Selbstzahler in der Physiotherapie: Preise, Leistungen und Umsatzsteuer
Selbstzahler sind für eine Physiotherapie-Privatpraxis oft das Fundament. Was du ansetzen darfst, welche Leistungen du anbietest und wo die Umsatzsteuer zur Falle wird.
Selbstzahler sind in der Physiotherapie keine Privatpatient:innen mit anderem Etikett — sie zahlen deine Leistung aus eigener Tasche, ohne dass eine Kasse, PKV oder Beihilfe etwas erstattet. Deshalb entscheiden sie allein, ob ihnen der Preis den Termin wert ist.
Für eine reine Physiotherapie-Privatpraxis ist das kein Randgeschäft, sondern oft die tragende Säule. Worum es hier geht: wer Selbstzahler wirklich sind, was du für sie ansetzen darfst, welche Leistungen du ihnen anbieten kannst — und wo die Umsatzsteuer zur Falle wird.
Inhaltsverzeichnis
- Wer sind Selbstzahler — und wer nicht?
- Warum Selbstzahler für deine Praxis interessant sind
- Was darf Physiotherapie für Selbstzahler kosten?
- Welche Selbstzahler-Leistungen kannst du anbieten?
- Umsatzsteuer: die Falle bei Wellness und Prävention
- So gewinnst und hältst du Selbstzahler
- Häufige Fragen
- Fazit
Wer sind Selbstzahler — und wer nicht?
Selbstzahler sind Patient:innen, die ihre Behandlung vollständig selbst bezahlen und von niemandem etwas erstattet bekommen. Im Praxisalltag laufen drei Gruppen unter „privat", und sie sind rechtlich und abrechnungstechnisch nicht dasselbe:
- Selbstzahler zahlen die Behandlung selbst und bekommen von niemandem etwas zurück. Der Klassiker: jemand ohne Kassenrezept, der aus eigenem Antrieb zu dir kommt — nach dem Sport, bei Verspannungen, zur Vorbeugung. Wichtig: Eine Heilbehandlung ganz ohne ärztliche Verordnung darfst du nur mit sektoraler Heilpraktikererlaubnis durchführen; ohne sie bleiben Behandlungen auf Privatrezept sowie Prävention und Wellness. Wie du ein Privatrezept abrechnest, zeigt der Beitrag zum Privatrezept in der Physiotherapie.
- PKV-Versicherte haben ein Privatrezept und reichen deine Rechnung bei ihrer privaten Krankenversicherung ein. Was erstattet wird, hängt vom Tarif ab — nicht von dir.
- Beihilfeberechtigte (meist Beamte) bekommen einen Teil über die Beihilfe, den Rest über eine PKV oder selbst.
Der entscheidende Unterschied: Beim echten Selbstzahler steht keine Erstattung im Hintergrund, an der du dich orientieren müsstest. Er vergleicht deinen Preis nicht mit einem Beihilfe-Höchstbetrag oder einem PKV-Tarif, sondern mit dem, was ihm die Behandlung wert ist.
Das gibt dir mehr Freiheit bei der Preisgestaltung — und mehr Verantwortung, den Preis auch erklären zu können. Wie du die drei Gruppen sauber abrechnest, liest du im Detail unter Privatpatienten abrechnen.
Warum Selbstzahler für deine Praxis interessant sind
Selbstzahler sind interessant, weil du den Preis selbst bestimmst, kaum Verwaltungsaufwand hast und die Termine freiwillig zustande kommen. Wer eine Privatpraxis ohne Kassenzulassung führt, lebt ohnehin von Privatrechnungen. Aber selbst mit Zulassung lohnt sich der Blick auf das Selbstzahler-Segment — aus drei nüchternen Gründen:
- Du bestimmst den Preis. Keine Gebührenverhandlung mit Kassen, keine gedeckelten Positionen. Du kalkulierst so, dass die Behandlung sich für dich rechnet.
- Kein Verwaltungsrucksack. Kein Rezept, das auf Vollständigkeit geprüft, keine Verordnung, deren Einheiten gezählt werden müssen, kein Absetzungsrisiko bei einem Formfehler. Eine saubere Rechnung — fertig.
- Planbarkeit. Selbstzahler kommen, weil sie wollen, nicht weil ein Rezept sechs Termine vorschreibt. Wie oft jemand wiederkommt, hängt dann vor allem davon ab, ob die Behandlung den erwarteten Nutzen bringt.
Der Haken: Selbstzahler kommen nicht von allein. Es gibt kein ärztliches Verordnungsblatt, das sie zu dir schickt. Du musst sichtbar sein und einen Grund liefern, warum jemand für etwas zahlt, das er woanders mit Rezept teilweise erstattet bekäme. Genau deshalb gehört die Frage, wie du Patient:innen für deine Praxis gewinnst, von Anfang an in deine Planung.
Was darf Physiotherapie für Selbstzahler kosten?
Was Physiotherapie für Selbstzahler kostet, legst du selbst fest — eine amtliche Gebührenordnung für Physiotherapeut:innen gibt es nicht. Als Orientierung dient die GebüTh (Gebührenübersicht für Therapeuten) — eine privat herausgegebene Übersicht aus dem Hause Buchner, keine bindende Preisliste. Deinen konkreten Preis bildest du daraus über einen Steigerungsfaktor, den du selbst festlegst.
In der Praxis liegen die Selbstzahler-Preise je nach Region, Qualifikation und Faktor grob in diesen Spannen (gerundet aus den GKV-Sätzen 2026 mal GebüTh-Faktor 1,2 bis 2,3, keine festen Vorgaben):
| Leistung | Dauer | typische Selbstzahler-Spanne |
|---|---|---|
| Krankengymnastik (KG) | ~20 Min. | 35–70 € |
| Manuelle Therapie (MT) | ~20–30 Min. | 40–85 € |
| Klassische Massage (KMT) | ~15–20 Min. | 25–50 € |
| Manuelle Lymphdrainage | 30 / 60 Min. | 45–85 € / 85–165 € |
| Krankengymnastik am Gerät | ~60 Min. | 65–130 € |
Diese Zahlen sind ein Startpunkt, kein Gesetz. Zwei Fehler siehst du in neuen Praxen immer wieder: der Preis wird zu niedrig angesetzt, aus Angst, sonst niemanden zu bekommen — oder er wird nie schriftlich festgehalten und variiert von Patient:in zu Patient:in. Beides schadet.
Wie du deinen Faktor ohne Erfahrungswerte festlegst und die GebüTh richtig als Basis nutzt, steht ausführlich in Physiotherapie Preise privat und zur GebüTh selbst unter GebüTh Physiotherapie.
Tipp: Leg deine Selbstzahler-Preise einmal als feste Preisliste fest und rechne konsequent danach ab. Ein Preis, der bei jedem Termin neu ausgehandelt wird, wirkt unsicher — und macht deinen Umsatz schwer planbar. Wie du den Preis schriftlich festhältst, zeigt der Beitrag zur Honorarvereinbarung.
Welche Selbstzahler-Leistungen kannst du anbieten?
Für Selbstzahler kannst du Heilbehandlungen (auf Privatrezept oder mit sektoraler Heilpraktikererlaubnis) sowie Prävention und Wellness anbieten. Grob teilen sich die Leistungen in zwei Welten — und diese Trennung ist gleich beim Thema Umsatzsteuer wichtig:
Heilbehandlung (medizinisch begründet):
- Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Lymphdrainage auf Privatrezept oder — mit sektoraler Heilpraktikererlaubnis — ohne ärztliche Verordnung, aber mit therapeutischem Ziel
- Fortsetzung einer Therapie, wenn das Rezept aufgebraucht ist, die Behandlung aber sinnvoll weiterläuft
- Behandlung akuter Beschwerden, für die (noch) keine Verordnung vorliegt (nur mit sektoraler Heilpraktikererlaubnis)
Leistungen ohne medizinische Indikation (Prävention & Wellness):
- Präventions- und Rückenkurse, Faszientraining, Beweglichkeitsprogramme
- Sportphysiotherapie und Personal Training für Gesunde
- Wellness-Massagen ohne Behandlungsziel
Die zweite Gruppe ist für viele Praxen der eigentliche Wachstumshebel: planbare Termine, oft in Paketen oder als Kurs, unabhängig von jeder Verordnung. Wichtig ist nur, dass du beide Welten sauber auseinanderhältst — spätestens auf der Rechnung. Warum Wellness ohne Heilzweck auch gewerbesteuerlich eine eigene Kategorie ist, erklärt der Beitrag Physiotherapie freiberuflich oder Gewerbe?.
Umsatzsteuer: die Falle bei Wellness und Prävention
Nicht jede Selbstzahler-Leistung ist umsatzsteuerfrei — das ist der Fehler, der neue Praxen am häufigsten kalt erwischt. Steuerbefreit ist nur die Heilbehandlung, also die Leistung mit medizinisch-therapeutischem Ziel.
Als Nachweis für den Heilzweck verlangt das Finanzamt in der Regel eine ärztliche oder Heilpraktiker-Verordnung. Reine Wellness-Massage, Personal Training für Gesunde oder ein Fitnesskurs ohne medizinische Indikation können umsatzsteuerpflichtig sein.
Das heißt konkret: Solange deine umsatzsteuerpflichtigen Umsätze klein bleiben, hilft dir die Kleinunternehmerregelung.
Seit 2025 gilt sie, wenn dein Gesamtumsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betrug und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt. Steuerfreie Heilbehandlungen nach § 4 Nr. 14 UStG zählen dabei nicht mit (§ 19 Abs. 2 UStG) — maßgeblich sind also vor allem Wellness, Prävention ohne Indikation und Verkauf.
Wächst dieser Teil über die Grenze, musst du darauf 19 Prozent Umsatzsteuer ausweisen und abführen. Wer das nicht sauber trennt, zahlt am Ende drauf oder bekommt Ärger bei der Betriebsprüfung. Die Details — welche Leistung steuerfrei bleibt, wie die Kleinunternehmerregelung greift und was auf die Rechnung gehört — findest du in Umsatzsteuer in der Physiotherapie.
Die Konsequenz für dein Angebot: Trenne Heilbehandlung und Wellness von Anfang an — im Leistungskatalog, in der Preisliste und auf der Rechnung. Dann bleibt jede Buchung sauber zuzuordnen, und du weißt jederzeit, welcher Umsatz steuerfrei ist und welcher nicht.
So gewinnst und hältst du Selbstzahler
Selbstzahler gewinnst und hältst du, wenn drei Dinge stimmen: ein spürbarer Nutzen, ein nachvollziehbarer Preis und ein reibungsloser Ablauf. Der Nutzen ist deine fachliche Sache. Bei Preis und Ablauf hilft dir Struktur:
- Preise transparent machen. Eine klare Preisliste — auf der Website, im Wartebereich, im Erstgespräch — nimmt dem Preis das Verhandeln. Wer weiß, was es kostet, fragt nicht ständig nach.
- Termine niedrigschwellig halten. Je einfacher der nächste Termin gebucht ist, desto eher kommt er zustande. Ein digitales Terminportal, über das du Termine vorschlägst und die Person nur noch bestätigt, erspart das Hin und Her am Telefon.
- Sauber abrechnen. Eine ordentliche, GoBD-konforme Rechnung mit fortlaufender Nummer wirkt professionell — gerade bei Menschen, die aus eigener Tasche zahlen. Welche Pflichtangaben hineingehören, zeigt der Beitrag zur Physiotherapie-Rechnung.
An dieser Stelle kommt likami ins Spiel. Die Software ist für Privatpraxen mit Selbstzahlern, PKV und Beihilfe gebaut. Du hinterlegst deine Selbstzahler-Preise als feste Preisliste, bei Bedarf mit eigenen Preisen je Patient:in und Zuschlägen, und rechnest jede Behandlung konsequent danach ab.
Termine schlägst du über das Patienten-Termin-Portal vor, deine Patient:innen bestätigen sie ohne Login.
Die GoBD-konforme Privatabrechnung erzeugt aus der erbrachten Leistung eine saubere Rechnung mit fortlaufender, unveränderbarer Nummer. Kein Alt-System, keine Datenmigration — von der ersten Selbstzahler-Rechnung an richtig aufgesetzt. Wie das im größeren Bild einer Neugründung aussieht, zeigt der Leitfaden Privatpraxis für Physiotherapie eröffnen.
Häufige Fragen
Darf ich Selbstzahler ohne Rezept behandeln? Eine Heilbehandlung ohne ärztliche Verordnung darfst du nur mit sektoraler Heilpraktikererlaubnis für Physiotherapie durchführen. Ohne diese Erlaubnis bleiben dir Behandlungen auf Privatrezept sowie Präventions- und Wellnessangebote ohne Heilzweck.
Kann der Selbstzahler die Rechnung steuerlich absetzen? Teilweise, als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG — soweit die Kosten über der zumutbaren Belastung liegen. Als Nachweis für Heilmittel wie Physiotherapie verlangt das Finanzamt eine Verordnung von Ärzt:in oder Heilpraktiker:in (§ 64 EStDV). Wellness- oder Präventionsleistungen ohne Verordnung fallen damit in der Regel heraus.
Darf ich Paketpreise oder 10er-Karten anbieten? Ja, denn für Privatleistungen gibt es keine verbindliche Gebührenordnung — der Preis ist Vertragssache. Halte schriftlich fest, wie viele Einheiten das Paket umfasst, wie lange es gilt und was mit nicht genutzten Einheiten passiert. Trenne Pakete für Heilbehandlung und Wellness, damit die Umsatzsteuer sauber zuzuordnen bleibt.
Fazit
Selbstzahler sind für eine Physiotherapie-Privatpraxis kein Nebenschauplatz, sondern oft das Fundament. Du hast die Freiheit, deine Preise selbst zu setzen — und die Aufgabe, sie erklären und sauber abrechnen zu können.
Deine Start-Checkliste in drei Punkten:
- Preisliste schreiben: je Leistung Dauer und Preis, getrennt nach Heilbehandlung und Wellness/Prävention.
- Honorarvereinbarung vorbereiten: Preis und Zahlungsweg schriftlich festhalten, bevor die erste Behandlung stattfindet.
- Umsatzsteuer klären: mit dem Steuerberater festlegen, welche Leistungen steuerpflichtig sind und ob du die Kleinunternehmerregelung nutzt.
Der beste Zeitpunkt dafür ist der Start — bevor sich Gewohnheiten einschleifen, die später schwer zu korrigieren sind.