Privatrezept abrechnen in der Physiotherapie: Grundlage, Preis und Rechnung

Ein Privatrezept rechnest du nicht wie ein Kassenrezept ab: kein fester Satz, du rechnest direkt mit deinen Patient:innen ab. So setzt du Grundlage, Einheiten und Rechnung von Anfang an richtig auf.

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Privatrezept abrechnen in der Physiotherapie: Grundlage, Preis und Rechnung

Wenn du nach „Privatrezept abrechnen" suchst, hältst du meist genau eines in der Hand: eine Verordnung, die nicht auf dem Kassenvordruck steht, ausgestellt für jemanden, der privat versichert ist — oder gleich selbst zahlt. Die naheliegende Frage: Rechne ich das jetzt wie ein Kassenrezept ab, oder gelten andere Regeln?

Die kurze Antwort: andere. Beim Privatrezept in der Physiotherapie gibt es keinen festen Kassensatz und keine Heilmittelrichtlinie, die dir die Behandlungen vorschreibt. Du rechnest direkt mit deinen Patient:innen ab und trägst selbst die Verantwortung, dass Preis, Einheiten und Rechnung sauber zusammenpassen.

Das ist keine Randnotiz für Spezialfälle. Für eine reine Privatpraxis ist das Privatrezept der Normalfall. Die gute Nachricht: Die Abrechnung ist unkomplizierter als beim Kassenrezept — solange du weißt, worauf du achten musst. Der Reihe nach: was ein Privatrezept überhaupt ist, wonach du es abrechnest und wo dabei am häufigsten Geld liegen bleibt.

Inhaltsverzeichnis

Was ist ein Privatrezept — und wie unterscheidet es sich vom Kassenrezept?

Ein Privatrezept ist eine privatärztliche Verordnung über Physiotherapie — also nicht auf dem GKV-Vordruck (Muster 13). Fachlich steht darauf dasselbe, was du kennst: Diagnose, Heilmittel, Anzahl der Behandlungseinheiten, gegebenenfalls Frequenz. Der Unterschied liegt nicht im Papier, sondern in der Abrechnungslogik dahinter.

Kassenrezept (GKV) Privatrezept
Vergütung Feste Kassensätze Kein fester Satz — du kalkulierst selbst
Regelwerk Heilmittelrichtlinie, strenge Formalien Keine GKV-Vorgaben, freiere Gestaltung
Rechnungsempfänger Krankenkasse (bzw. Abrechnungsstelle) Patient:in — direkt
Erstattung Läuft an dir vorbei Patient:in reicht die Rechnung selbst ein

Der Kern: Beim Kassenrezept rechnest du gegen ein System ab, das den Preis vorgibt. Beim Privatrezept rechnest du gegen deine Patient:innen ab — und den Preis legst du im Rahmen des Üblichen selbst fest.

Ob und wie viel deine Patient:innen von ihrer Versicherung zurückbekommen, ist deren Sache. Deine Aufgabe endet mit einer korrekten, nachvollziehbaren Rechnung.

Wer stellt ein Privatrezept aus — und wann?

Ein Privatrezept stellt ein:e Ärzt:in aus, typischerweise für drei Gruppen:

  • Privatversicherte (PKV): Der Regelfall. Die Ärztin oder der Arzt verordnet Physiotherapie auf privatärztlichem Weg, die Patientin oder der Patient ist privat krankenversichert.
  • Beihilfeberechtigte: Beamt:innen und ihre Angehörigen bekommen einen Teil von der Beihilfe, den Rest über eine PKV — auch hier läuft die Verordnung privat.
  • Gesetzlich Versicherte, die privat zahlen: Manchmal wollen GKV-Versicherte eine Leistung, die die Kasse nicht (mehr) übernimmt — etwa nach ausgeschöpftem Verordnungsrahmen. Dann kann privat verordnet werden, und sie zahlen selbst.

Für dich als Praxis heißt das: Das Privatrezept ist eng verwandt mit dem Thema Selbstzahler — nur dass hier eine ärztliche Verordnung dahintersteht. Die Unterscheidung bestimmt, ob deine Patient:innen überhaupt mit einer Erstattung rechnen können. Reine Selbstzahler ohne Rezept: keine Erstattung. Privatrezept bei PKV oder Beihilfe: meist eine anteilige Erstattung, abhängig vom Tarif.

Nach welcher Grundlage rechnest du ein Privatrezept ab?

Einen gesetzlich festen Preis gibt es beim Privatrezept nicht. Hier legst du am meisten selbst fest, mit drei Orientierungspunkten:

  1. Die GebüTh (Gebührenübersicht für Therapeuten). Das ist eine vom Buchner-Verlag herausgegebene Übersicht, die Privatpreise über einen Multiplikator auf die GKV-Sätze herleitet. Sie ist weder mit PKV oder Beihilfe verhandelt noch eine bindende Gebührenordnung wie bei Ärzten, aber der Branchenstandard für Privatpreise. Wie du die GebüTh-Sätze anwendest, steht im verlinkten Beitrag.
  2. Die Erstattungsgrenzen deiner Patient:innen. Die Erstattung richtet sich nicht nach der GebüTh, sondern nach dem PKV-Tarif bzw. bei Beihilfe nach festen Höchstbeträgen (Anlage 9 BBhV). Diese Höchstbeträge binden nur die Beihilfestelle, nicht dich.
  3. Deine eigene Honorarvereinbarung. Du bist an keine Höchstsätze gebunden. Liegst du über den erstattungsfähigen Beträgen, brauchst du eine schriftliche Honorarvereinbarung, aus der klar hervorgeht, dass die Differenz zur Erstattung selbst zu tragen ist.

Rechenbeispiel (eigene Annahmen): Angenommen, der GKV-Satz für eine KG-Einheit liegt bei 30 € und du setzt den GebüTh-Faktor 1,8 an — dann berechnest du 30 € × 1,8 = 54 €.

Liegt der beihilfefähige Höchstbetrag in diesem Beispiel bei 40 €, erstattet die Beihilfe bei einem Bemessungssatz von 50 % nur 20 €. Die ergänzende PKV übernimmt je nach Tarif den Rest bis 40 €, die 14 € darüber tragen deine Patient:innen selbst. Die aktuellen Werte entnimmst du der GebüTh und Anlage 9 BBhV.

Tipp: Leg dir vor den ersten Privatpatient:innen eine Preisliste an, die sich an der GebüTh orientiert. Dann rechnest du nicht bei jedem Rezept neu, sondern greifst auf feste Positionen zurück. Wie du die Preise kalkulierst, zeigt der Beitrag Physiotherapie Preise privat.

Was das Privatrezept an Behandlungen deckt, steht drauf: die verordnete Anzahl Einheiten. Anders als beim Kassenrezept bist du nicht an die starren Fristen der Heilmittelrichtlinie gebunden.

Trotzdem erwarten PKV und Beihilfe einen plausiblen Behandlungszeitraum, und nur die verordneten Einheiten sind erstattungsfähig. Behandelst du über die Verordnung hinaus, brauchst du eine Folgeverordnung.

Vom Privatrezept zur Rechnung: Schritt für Schritt

Vom Privatrezept zur bezahlten Rechnung sind es fünf Schritte:

  1. Verordnung erfassen: Diagnose, Heilmittel, Anzahl der Einheiten und ausstellende:n Ärzt:in festhalten.
  2. Einheiten mitzählen: Bei jeder Behandlung eine Einheit von der Verordnung abbuchen.
  3. Leistungen dokumentieren: Behandlungsdatum, erbrachte Leistung und Preis festhalten.
  4. Rechnung schreiben: Mit allen Pflichtangaben einer Physiotherapie-Rechnung, inklusive fortlaufender Rechnungsnummer.
  5. Erstattung den Patient:innen überlassen: Sie reichen die Rechnung bei PKV oder Beihilfe ein, du bekommst dein Geld von ihnen.

Die Verordnung ist deine Abrechnungsgrundlage. Durch das Mitzählen der Einheiten siehst du jederzeit, wie viele noch offen sind und wann eine Folgeverordnung fällig wird. Ohne saubere Doku gibt es keine belastbare Rechnung — und im Zweifel keine Erstattung für deine Patient:innen. Zahlt jemand nicht, greift dein Mahnwesen, nicht die Versicherung.

Entscheidend sind das Mitzählen der Einheiten und die Rechnung: Ohne Mitzählen behandelst du irgendwann auf einer ausgeschöpften Verordnung. Sind Rechnungsnummern doppelt vergeben, ungeklärt lückenhaft oder nachträglich verändert, bekommst du bei der Betriebsprüfung ein Problem. Wie du Verordnungen und Einheiten grundsätzlich aufsetzt, zeigt der Beitrag Rezepte abrechnen in der Physiotherapie.

Was bekommen deine Patient:innen erstattet?

Was erstattet wird, hängt vom Vertrag deiner Patient:innen ab, nicht von dir. Die Frage kommt am Empfang häufig, deshalb hilft diese grobe Orientierung:

Patiententyp Wer erstattet Grenze
PKV private Krankenversicherung individueller Tarif: manche zahlen voll, andere nur bis zu tariflichen Höchstsätzen oder mit Selbstbehalt
Beihilfe Beihilfestelle anteilig (Bemessungssatz, beim Bund je nach Status 50 bis 80 %), Rest ergänzende PKV oder Patient:in selbst beihilfefähiger Höchstbetrag je Leistung (Anlage 9 BBhV)
GKV-Versicherte mit Privatrezept niemand — die Kasse erstattet nicht Rechnung wird komplett selbst bezahlt

Du bist keine Versicherungsberatung — und solltest auch keine Erstattungszusagen machen. Was du tun kannst: transparent abrechnen und, wenn deine Preise über den erstattungsfähigen Beträgen liegen, das vorher schriftlich klären. Details findest du im Beitrag zur PKV-Abrechnung in der Physiotherapie, den Gesamtablauf der Privatabrechnung im Beitrag Privatpatient:innen abrechnen.

Die häufigsten Fehler beim Privatrezept abrechnen

Die meisten Fehler beim Privatrezept betreffen Verordnung, Einheiten und Rechnungsnummern:

  • Privatrezept wie einen Selbstzahler-Termin behandeln. Ohne die Verordnung als Grundlage fehlt deinen Patient:innen die Basis für die Erstattung — und dir die Doku für die Prüfung.
  • Einheiten nicht mitzählen. Du behandelst über die Verordnung hinaus, ohne es zu merken, und diese Einheiten sind dann nicht erstattungsfähig.
  • Preise frei Schnauze setzen. Ohne Orientierung an der GebüTh und ohne Honorarvereinbarung ärgern sich Patient:innen über die niedrige Erstattung — und im Zweifel du dich über die Diskussion am Tresen.
  • Rechnungsnummern nachträglich ändern. Das kippt die GoBD-Konformität. Rechnungsnummern müssen eindeutig sein, festgeschriebene Rechnungen unveränderbar.
  • Folgeverordnung vergessen. Läuft die Verordnung aus und du behandelst weiter, hängt die Bezahlung in der Luft.

Viele dieser Fehler entstehen, weil der Prozess nirgends festgehalten ist — Verordnung im Kopf, Einheiten auf einem Zettel, Rechnung irgendwann. Genau hier lohnt sich eine Software, die die Verordnung führt und mitzählt.

An dieser Stelle kommt likami ins Spiel: Du erfasst jede Verordnung mit Heilmittel, geplanten und verbrauchten Einheiten, und likami prüft bei der Terminbuchung, ob das Rezept die Behandlung noch deckt. Läuft eine Verordnung aus, verkettest du sie mit der Folgeverordnung.

Aus den erbrachten Leistungen erzeugst du eine Rechnung mit fortlaufender, unveränderbarer Nummer und PDF-Archivierung — GoBD-konform, ohne am Monatsende nachzubauen, was liegen geblieben ist. Die Erstattung bleibt Sache deiner Patient:innen; deine Seite — Verordnung, Einheiten, Rechnung — ist damit sauber.

Fazit

Ein Privatrezept abzurechnen ist einfacher als ein Kassenrezept — wenn du die Verantwortung annimmst, die dir das fehlende Kassensystem überträgt. Kein fester Satz heißt: Du kalkulierst selbst, orientierst dich an der GebüTh und dokumentierst so, dass die Rechnung stimmt und deine Patient:innen sie einreichen können.

Drei Stellschrauben entscheiden, ob du dein Honorar sauber bekommst: Verordnung als Grundlage, Einheiten mitzählen, GoBD-konforme Rechnung. Setz sie vor den ersten Privatpatient:innen auf, dann musst du später nichts nacharbeiten.

Über likami

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