufsrechtlich als Heilmittelerbringer. Die fachlichen und dokumentarischen Pflichten (u. a. § 630f BGB zur Behandlungsdokumentation) gelten unabhängig von der Versicherungsart.
Direktzugang und Blankoverordnung ändern für Privatpraxen heute nichts. Die Blankoverordnung gibt es seit November 2024 nur in der GKV und nur für definierte Diagnosen; einen Direktzugang ohne Verordnung gibt es bislang nicht. Für deine Privatpraxis heißt das: Du behandelst auf ärztliche Verordnung — oder mit sektoraler Heilpraktikererlaubnis.
Privatpraxis eröffnen: die Schritte bis zur ersten Rechnung
Bis zur ersten Rechnung sind es sechs Schritte — von der Anmeldung beim Finanzamt bis zur Sichtbarkeit vor Ort. Der Ablauf ist überschaubarer als bei einer Kassenpraxis, aber kein Selbstläufer.
1. Rechtsform und Anmeldung klären
Als Physiotherapeut:in bist du in der Regel freiberuflich tätig: Anmeldung beim Finanzamt, keine Gewerbeanmeldung, kein Handelsregister (solange du nicht als GmbH gründest). Steuernummer beantragen, Kleinunternehmerregelung prüfen — Details unter Physiotherapie freiberuflich oder Gewerbe?.
2. Businessplan und Finanzierung
Auch eine schlanke Privatpraxis braucht eine Kalkulation: Miete, Einrichtung, Versicherungen, Software und dein Lebensunterhalt in den ersten Monaten. Wie du das Geld dafür zusammenbekommst, zeigt Physiotherapie-Praxis finanzieren.
3. Räume und Ausstattung
Ohne GKV-Vorgaben bist du bei den Räumen freier. Hygiene, ein Behandlungsraum, in dem du ungestört arbeitest, und ein möglichst barrierearmer Zugang bleiben trotzdem wichtig — mehr dazu unter Physiotherapie-Praxis einrichten.
4. Versicherungen abschließen
Die Berufshaftpflicht ist der wichtigste Baustein — ohne Kassenzulassung keine Pflicht, aber dringend empfohlen. Dazu kommen je nach Situation Betriebs- und Inhaltsversicherung; einen Überblick zu Versicherungen für die Physiotherapie-Praxis haben wir separat.
5. Preise festlegen und Abrechnung aufsetzen
Kalkuliere deine Preisliste, kläre die Zahlungswege und richte ein System ein, mit dem du Privatrechnungen rechtssicher erstellst (dazu unten mehr).
6. Sichtbarkeit aufbauen
Website, lokale Auffindbarkeit und ein Netzwerk zu Ärzt:innen sind Pflicht, denn die reine Privatpraxis lebt davon, gefunden zu werden. Ärzt:innen sind zudem die Quelle der Verordnungen, auf die du angewiesen bist.
Tipp: Behandle die ersten 100 Tage wie eine eigene Projektphase — mit festen Meilensteinen für Anmeldung, Räume, Abrechnung und erste Patient:innen.
Woher kommen deine Patient:innen — und was darfst du abrechnen?
Deine Patient:innen kommen aus drei Gruppen — Selbstzahler:innen, Privatversicherte (PKV) und Beihilfeberechtigte —, und alle drei bekommen die Rechnung direkt von dir. In der Abrechnung unterscheiden sie sich deutlich:
| Gruppe | Grundlage | Womit du rechnest |
|---|---|---|
| Selbstzahler:innen | Deine eigene Preisliste | Rechnung direkt an die Patient:in, freie Preisgestaltung |
| Privatversicherte (PKV) | Ärztliche Privatverordnung | Rechnung an die Patient:in, die bei ihrer PKV einreicht |
| Beihilfeberechtigte | Beihilfe + Rest-PKV | Beihilfe-Höchstbeträge beachten, Rest über PKV/Selbstzahlung |
Wichtig zu verstehen: Du rechnest bei PKV und Beihilfe nicht direkt mit der Versicherung ab, sondern stellst deine Rechnung an die Patient:in. Ob und wie viel erstattet wird, hängt vom jeweiligen Tarif ab — kommuniziere deine Preise und die voraussichtliche Erstattung deshalb offen.
Für die konkrete Rechnungsstellung und die üblichen Sätze lohnt der Blick in Privatpatienten abrechnen in der Physiotherapie und in unsere Übersicht zu den Privatpreisen in der Physiotherapie.
Sauber starten: Doku, Termine und Abrechnung ab Tag eins
Der größte Vorteil einer Neugründung: Du hast kein Altsystem, aus dem du irgendwann mühsam umziehen musst. Praxen, die seit Jahren laufen, kämpfen beim Wechsel mit Datenmigration, Parallelbetrieb und Umgewöhnung — du kannst von der ersten Rechnung an alles richtig aufsetzen.
Drei Dinge, die ab Tag eins stimmen sollten:
Terminplanung ohne Doppelbuchungen. Ein interner Kalender mit Konfliktprüfung (Raum und Behandler:in frei, Pufferzeiten) hält dir den Rücken frei, sobald mehr Patient:innen und später Kolleg:innen dazukommen. Wie du das aufstellst, zeigt der Terminplaner für Physio-Praxen.
Dokumentation, die vor Gericht hält. Anamnese, Befund und Verlauf gehören lückenlos erfasst. § 630f BGB verlangt, dass ursprünglicher Inhalt und Zeitpunkt jeder Korrektur erkennbar bleiben — eine Versionsgeschichte erfüllt das.
Abrechnung, die von Anfang an GoBD-konform ist. Fortlaufende, unveränderbare Rechnungsnummern, revisionssichere Archivierung, saubere Trennung von Selbstzahler-, PKV- und Beihilfe-Fällen.
Genau hier setzt likami an: eine Software für Physiotherapie-Privatpraxen, mit der du Termine, Patientenverwaltung, Therapiedokumentation und die GoBD-konforme Privatabrechnung in einem System führst — ausgelegt auf Selbstzahler, PKV und Beihilfe, ohne GKV-Ballast.
Weil du neu startest, gibt es nichts zu migrieren: Du legst deine Preisliste an, buchst den ersten Termin und schreibst die erste rechtssichere Rechnung — statt später aus Excel oder Papier umzuziehen.
Häufige Fragen
Die drei häufigsten Fragen zur Privatpraxis betreffen Heilpraktikererlaubnis, Umsatzsteuer und einen späteren Wechsel zur Kassenpraxis.
Brauche ich eine Heilpraktikererlaubnis für die Privatpraxis? Nur, wenn du ohne ärztliche Verordnung heilkundlich behandeln willst. Auf (Privat-)Verordnung reicht deine Berufszulassung als Physiotherapeut:in; für die Behandlung ohne Verordnung brauchst du eine sektorale Heilpraktikererlaubnis für Physiotherapie.
Muss ich Umsatzsteuer zahlen? Für Heilbehandlungen in der Regel nicht: Sie sind nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei. Anders sieht es bei Leistungen ohne therapeutisches Ziel aus, etwa reinen Wellnessangeboten — die Abgrenzung erklärt der Beitrag zur Umsatzsteuer in der Physiotherapie.
Kann ich später doch die Kassenzulassung beantragen? Grundsätzlich ja. Die Zulassung nach § 124 SGB V hängt an Voraussetzungen wie Berufserlaubnis, Praxisausstattung und Anerkennung der Verträge, nicht an einem Gründungszeitpunkt. Plane dann aber ein, dass deine Räume die Vorgaben der Kassen erfüllen müssen.
Fazit: Lohnt sich die reine Privatpraxis?
Die reine Privatpraxis ist der schlankere Weg in die Selbstständigkeit: keine Kassenzulassung, kein Warten auf das Zulassungsverfahren, volle Kontrolle über Preise und Behandlungszeiten.
Der Preis dafür: Du erarbeitest dir deine Patient:innen aktiv und verantwortest die Abrechnung selbst. Gibt dein Standort genug Selbstzahler:innen und Privatversicherte her und setzt du Doku, Termine und Abrechnung ab dem ersten Tag sauber auf, ist sie oft der planbarere Start.