Mahnung in der Physiotherapie: so sicherst du dein Honorar ab dem ersten Privatpatienten

Du schreibst bald deine erste Privatrechnung — und trägst das Ausfallrisiko jetzt selbst. So legst du Honorar, Zahlungsziel und Zahlungsweg von Anfang an so fest, dass du selten mahnen musst. Und wenn doch: der Mahnprozess Schritt für Schritt, vom freundlichen Hinweis bis zum Mahnbescheid.

Privatpatient zahlt nicht: Mahnung & Zahlungsausfall in der Physiotherapie-Praxis Bild mit KI erstellt
Privatpatient zahlt nicht: Mahnung & Zahlungsausfall in der Physiotherapie-Praxis

Kurz gesagt: Zahlungserinnerung ca. eine Woche nach Fälligkeit → 1. Mahnung nach rund zwei Wochen → 2. Mahnung mit Verzugszinsen (5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) → Mahnbescheid online beim Mahngericht. Offene Forderungen verjähren regelmäßig nach drei Jahren zum Jahresende.

In den nächsten Wochen schreibst du deine erste Privatrechnung — und damit kommt die Frage, die du in der Anstellung nie stellen musstest: Was passiert, wenn jemand nicht zahlt? In der Kassenwelt zahlt die Krankenkasse den Großteil des Honorars. In deiner eigenen Privatpraxis trägst du das Ausfallrisiko selbst, und in den ersten Monaten zieht jede offene Rechnung direkt an deiner Liquidität.

Die gute Nachricht: Ein Zahlungsausfall ist selten böser Wille, und der größte Teil der Arbeit ist Vorarbeit, die du vor dem ersten Termin erledigst. Die wichtigsten Punkte der Reihe nach — vom Setup über den Mahnprozess bis zu dem, was erst im zweiten Jahr relevant wird. Schaust du gerade auf eine Rechnung, die seit Wochen offen ist, spring direkt zum Mahnprozess Schritt für Schritt.

Inhaltsverzeichnis

Was vor deinen ersten Privatpatient:innen stehen muss

Fünf Dinge gehören vor der Eröffnung auf deine Setup-Liste: Preisliste, Honorarvereinbarung, Rechnungsvorlage, Zahlungsziel mit Zahlungsweg und ein Ort für den Zahlungsstatus. Zusammen kosten sie dich einen Nachmittag — und sie sind der eigentliche Hebel, denn Mahnen ist Reparatur.

  1. Eine Preisliste, die du selbst auswendig kennst. Wer bei „Was kostet das denn?" ins Schwimmen kommt, erzeugt die Unklarheit, aus der später Streit statt Zahlung wird. Leg fest, was eine Einheit, ein Hausbesuch und eine kurzfristige Absage kosten — wie du vorgehst, zeigt der Beitrag zu Physiotherapie-Preisen privat.
  2. Eine Honorarvereinbarung als fertige Vorlage. Die Honorarvereinbarung hält fest, was die Behandlung kostet und dass die Patientin selbst zahlt — unabhängig davon, ob und wann ihre Versicherung erstattet. Das nimmt dem klassischen „So viel war nie vereinbart" den Boden.
  3. Eine Rechnungsvorlage mit allen Pflichtangaben. Fehlt eine, hast du beim Nachhaken schlechte Karten. Bau die Vorlage einmal richtig — was drin sein muss, zeigt Rechnung schreiben in der Physiotherapie. Nimm den Hinweis auf den Verzug nach 30 Tagen gleich mit auf (mehr dazu im Abschnitt zu Zahlungserinnerung und Mahnung).
  4. Ein konkretes Zahlungsziel und ein einfacher Zahlungsweg. „Zahlbar bis zum TT.MM." ist klarer als „innerhalb von 14 Tagen", und ein QR-Code für die Überweisung senkt die Hürde weiter. Beides gehört in die Vorlage, nicht in die Tagesentscheidung.
  5. Ein Ort, an dem der Zahlungsstatus steht. Ab Rechnung Nummer 1 muss klar sein, wo du nachsiehst, wer bezahlt hat. Das darf am Anfang klein sein — es darf nur nicht der Kontoauszug plus dein Gedächtnis sein.

Tipp: Ein realistisches Zahlungsziel liegt bei 14 Tagen. Kürzer wirkt schnell unhöflich, deutlich länger verwässert die Fälligkeit. Leg dich vor der Eröffnung auf ein Zahlungsziel fest und halte dich daran — wechselnde Fristen machen dein Nachfassen angreifbar.

Was du zum Start nicht brauchst: drei fertig formulierte Mahnvorlagen, ein Inkassobüro im Adressbuch oder eine Regel, ab welchem Betrag du vor Gericht ziehst. Das kommt später — und seltener, als du gerade denkst.

Warum bleiben Rechnungen in der Physiotherapie-Praxis offen?

Meist aus banalen Gründen — die wenigsten Patient:innen wollen dich prellen. Hinter einer offenen Rechnung stecken fast immer diese vier:

  • Sie ist untergegangen. Zwischen Alltag, Post-Stapel und E-Mail-Flut bleibt die Rechnung liegen — nicht aus Absicht, sondern aus Vergesslichkeit.
  • Sie warten auf die Erstattung. Viele Privatversicherte und Beihilfeberechtigte zahlen erst, wenn ihre Versicherung erstattet hat. Deine Rechnung ist trotzdem sofort fällig; die Erstattung ist Sache der Patientin.
  • Es gab Unklarheit über den Betrag. Wenn vorher nie sauber vereinbart wurde, was eine Einheit kostet, entsteht am Ende Streit statt Zahlung.
  • Echte Zahlungsschwierigkeiten. Der seltenste, aber realste Fall — hier hilft eine Ratenabsprache mehr als eine dritte Mahnung.

Für dich als Gründer:in heißt das: Der größte Hebel liegt vor der ersten Rechnung. Je klarer Betrag, Fälligkeit und Zahlungsweg geregelt sind, desto seltener musst du überhaupt nachhaken.

Zahlungserinnerung oder Mahnung — was ist der Unterschied?

Eine Mahnung setzt den Verzug in Gang, eine Zahlungserinnerung ist dem Namen nach nur ein höflicher Hinweis. Rechtlich zählt aber der Inhalt, nicht die Überschrift: Fordert eine Zahlungserinnerung nach Fälligkeit eindeutig zur Zahlung auf, wirkt sie als Mahnung.

Zahlungserinnerung Mahnung
Ton freundlich, „ist sicher untergegangen" bestimmt, mit Fristsetzung
Zweck höflicher Hinweis formale Aufforderung zur Zahlung
Rechtliche Wirkung wirkt als Mahnung, wenn sie nach Fälligkeit eindeutig zur Zahlung auffordert setzt bzw. bekräftigt den Verzug
Zusatzkosten keine Verzugszinsen und tatsächlich entstandene Mahnkosten möglich

Der Unterschied liegt also im Ton, nicht im Namen. Die Unterscheidung brauchst du nicht am ersten Tag — kennen solltest du sie trotzdem, bevor du das erste Mal nachhakst.

Einseitiges Datum reicht nicht. Ein Zahlungsdatum, das du nur einseitig auf die Rechnung schreibst, löst bei Privatpatient:innen noch keinen Verzug aus — das hat der BGH ausgerechnet am Fall einer Physiotherapie-Praxis entschieden (III ZR 91/07).

30-Tage-Regel mit Hinweis. Ohne Mahnung gerät deine Patientin nach § 286 BGB nur in Verzug, wenn ihr den Zahlungstermin vorher vereinbart habt (etwa in der Honorarvereinbarung) oder spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung. Gegenüber Verbraucher:innen gilt die 30-Tage-Regel allerdings nur, wenn du in der Rechnung ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen hast.

Sicherer ist der praktische Dreischritt unten: Er hält dir den Weg zum gerichtlichen Mahnverfahren offen, bleibt aber lange auf der freundlichen Seite. Den Hinweis auf den Verzug nach 30 Tagen nimmst du am besten gleich in deine Rechnungsvorlage auf.

Der Mahnprozess Schritt für Schritt

Der Mahnprozess hat drei Stufen mit klaren Fristen: Zahlungserinnerung nach etwa einer Woche, 1. Mahnung rund zwei Wochen später, 2. Mahnung nach weiteren rund zwei Wochen.

  1. Zahlungserinnerung (freundlich). Rund eine Woche nach Fälligkeit, sachlich und ohne Vorwurf (Mustertext unten). Häufig ist die Sache damit erledigt.
  2. 1. Mahnung (bestimmt, mit Frist). Etwa zwei Wochen später. Jetzt benennst du die überfällige Rechnung samt Betrag, setzt ein neues, konkretes Zahlungsziel und weist darauf hin, dass ab jetzt Verzug vorliegt.
  3. 2. Mahnung (letzte Frist vor gerichtlichen Schritten). Noch einmal rund zwei Wochen später. Hier darfst du Verzugszinsen (bei Verbraucher:innen fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, § 288 BGB) und die tatsächlich entstandenen Mahnkosten ausweisen und kündigst das gerichtliche Mahnverfahren an.

Mustertext: Zahlungserinnerung

Pflichtbestandteile: Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Betrag und eine neue, konkrete Frist. Anrede in Sie- oder Du-Form, je nachdem, wie du mit deinen Patient:innen sprichst.

Betreff: Zahlungserinnerung zur Rechnung Nr. [Nummer] vom [Datum]

Guten Tag [Name], sicher ist unsere Rechnung Nr. [Nummer] vom [Datum] über [Betrag] € im Alltag untergegangen. Bitte überweisen Sie den Betrag bis zum [Datum, ca. 7–10 Tage]. Falls sich Ihre Zahlung mit diesem Schreiben überschnitten hat, betrachten Sie es bitte als gegenstandslos.

Mustertext: 1. Mahnung

Pflichtbestandteile wie oben, dazu der klare Hinweis auf die Fristüberschreitung und den Verzug.

Betreff: 1. Mahnung zur Rechnung Nr. [Nummer] vom [Datum]

Guten Tag [Name], zu unserer Rechnung Nr. [Nummer] vom [Datum] über [Betrag] € konnten wir trotz Zahlungserinnerung vom [Datum] keinen Zahlungseingang feststellen. Wir fordern Sie auf, den Betrag bis spätestens [Datum, ca. 14 Tage] zu überweisen. Mit dieser Mahnung befinden Sie sich in Zahlungsverzug.

Zwei Dinge machen den Unterschied: Nummeriere jede Stufe, damit der Verlauf nachvollziehbar ist, und halte fest, wann welche Mahnung raus ist. Bei drei offenen Rechnungen wirkt das übertrieben — genau deshalb schiebt man es beim Gründen auf.

Bei dreißig offenen Rechnungen scheitert es selten am Formulieren, sondern am Überblick, welche Rechnung gerade in welcher Stufe steckt. Die Struktur dafür baust du jetzt leichter als später.

Tipp: Bevor du die zweite Mahnung schickst, lohnt oft ein kurzer Anruf. Ein persönliches „Ist bei der Rechnung etwas unklar?" löst mehr als das dritte Schreiben — und erhält die Beziehung zur Patientin.

Wenn nichts hilft: Mahnbescheid, Inkasso oder abschreiben

Reagiert jemand auch nach der zweiten Mahnung nicht, hast du drei Wege: Mahnbescheid, Inkasso oder Abschreiben.

  • Gerichtliches Mahnverfahren. Über das zuständige Mahngericht (online via mahngerichte.de) beantragst du einen Mahnbescheid — ohne Anwalt. Kommt kein Widerspruch, mündet das Verfahren in einen vollstreckbaren Titel. Für klare, unbestrittene Forderungen ist das der pragmatischste Weg.
  • Kosten des Mahnbescheids. Das Gericht berechnet eine halbe Gebühr nach dem Gerichtskostengesetz (0,5 nach Nr. 1100 KV GKG), mindestens 38 €. Bei kleinen Forderungen macht dieser Mindestbetrag einen spürbaren Teil der Summe aus.
  • Inkasso oder Anwalt. Sinnvoll bei größeren Beträgen oder wenn du den Aufwand auslagern willst. Die Kosten kannst du bei Verzug grundsätzlich als Verzugsschaden von der Patientin verlangen — bleibt die Forderung uneinbringlich, trägst du sie aber selbst.
  • Abschreiben. Bei Kleinbeträgen übersteigt der Aufwand für Mahnbescheid und Nachverfolgung manchmal die Forderung. Dann buchst du den Betrag als Ausfall aus und ziehst die Lehre für die Vorbeugung.

Kalkuliere einen kleinen Ausfallpuffer von Anfang an mit ein, statt jeden Einzelfall als Katastrophe zu behandeln — er gehört in deine Planung der laufenden Kosten.

Behalte die Verjährung im Blick: Regelmäßig verjähren solche Forderungen nach drei Jahren zum Jahresende (§ 195 BGB). Wer offene Posten Jahr für Jahr mitschleppt, verschenkt irgendwann das Recht, sie überhaupt noch einzufordern.

Im ersten Jahr betrifft dich dieser Abschnitt voraussichtlich selten — lies ihn trotzdem einmal, damit du im Fall der Fälle weißt, dass es weitergeht.

Was davon wann dran ist: Mahnwesen in deiner Gründungs-Timeline

Vor der Eröffnung müssen Preisliste, Honorarvereinbarung und Rechnungsvorlage fertig sein; alles andere kommt schrittweise. Ehrlich einsortiert sieht es so aus:

Vor der Eröffnung. Preisliste, Honorarvereinbarung, Rechnungsvorlage mit konkretem Zahlungsziel. Dieser Teil muss fertig sein, bevor die erste Patientin kommt — er entscheidet über fast alles Weitere.

Monat 1 bis 3. Du schreibst deine ersten Rechnungen und übst eine Routine ein: einmal pro Woche fünf Minuten durchsehen, wer bezahlt hat. Mahnstufen und Fristenlogik brauchst du in dieser Phase noch nicht.

Was du brauchst, ist die Gewohnheit, überhaupt hinzusehen. Wer damit erst bei 40 Rechnungen anfängt, fängt zu spät an.

Ab der ersten überfälligen Rechnung. Meist irgendwann in Monat 2 oder 3. Jetzt verschickst du deine erste Zahlungserinnerung — und speicherst sie als Vorlage. Die 1. Mahnung schreibst du in der Regel erst Wochen später zum ersten Mal, die 2. bei vielen Praxen im ersten Jahr überhaupt nicht.

Ab Monat 6 bis 12. Erst hier lohnt der Blick auf Verzugszinsen, Mahnkosten und die Frage, ab welchem Betrag sich ein Mahnbescheid rechnet. Vorher ist die Datenbasis zu dünn, um sinnvoll zu entscheiden.

Ab der ersten angestellten Kraft oder Vertretung. Spätestens jetzt muss der Zahlungsstatus aus deinem Kopf heraus und in ein System, in das auch andere schauen können. Allein erinnerst du dich noch, wer offen ist — zu zweit funktioniert das nicht mehr.

Ab dem zweiten Jahr. Jetzt wird die Verjährung zum Thema (Frist siehe Abschnitt „Wenn nichts hilft"). Nimm dir einmal im Jahr — sinnvollerweise im Herbst — eine halbe Stunde und geh die Altfälle durch.

Wie sich Rechnungs- und Mahnwesen in dein übriges digitales Setup einfügen, zeigt der Beitrag zur Digitalisierung beim Praxisstart.

Offene Rechnungen im Blick behalten — mit System

Der eigentliche Engpass ist nicht das einzelne Mahnschreiben, sondern der Überblick. Drei Rechnungen behältst du im Kopf; ab etwa der zwanzigsten stimmt das nicht mehr, und dann fehlt dir die Historie der ersten neunzehn.

Wer zahlt noch? Welche Rechnung ist seit wann fällig? Welche steckt in Stufe eins, welche in Stufe zwei? Liegt diese Information verteilt in Kontoauszügen und im Kopf, rutschen genau die Beträge durch, die dir am meisten fehlen.

Hier setzt eine Praxisverwaltung mit sauberem Abrechnungsteil an. In likami bekommt jede Rechnung einen Zahlungsstatus — offen, teilweise bezahlt oder bezahlt — und ein Bericht zeigt dir alle offenen Posten samt Zahlungsdauer auf einen Blick.

Steht eine Zahlung aus, erstellst du die 1. und 2. Mahnung direkt aus der bestehenden Rechnung. Die fortlaufende, unveränderbare Nummerierung und die GoBD-konforme Archivierung mit Hash bleiben dabei erhalten.

Ehrlich bleibt dabei: likami nimmt dir die Entscheidung ab, wer gemahnt wird — nicht das Mahnen selbst. Einen vollautomatischen Mahnlauf, der ohne dein Zutun Schreiben verschickt, gibt es bewusst nicht; du löst jede Stufe selbst aus. In einer Praxis, in der hinter jeder offenen Rechnung ein Mensch mit Behandlungsgeschichte steht, ist das eher Vorteil als Lücke.

Wenn du gerade erst gründest, ist das dein eigentlicher Vorteil: Diese Struktur ab der ersten Rechnung sauber aufzusetzen, ist deutlich leichter, als sie später aus Excel-Listen nachzuziehen. Wie das mit den übrigen Abrechnungsgrundlagen zusammenhängt, zeigt Abrechnung in der Physiotherapie lernen.

Häufige Fragen zur Mahnung bei Privatpatient:innen

Drei Fragen, die beim ersten offenen Posten fast immer kommen.

Wie hoch dürfen Mahngebühren sein?

Einen gesetzlichen Festbetrag gibt es nicht. Ersatz verlangen kannst du erst, wenn Verzug eingetreten ist — und dann für den tatsächlich entstandenen Verzugsschaden (§§ 280, 286 BGB), etwa Porto. Dazu kommen die Verzugszinsen nach § 288 BGB.

Muss ich vor dem Mahnbescheid mahnen?

Nein, eine vorherige Mahnung ist keine Voraussetzung für den Mahnbescheid (§ 688 ZPO). Sinnvoll ist sie trotzdem: Verzugszinsen und Verzugsschaden kannst du erst ab Verzug verlangen, und dafür reicht eine einzige eindeutige Mahnung.

Was, wenn die PKV nicht zahlt?

Dann zahlt trotzdem die Patientin. Dein Vertrag besteht mit ihr, nicht mit ihrer Versicherung — deine Rechnung ist unabhängig von der Erstattung fällig. Wie du Rechnungen so aufsetzt, dass die Erstattung möglichst glatt läuft, zeigt der Beitrag zur PKV-Abrechnung.

Fazit

Ein Zahlungsausfall in der Physiotherapie ist selten Absicht — meist ist die Rechnung untergegangen oder die Absprache war unklar. Deshalb entscheidest du das Meiste vor dem ersten Termin: schriftliche Honorarvereinbarung, formal saubere Rechnung, konkretes Zahlungsziel.

Bleibt trotzdem etwas offen, führt ein ruhiger Dreischritt aus Zahlungserinnerung, erster und zweiter Mahnung meist zum Ziel; Mahnbescheid oder Inkasso sind im ersten Jahr die Ausnahme.

Entscheidend ist weniger das einzelne Schreiben als der Überblick, welche Rechnung gerade wo steht — und den holst du dir am besten aus dem System, das die Rechnung ohnehin schon kennt. Stehst du beim Aufbau deiner Privatpraxis noch weiter vorn, fängt der Weg bei Privatpraxis Physiotherapie eröffnen an.

Über likami

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Cloudbasiert, GoBD-konform, gebaut speziell für Privatpraxen mit Selbstzahlern. likami nimmt dir den Verwaltungsaufwand ab — damit du dich auf deine Patienten konzentrieren kannst.

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