GebüTh Physiotherapie: Höchstbeträge, Faktor & deine ersten Privatpreise 2026
Du eröffnest deine Praxis und musst zum ersten Mal selbst entscheiden, was eine Behandlung kostet. Die GebüTh gibt dir dafür den Rahmen: Faktor, Beihilfe-Höchstbeträge und der Unterschied zwischen PKV, Beihilfe und Selbstzahler:innen. Mit den Änderungen 2026 und einer Checkliste, was davon vor dem ersten Patienten stehen muss.
Irgendwann in den Wochen vor der Eröffnung sitzt du vor einem leeren Feld, in das eine Zahl gehört: Was kostet bei dir eine Einheit Krankengymnastik? Zwischen rund 30 Euro (GKV-Satz 2026: 29,63 €) und mehr als dem Doppelten liegen für dieselbe Leistung, je nachdem, ob du dich am GKV-Satz, an der GebüTh oder an einem frei kalkulierten Selbstzahler-Preis orientierst.
Kurz gesagt: Die GebüTh (Gebührenübersicht für Therapeuten, Herausgeber Buchner) ist keine amtliche Gebührenordnung, sondern eine Orientierung: GKV-Satz × Faktor 1,2 bis 2,3. Die Beihilfe erstattet nur bis zu eigenen Höchstbeträgen (Anlage 9 BBhV), die deinen Privatpreis aber nicht begrenzen.
Für dich als Gründer:in ist die GebüTh der verlässlichste Anker, bevor du eigene Erfahrungswerte hast. Wenn du eine Privatpraxis ohne Kassenzulassung eröffnest, hängt deine komplette Umsatzseite an diesen Privatpreisen — aber auch mit Kassenzulassung brauchst du sie, sobald die erste Selbstzahlerin oder der erste Beihilfe-Patient vor dir steht.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist die GebüTh — und was ist sie nicht?
- GebüTh in deiner Gründungs-Timeline
- GebüTh, Faktor und der Weg zum Privatpreis
- Beihilfe, PKV und Selbstzahler: drei Wege, ein Rezept
- Was ändert sich 2026?
- Was vor dem ersten Patienten stehen muss
- GebüTh sauber in der Praxis abrechnen
- Häufige Fragen zur GebüTh
- Fazit
Was ist die GebüTh — und was ist sie nicht?
GebüTh steht für Gebührenübersicht für Therapeuten — eine Liste des Buchner-Verlags mit Orientierungswerten für physiotherapeutische Leistungen im Privatbereich. Sie ordnet jeder Leistung (Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Lymphdrainage, Hausbesuch und so weiter) einen Betrag zu, an dem sich die private Abrechnung ausrichtet.
Entscheidend ist, was die GebüTh nicht ist:
- Kein Gesetz. Anders als die GOÄ bei Ärzt:innen ist die GebüTh nicht rechtsverbindlich vorgeschrieben. Es gibt keine amtliche, für alle bindende Gebührenordnung für die Physiotherapie.
- Kein Kassentarif. Mit der GKV-Abrechnung hat sie nichts zu tun. Sie greift erst da, wo Kassenleistung endet — bei Privatpatient:innen, Beihilfe und Selbstzahler:innen.
- Keine Preisgarantie. Sie sagt dir nicht, was ein Versicherer erstattet, sondern nur, was als angemessene Orientierung gilt.
Wichtig ist sie trotzdem: Private Versicherer prüfen, ob dein Honorar angemessen ist, und Beihilfestellen erstatten nur bis zu ihren eigenen Höchstbeträgen. Eine an der GebüTh hergeleitete Preisliste hilft dir, die Höhe deiner Rechnung zu begründen — sie ist weniger Vorschrift als Begründungsmaßstab.
GebüTh in deiner Gründungs-Timeline
Die GebüTh brauchst du in der Gründung zu drei Zeitpunkten: für die Kalkulation im Businessplan, für die Preisliste vor dem ersten Patienten und für die Überprüfung nach etwa sechs Monaten.
Vor der Eröffnung (Businessplan-Phase). Hier brauchst du eine belastbare Zahl je Leistung, sonst steht deine Umsatzplanung auf Sand. Du rechnest deine laufenden Kosten gegen die Behandlungen, die du realistisch pro Woche schaffst, und prüfst das Ergebnis gegen den GebüTh-Rahmen. Wie du die Behandlungszahl realistisch ansetzt, zeigt der Beitrag zum Umsatz einer Physiotherapie-Praxis.
Liegt dein rechnerisch nötiger Privatpreis weit über dem 2,3-fachen des GKV-Satzes, stimmt etwas an der Planung nicht — zu wenig Behandlungen, zu hohe Fixkosten oder beides.
Vor dem ersten Patienten. Aus der Kalkulationszahl wird eine schriftliche Preisliste, die im Wartezimmer und in der Software steht. Ab hier stellst du Rechnungen, also gibt es keine „ungefähren" Privatpreise mehr.
Monat 1 bis 3. Die ersten Beihilfe- und PKV-Fälle zeigen dir, wie Patient:innen auf die Differenz zum Erstattungsbetrag reagieren. Fehlen dir die Basics, hol sie dir vorher — die Grundlagen der Physiotherapie-Abrechnung sind schneller gelernt als am offenen Fall.
Ab Monat 6. Jetzt siehst du an eigenen Fällen, ob deine Positionierung trägt: Sagen Selbstzahler:innen ab, kommen Rückfragen zur Höhe? Danach prüfst du die Preisliste einmal im Jahr gegen die aktuellen Höchstbeträge — setz dir dafür gleich eine Wiedervorlage.
GebüTh, Faktor und der Weg zum Privatpreis
Dein Privatpreis ergibt sich aus GKV-Satz × Faktor: Laut Herausgeber Buchner liegt der GebüTh-Faktor aktuell zwischen dem 1,2- und dem 2,3-fachen des Kassenwerts (ältere Auflagen nannten 1,4 als Untergrenze) — je nach Leistung, Region und Positionierung deiner Praxis. Das ist eine Orientierung, kein fixer Multiplikator wie der Steigerungssatz in der ärztlichen GOÄ.
Beispielrechnung für Krankengymnastik (Einzelbehandlung, GKV-Position X0501, GKV-Satz ab 01.01.2026: 29,63 €):
| Leistung | GKV-Satz 2026 | × 1,2 | × 1,8 | × 2,3 | Beihilfe-Höchstbetrag |
|---|---|---|---|---|---|
| Krankengymnastik (KG) | 29,63 € | 35,56 € | 53,33 € | 68,15 € | Anlage 9 BBhV, aktueller Wert im Merkblatt Heilmittel des BVA |
Die drei Faktor-Spalten sind eine eigene Rechnung (GKV-Satz × Faktor, kaufmännisch gerundet), keine GebüTh-Tabellenwerte. Für Manuelle Therapie, Lymphdrainage oder Hausbesuch rechnest du genauso mit dem jeweiligen GKV-Satz aus der Vergütungsvereinbarung des GKV-Spitzenverbands.
Wo du dich in diesem Rahmen einordnest, ist eine betriebswirtschaftliche Entscheidung: Ohne Erfahrungswerte rechnest du rückwärts von laufenden Kosten und Behandlungszahl auf den nötigen Privatpreis und prüfst dann, ob er im GebüTh-Rahmen liegt. Wie du daraus eine belastbare Kalkulation machst, liest du unter Physiotherapie Preise privat.
Tipp: Leg deine Privatpreise einmal sauber fest und halte sie schriftlich. Eine transparente, nachvollziehbare Preisliste hilft dir bei Rückfragen von Versicherern — und spätestens, wenn du regelmäßig privat abrechnest, ist sie unverzichtbar.
Beihilfe, PKV und Selbstzahler: drei Wege, ein Rezept
„Privat versichert" kann drei verschiedene Dinge bedeuten, und die drei Gruppen folgen unterschiedlicher Erstattungslogik. Nach unserer Erfahrung ist es ein häufiger Fehler, alle privat Versicherten in einen Topf zu werfen.
- Beihilfe (Beamt:innen, oft in Kombination mit PKV): Bund und Länder setzen beihilfefähige Höchstbeträge je Leistung fest. Bis zu diesem Betrag wird anteilig erstattet; liegt dein Honorar darüber, zahlt die Patient:in die Differenz selbst. Die Beihilfeverordnungen der Länder weichen teils voneinander ab.
- PKV (private Krankenversicherung): Was erstattet wird, hängt am individuellen Tarif. Manche Tarife zahlen 100 % der Rechnung, andere orientieren sich an den Beihilfe-Höchstbeträgen oder erstatten nur einen Prozentsatz. Wie die Rechnung für PKV-Versicherte aussehen sollte, zeigt der Beitrag zur PKV-Abrechnung in der Physiotherapie.
- Selbstzahler:innen: Hier gibt es keine Höchstbeträge. Der Privatpreis ist frei vereinbar, sollte aber angemessen und vorab transparent sein — idealerweise über eine schriftliche Honorarvereinbarung.
| Gruppe | Wer erstattet | Preisrahmen |
|---|---|---|
| Beihilfe | Beihilfestelle (anteilig) + ggf. PKV | Erstattung bis zum beihilfefähigen Höchstbetrag |
| PKV | Versicherung je nach Tarif | oft an Beihilfe-Höchstbeträgen orientiert |
| Selbstzahler:innen | niemand — Patient:in zahlt selbst | frei vereinbar, angemessen |
In allen drei Fällen gilt: Du rechnest gegenüber der Patientin oder dem Patienten ab, nicht direkt mit dem Kostenträger. Wie das konkret abläuft, zeigt der Beitrag Privatpatienten abrechnen Schritt für Schritt.
Was ändert sich 2026?
2026 sind zwei Werte gestiegen: Die GKV-Vergütung zum 1. Januar 2026 um 2,49 %, und zum 1. Februar 2026 hat der Bund die beihilfefähigen Höchstbeträge für physiotherapeutische Leistungen (Anlage 9 BBhV) angepasst.
Das wirkt sich direkt auf Beihilfe- und viele PKV-Fälle aus: Der Spielraum bis zum Höchstbetrag wird größer, und Praxen können ihre GebüTh-orientierten Privatpreise entsprechend nachziehen, ohne dass Patient:innen sofort mehr selbst tragen. Als Gründer:in startest du ohnehin mit den aktuellen Werten — wichtig ist nur, dass du wirklich mit den aktuellen rechnest.
- Länder ziehen unterschiedlich schnell nach. Die Beihilfeverordnungen sind Ländersache — je nach Bundesland gelten abweichende Höchstbeträge und Stichtage.
- Alte Zahlen im Umlauf. In Foren, Musterkalkulationen und älteren Businessplan-Vorlagen kursieren erfahrungsgemäß häufig Werte aus früheren Jahren. Prüf jede Zahl, die du übernimmst, auf ihren Stand.
Was vor dem ersten Patienten stehen muss
Vor dem ersten Termin musst du eine korrekte Rechnung schreiben können — perfekt wird der Privatpreis nie, korrekt abrechnen musst du ab der ersten Behandlung. Diese sechs Punkte gehören deshalb vor die Eröffnung:
- Ein Leistungskatalog mit Preisen, schriftlich. Jede Leistung, die du anbietest, mit einem festen Betrag: Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Lymphdrainage, Hausbesuch, Ausfallhonorar. Nicht im Kopf, nicht in einer Notiz-App.
- Die Herleitung dazu, in einem Satz je Position. „1,8× des GKV-Satzes, weil Manuelle Therapie mit Zusatzqualifikation und Standort Innenstadt." Das brauchst du für dich — beim ersten Rückfrage-Anruf willst du nicht überlegen müssen, wie du auf die Zahl gekommen bist.
- Eine Honorarvereinbarung als Vorlage. Für Selbstzahler:innen ist der Privatpreis frei vereinbar — aber eben vereinbart. Eine fertige Vorlage verhindert, dass du beim ersten Termin improvisierst.
- Ein Rechnungsformat mit eindeutiger, fortlaufender Nummer. Deine Rechnungsnummer 1 muss existieren, bevor du sie brauchst. Jede Nummer darf nur einmal vergeben werden; Lücken sind nicht verboten, sollten aber erklärbar sein — lösch also keine „Testrechnungen" aus der Reihe. Welche Pflichtangaben auf die Rechnung gehören, zeigt der Beitrag Physiotherapie-Rechnung schreiben.
- Ein Ablageort, der einer Prüfung standhält. Jede Privatrechnung muss reproduzierbar und unveränderbar archiviert sein (GoBD). Ein Ordner „Rechnungen 2026" auf dem Desktop erfüllt das nicht.
- Eine Preis-Zuordnung je Patient:in. Spätestens ab dem dritten Privatfall unterscheiden sich die Privatpreise: Selbstzahlerin hier, Beihilfe-Fall dort. Das muss von Anfang an je Person hinterlegt sein, nicht als Einheitspreis mit Ausnahmen im Kopf.
Punkt 1 bis 3 sind Denkarbeit, die dir niemand abnimmt. Punkt 4 bis 6 sind Mechanik — und die entscheidest du mit der Wahl deiner Software beim Praxisstart.
GebüTh sauber in der Praxis abrechnen
Sauber abrechnen heißt: Die Mechanik aus den Punkten 4 bis 6 läuft automatisch, statt über Word-Vorlagen und Ordner. Mit Vorlagen und Ordnern verlierst du erfahrungsgemäß irgendwann den Überblick — spätestens bei der ersten Rückfrage einer Beihilfestelle.
Eine Praxissoftware wie likami nimmt dir diese Mechanik ab: Du hinterlegst deinen Leistungskatalog mit GebüTh-orientierten Privatpreisen einmal und kannst je Patient:in eine eigene Preisliste mit abweichenden Sätzen hinterlegen — für Selbstzahler:innen, PKV oder Beihilfe getrennt.
Aus den erbrachten Leistungen entsteht die Rechnung mit fortlaufender, unveränderbarer Nummer. Sie wird festgeschrieben, als PDF mit Hash archiviert und per E-Mail versendet. So schreibst du ab Rechnung Nummer 1 GoBD-konform, statt später Word-Dateien nachzusortieren.
Wichtig und ehrlich: likami berechnet die GebüTh nicht automatisch und bildet keine Beihilfe-Logik ab — die Höhe deiner Privatpreise bleibt deine Entscheidung. Was die Software übernimmt, ist alles danach: Preise sauber hinterlegen, korrekt in Rechnung stellen, prüfsicher archivieren.
Häufige Fragen zur GebüTh
Muss ich nach GebüTh abrechnen? Nein. Für Physiotherapie gibt es keine amtliche, verbindliche Gebührenordnung; die GebüTh ist eine Orientierung mit einem Faktor von 1,2 bis 2,3 auf den GKV-Satz. Du kannst deine Privatpreise frei festlegen, solange sie angemessen und vorab transparent sind.
Was zahlt die Beihilfe für Krankengymnastik 2026? Die Beihilfe des Bundes erkennt Krankengymnastik bis zum Höchstbetrag aus Anlage 9 BBhV an, der zum 01.02.2026 angepasst wurde; davon erstattet sie den persönlichen Bemessungssatz (im Bund z. B. 50 % für Aktive, 70 % für Versorgungsempfänger:innen, 80 % für Kinder).
Den aktuellen Betrag nennt das Merkblatt Heilmittel des Bundesverwaltungsamts; die Länder haben eigene Regeln.
Darf ich über dem Beihilfe-Höchstbetrag abrechnen? Ja. Die Höchstbeträge binden nur die Beihilfestelle, nicht deine Preisgestaltung. Liegt dein Privatpreis darüber, trägt die Patient:in die Differenz selbst — sag das vorab offen, am besten in der Honorarvereinbarung.
Fazit
Die GebüTh ist kein Gesetz, sondern ein Orientierungsrahmen — deshalb liegt die Verantwortung für deinen Privatpreis bei dir. Du entscheidest, wo zwischen dem 1,2- und dem 2,3-fachen des GKV-Satzes dein Honorar liegt, du unterscheidest sauber zwischen Beihilfe, PKV und Selbstzahler:innen, und du startest mit den 2026 gestiegenen Werten.
Niemand erwartet, dass dein erster Privatpreis für die nächsten zehn Jahre stimmt. Er sollte aber hergeleitet, schriftlich und ab Rechnung Nummer 1 sauber abgerechnet sein.